Falsche Betriebskostenabrechnung - trotzdem Mieterhöhung?

schleudermaxe  13.07.2021, 18:16

Was bitte hat denn eine Mieterhöhung mit einer Abrechnung zu tun?

Fluffi135 
Fragesteller
 13.07.2021, 18:19

Die Miete wurde aufgrund der neuen monatliche Betriebskosten-Vorauszahlung erhöht. Tut mir leid, erste "eigene" Wohnung bzw. WG und noch nicht wirklich Erfahrung!

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wurden die Nebenkosten Vorauszahlung erhöht oder die Kaltmiete?

Das sind 2 verschiedene paar Schuhe.

Die Nebenkostenvorausszahlung errechnet sich aus dem, was ihr im Vorjahr verbraucht habt. Hier währe eine Korrektur fällig, da die 1800 zu hoch angesetzt waren. 380/12 macht 30 € im Monat mehr und nicht über 100.

Dementsprechend zahlt ihr jetzt die 180 € nach und schreibt den VM das auch so, dass aufgrund des neuen Betrages die Nebenkosten nicht so stark gestiegen sind, wie laut seiner Abrechnung und ihr daher die Nebenkosten nur um... erhöht.

Wurde die Kaltmiete in dem Zuge erhöht? Das geht nicht, das dürfte ein Formfehler sein. Zumal eine Kaltmietenerhöhung erst 3 Monate nach Ankündigung greift. Ihr geht mit dem Schreiben zum Mieterschutzbund oder zu der Stelle, die eure Abrechnung geprüft hat und lasst es überprüfen.


Fluffi135 
Fragesteller
 13.07.2021, 17:57

Das war gar keine Nebenkosten- sondern Betriebskostenabrechnung! Das war mein Fehler, wenn das jetzt einen Unterschied macht.

Unsere Miete vorher war 1.322 und jetzt sollen wir auf einmal 1.696€ zahlen.. Das ist einfach viel zu viel für uns drei..

Laut Abrechnung entstand die Mieterhöhung durch die "neue monatliche Betriebskosten-Vorauszahlung".

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berlina76  13.07.2021, 18:06
@Fluffi135

Nebenkosten und Betriebskostenabrechnung ist dasselbe.

Ergo ist die Neue Miete entsprechend anzupassen und nur um ca 30 € zu erhöhen. Wie gesagt Nachzahlung durch 12.

Wie kommt man bei 1800 Nachzahlung auf 350 € Monatliche Mehrkosten, da ist doch dann sowieso nen Rechenfehler drin.

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Fluffi135 
Fragesteller
 13.07.2021, 18:15
@berlina76

Da ich tatschlich vorhatte da morgen anzurufen und das zu klären, hilft mir deine Antwort echt super! Vielen Dank! Sollten die jetzt weiter versuchen uns Geld aus den Taschen zu ziehen, kann ich jetzt Gott Sei Dank mitreden und denen sagen, dass da wirklich einiges komisch bei denen ist. Wirklich, vielen Dank nochmal!

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berlina76  13.07.2021, 18:54
@Fluffi135

Theoretisch könnt ihr auch zahlen und würdet das ganze zuviel gezahlte Geld dann nächstes Jahr mit der neuen Nebenkostenabrechnung zurückbekommen was dann weit über 3000 € währ. Der VM will euch mit Garantie nächstess Jahr ungern 3000 € erstatten.

Zumal es ein Urteil gibt, das Nebenkosten nicht zum Sparen genutzt werden dürfen, d.h. die Nebenkostenvorrauszahlung sollte möglichst wirklich so hoch sein, wie die tatsächlich zu erwartenden Kosten sind.

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Den Begriff falsch kennt das Gesetz eigentlich nicht, die Gerichte nutzen ihn auch nicht.

Eine Anpassung der Vorauszahlungen ist nur möglich, bei einer ordnungsgemäßen und inhaltlich richtigen Abrechnung.

Laut Frage fehlt die, also werden die alte Miete und die alten Abschläge weiterbezahlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da hier wohl inhaltliche Fehler vorlagen, durfte die Vorauszahlung auch von dir angepasst werden. Allerdings nur um rund 32 EUR monatlich erhöht und nicht 150.

Demzufolge schuldest du nun für Februar bis Juli 6x32 EUR = 192 EUR. Die sofort nachzahlen und ab August die Gesamtmiete um 32 EUR anheben (1/12 des Nachzahlungsbetrages, gerundet).

Teile das sinngemäß dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben mit.

Wie die vom Vermieter geforderten 374 EUR zus. zustande kommen, ist ein Rätsel.

Möglicherweise ist das incl. der Nachzahlung (374 EUR) die einmalige Gesamtmiete , danach dann monatlich nur die um 1/12 der Nachzahlung erhöhte Gesamtmiete.

Schau noch mal genau hin, was auf dem Anschreiben steht. Aber so würde es passen.

In der Nebenkostenabrechnung kann keine Mieterhöhung sein da das nichts miteinander zutun hat. Wenn dann hat er mit der Nebenkostenabrechnung zusammen eine Mieterhöhung verschickt. Wenn ihr nur der Nebenkostenabrechnung und nicht der Mieterhöhung widersprochen habt dann ist es völlig richtig das die Mieterhöhung trotzdem gilt.

Oder wurden nur die Nebenkosten angepasst und an der Miete selbst nichts geändert?


bwhoch2  13.07.2021, 17:54
Wenn ihr nur der Nebenkostenabrechnung und nicht der Mieterhöhung widersprochen habt dann ist es völlig richtig das die Mieterhöhung trotzdem gilt.

Das ist grundsätzlich falsch. Wenn eine Mieterhöhung ins Haus flattert und man zahlt nicht die erhöhte Miete, dann gilt das als Ablehnung und der Vermieter muss die Mieter auf Anerkennung der Mieterhöhung verklagen.

Eine Erhöhung der Kaltmiete ist immer eine Änderung des Mietvertrags. Eine einseitige Änderung ist aber nicht möglich. Es muss die Zustimmung des anderen Vertragspartners (Mieters) eingeholt werden. Wird diese Zustimmung nicht gegeben, ist das Mieterhöhungsverlangen abgelehnt und Vermieter muss auf Zustimmung klagen.

Somit kann, falls es tatsächlich eine Erhöhung der Kaltmiete war, diese nun nicht in eine Nachforderung münden.

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Fluffi135 
Fragesteller
 13.07.2021, 17:54

Das war mein Fehler, das ist eine Betriebskostenabrechnung gewesen keine Nebenkostenabrechnung! Wusste nicht, dass es da einen Unterschied gibt. :/ Aber man lernt ja nie aus.

Laut Abrechnung entstand die Mieterhöhung durch die "neue monatliche Betriebskosten-Vorauszahlung".

Aber da eben die komplette Abrechnung falsch war, sind wir jetzt ratlos, da wir auch keine neue bekommen haben trotz Nachfrage.

Tut mir leid, ich kenne mich da leider noch nicht so mit aus, ist meine erste eigene "Wohnung"..

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albatros  13.07.2021, 23:37
Oder wurden nur die Nebenkosten angepasst und an der Miete selbst nichts geändert?

So ist es. Nur, dass lediglich monatl. 32 EUR mehr vorauszuzahlen sind und nicht 150 (./.118 EUR).

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Ihr habt der Mieterhöhung ja nicht wiedersprochen. Die Nebenkosten Abrechnung ist ein völlg anderes Thema. Ja, der vermieter ist im Recht


Fluffi135 
Fragesteller
 13.07.2021, 17:59

Die Mieterhöhung kam aber durch die Betriebskostenabrechnung zustande und war direkt unter der Abrechnung und nicht im seperaten Schreiben (hatte vorher Nebenkostenabrechnung geschrieben, war aber anscheinend falsch).

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albatros  13.07.2021, 23:35

Die Betriebskostenvorauszahlung wird angepasst und nicht die Miete erhöht. Der zulässige Betrag der hier künftig mehr zu zahlen ist, beträgt rund 32 EUR monatlich und nicht wie vom Vermieter gefordert 150 EUR. Die Differenz von 118 EUR ist also unzulässig.

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