Strafzettel, Abschleppung, Unfall und Betankung/Ladung?

7 Antworten

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Strafzettel oder Anhörungsbögen für Vergehen gehen an den Halter, der dann gegebenenfalls auf dich als Fahrer verweisen kann.
Unfälle laufen über die Versicherung des Fahrzeugs, je nach Gesamtkonstellation kann dann aber gegebenenfalls die Selbstbeteiligung oder ein finanzieller Ausgleich für die Erhöhung der Versicherungsprämie von dir gefordert werden.
Ein falsches Betanken würde ich schon als grobfahrlässig werten, von daher möchte ich nicht ausschließen, dass das zu deinen Lasten gehen könnte.

Wie so oft ist es schwer pauschal zu antworten, Einige Dinge sind verhandelbar oder es gibt Optionen.

Strafzettel oder Abschleppkosten und grobe Fahrlässigkeit bleiben an einem hängen. Es gibt aber durchaus Verträge, da ist Verbrauch mit dabei, da ist Vollkasko mit dabei und man stellt am Ende das Auto einfach nur ab und geht, nach kurzer Quittierung vom Platz auch wenn kein das Auto auf Reserve läuft und bekommt keine Nachzahlung aufgebrummt.

Knöllchen gehen an Dich

bei Schäden, die über die KFZ Versicherung des Vermieters laufen, bezahlst Du die Selbstbeteiligung, die durchaus 1000 euro betragen kann

Strafzettel wegen Falschparkens,

Bezahlst du.

Abschleppung wegen Falschparkens,

Bezahlst du

bei einem Unfall

Bezahlt die Versicherung des Halters. Bei Leihwagen, etc. bleibst du aber auf den Selbstkosten sitzen. Die bei denen recht hoch sind. (1.000€ waren es bei mir jedes mal)

und bei der Betankung bzw. Ladung

Bei Leihwagen, etc. bezahlst du das natürlich. Bei Firmenwagen übernimmt das natürlich die Firma. Außer du darfst den auch privat fahren, dann kann es auch sein, dass du den Sprit für private Fahrten selbst bezahlen musst.

Leihwagen übernimmt man nachdem man einen Vertrag unterschrieben hat. Da stehen auch die Eigenbeteiligungen bei Unfall und Schäden drin. Und die gibts deine Kreditkarte an, damit Bussgelder und Schäden direkt abgebucht werden können (Ausland) bzw deine Adresse, damit die Polizei dir den Bescheid direkt zustellen kann.

Bei Firmenwagen gibt es auch einen Überlassungsvertrag. Das wird unterschiedlich gehandhabt, ob man selber tanken muss, oder nur im Ausland bei Privatreisen, ob die Wagenwäsche bezahlt wird. Wartung in Reifen werden immer bezahlt.

Für Bussgelder und grob fahrlässig verursachte Kosten wie Alc Fahrten haftet immer der Verursacher. Auch für Parkverstösse bei denen ja der Halter den Bussgeldbescheid bekommt. Das wird gleich weiterbelastet.