Kann ich meine Studiengebühren absetzen?
Moin!
Ich werde ab 1.10. ein Duales Studium im Studienfach Sozialpädagogik und Management studieren. Mein Praxispartner ist eine Kita. Dort bekomme ich ein Gehalt von etwa 970€ Netto.
Die Hochschule kostet mich 600€ Studiengebühren pro Monat. Deshalb muss ich zusätzlich noch einen Minijob machen, um dieses zu finanzieren. Jetzt bin ich im Internet zufällig auf einen Artikel mit der Aufschrift "Studiengebühren von der Steuer absetzen".
Dort steht auch sowas wie "Sie absolvieren ein Studium im Rahmen einen Ausbildungsverhältnisses: Die Kosten gehören zu Ihren beruflichen Ausgaben und sind deshalb als Werbungskosten abzugsfähig. Dieser Abzug ist in der Höhe unbegrenzt möglich."
Kann ich mir also meine gesamten Studiengebühren zurückholen? Und wie funktioniert das?
Bitte nur ernstgemeinte und hilfreiche Antworten.
Danke im Voraus!
3 Antworten
Du kannst deine Studienkosten als Werbungskosten geltend machen. Werbungskosten werden von den Einnahmen abgezogen und verringern das zu versteuernde Einkommen, und das kann zu einer Steuererstattung führen.
Bei einem Monatsgehalt unter 1.200 € zahlst du allerdings keine Lohnsteuer, und bei einem Minijob übernimmt in der Regel der Arbeitgeber alle Abgaben pauschal, d.h. deine Werbungskosten wirken sich steuerlich nicht aus.
Du übersiehst, dass sich der Fragesteller in einem Ausbildungsverhältnis befindet und sozusagen dafür bezahlt wird zu studieren.
Dann zahlst du monatlich bei Steuerklasse 1 rund 1,60 € Lohnsteuer monatlich. Die würdest du sowieso bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2022 erstattet bekommen, wenn deine Ausbildung im Oktober beginnt.
Um es kurz zu fassen… ja das geht. Du machst ja ein duales Studium und das Studium ist daher für deine berufliche Förderung gedacht und nicht „zum Spaß“. Ob es sich dabei um Sonder- oder Werbungskosten handelt, kann ich nicht beantworten. Generell solltest du sie aber bei einer Steuererklärung angeben. Dir Sollte aber bewusst sein, dass du nur wiederholen kannst, was du auch an steuern gezahlt hast. Mehr ist nicht drin. Ergo die 12*600€ wirds nicht wieder zurück geben.
Kann ich mir also meine gesamten Studiengebühren zurückholen? Und wie funktioniert das?
Du erhältst maximal die Lohnsteuer welche einbehalten wurde, erstattet .....
wären bei Deinem Netto-Einkommen von 970 netto = rund 1213 Euro brutto, somit monatlich deutlich weniger als 1 Euro an Lohnsteuer.
https://www.brutto-netto-rechner.info/
Inwieweit für Dich ein Verlustvortrag möglich wäre, müsstest Du klären:
https://studentensteuererklaerung.de/steuererklaerung-ohne-einkommen-verlustvortrag/
Wenn es sich um eine Erstausbildung handelt, kommt doch nur der Sonderausgabenabzug für die Studienkosten in Betracht, oder übersehe ich was?