Kann ich meine Studiengebühren absetzen?


26.07.2022, 10:46

Bitte nur ernstgemeinte und hilfreiche Antworten.

Danke im Voraus!

3 Antworten

Du kannst deine Studienkosten als Werbungskosten geltend machen. Werbungskosten werden von den Einnahmen abgezogen und verringern das zu versteuernde Einkommen, und das kann zu einer Steuererstattung führen.

Bei einem Monatsgehalt unter 1.200 € zahlst du allerdings keine Lohnsteuer, und bei einem Minijob übernimmt in der Regel der Arbeitgeber alle Abgaben pauschal, d.h. deine Werbungskosten wirken sich steuerlich nicht aus.


NeumanDa  26.07.2022, 11:29

Wenn es sich um eine Erstausbildung handelt, kommt doch nur der Sonderausgabenabzug für die Studienkosten in Betracht, oder übersehe ich was?

PatrickLassan  26.07.2022, 11:31
@NeumanDa

Du übersiehst, dass sich der Fragesteller in einem Ausbildungsverhältnis befindet und sozusagen dafür bezahlt wird zu studieren.

mausebearchen02 
Beitragsersteller
 26.07.2022, 10:58

ich habe ein Bruttoeinkommen vom 1.224€

PatrickLassan  26.07.2022, 11:02
@mausebearchen02

Dann zahlst du monatlich bei Steuerklasse 1 rund 1,60 € Lohnsteuer monatlich. Die würdest du sowieso bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2022 erstattet bekommen, wenn deine Ausbildung im Oktober beginnt.

Um es kurz zu fassen… ja das geht. Du machst ja ein duales Studium und das Studium ist daher für deine berufliche Förderung gedacht und nicht „zum Spaß“. Ob es sich dabei um Sonder- oder Werbungskosten handelt, kann ich nicht beantworten. Generell solltest du sie aber bei einer Steuererklärung angeben. Dir Sollte aber bewusst sein, dass du nur wiederholen kannst, was du auch an steuern gezahlt hast. Mehr ist nicht drin. Ergo die 12*600€ wirds nicht wieder zurück geben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

PatrickLassan  26.07.2022, 11:03

Bei einem Dualen Studium sind es Werbungskosten.

Kann ich mir also meine gesamten Studiengebühren zurückholen? Und wie funktioniert das?

Du erhältst maximal die Lohnsteuer welche einbehalten wurde, erstattet .....

wären bei Deinem Netto-Einkommen von 970 netto = rund 1213 Euro brutto, somit monatlich deutlich weniger als 1 Euro an Lohnsteuer.

https://www.brutto-netto-rechner.info/

Inwieweit für Dich ein Verlustvortrag möglich wäre, müsstest Du klären:

https://studentensteuererklaerung.de/steuererklaerung-ohne-einkommen-verlustvortrag/