Autokauf absetzen von Steuern?

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Kfz-Kosten absetzen – Voraussetzungen Wer hat Anspruch darauf, die Kfz-Kosten abzusetzen?

Die Kfz-Steuer absetzen – Bonus für Selbständige

Wer Kfz-Kosten absetzen kann, richtet sich nach der Berufsgruppe sowie nach dem Kostenpunkt. Die Kfz-Steuer absetzen können nur Selbständige und Unternehmer.

Als Betriebsausgaben hingegen können die Kosten abgesetzt werden, die für berufliche Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug entstehen. Hier kommt es darauf an, zu welchem Prozentsatz ein Fahrzeug beruflich oder privat genutzt wird. Die Fahrtkosten fallen ebenfalls in die Rubrik Kfz-Kosten absetzen.

Arbeitnehmer können die Fahrten zwischen ihrem Wohnort und ihrem Arbeitsplatz mit der sogenannten Entfernungspauschale als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Die Fahrtkosten, die entstehen, dürfen nur von Nutzern der öffentlichen Verkehrsmittel beim Fiskus angegeben werden.

Darüber hinaus dürfen Menschen mit Beeinträchtigungen ihre Fahrtkosten komplett steuerlich geltend machen. Vermieter, die Haus- oder Wohneigentum vermieten, können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls eine Reihe von Fahrten, die mit Reparaturen, Hausverwaltung oder Anschaffungen in Zusammenhang stehen, von der Steuer absetzen. Auch wenn Arbeitnehmer die Kfz-Steuer nicht geltend machen können, ist ihnen das bei der Kfz-Haftpflichtversicherung möglich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Als Unternehmen least man die Fahrzeuge in der Regel. Hier kann dann die Mehrwertsteuer der Leasingraten abgesetzt werden. Wird das Fahrzeug noch privat benutzt dann fällt das unter die 1% Regelung. Hier muss dann vom Nutzer, nicht vom Unternehmen, 1% des Bruttolistenpreises jeden Monat an Steuer abgeführt werden. Da ansonsten ein sog Geldwerter Vorteil entstehen würde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Petz1900  18.08.2019, 09:01

Mehr Schwachsinn habe ich selten gelesen, ehrlich.

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Solange es kein "notwendiges Privatvermögen" (unter 10% Nutzung betrieblich) ist, ja. Allerdings müssen sie auch die Privatfahrten dagegenrechnen. Meistens mit der so genannten 1%-Regel und das ist vergleichsweise hoch (je nach pers. Steuersatz). Daher ist das nicht so einfach mit dem Denken: Man haben die es gut *g*. Ne ältere Kiste z.Bsp. rechnet sich meist nicht, daher fahren sie oft neue Kisten.

Gewerbetreibende, können ihre KFZ kosten kompl. in der Gewinn-Verlustrechnung als Betriebsausgaben eintragen, wenn das Fahrzeug ausschluießloich gewerblich genutzt wird.

Dadurch verringert sich ( z. B. bei Einzelunternehmern) das zuversteuerende Einkommen.

Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, so ist endweder ein fahrtenbuch zuführen und die privat fahrten als privatentnahme zu verbuchen oder es wird die 1% Reglung genutzt.

die können nicht nur die Steuer absetzen, sondern auch die Kfz-Versicherung, die Spritkosten, die Reparaturen .....

für Privat-Pkw funktioniert das natürlich nicht