Steuererklärung? Ende des Jahres?

7 Antworten

Du mußt als Angestellter keine Steuererklärung machen, wenn Du nicht noch andere Einkünfte hast. Es ist aber oft sehr sinnvoll, die offiziell Lohnsteuerjahresausgleich genannte Erklärung abzugeben. Du hast damit aber ein ganzes Jahr Zeit. Ich gebe immer so im April ab, wenn alle Spendenbestätigungen eingetroffen sind.

Ein Lohnsteuerjahresausgleich lohnt sich, wenn

  • Du nicht in jedem Monat gleich viel verdient hast (also im ersten Jahr in jedem Fall, wenn Du nicht am 1.1. begonnen hast!).
  • Du einen langen Arbeitsweg hast und diesen geltend machen kannst
  • Du ansonsten viele Kosten als Werbungskosten ansetzen kannst und damit über 1000€ kommst
  • Du irgendwelche andere Kosten absetzen kannst wie Handwerker (haushaltsnahe Dienstleistungen), Pflegekosten Angehöriger, hohe medizinische Kosten
  • Du Spenden an gemeinnützige Organisationen geleistet hast

und so weiter. Du mußt Dich dazu mal mit den Bestimmungen vertraut machen.


PatrickLassan  29.10.2019, 12:59
Du mußt als Angestellter keine Steuererklärung machen, wenn Du nicht noch andere Einkünfte hast.

Eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung gibt es z.B. auch bei Ehegatten, wenn die Steuerklassenkombination III/V gewählt wurde und beide Einkünfte hatten.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Es ist aber oft sehr sinnvoll, die offiziell Lohnsteuerjahresausgleich genannte Erklärung abzugeben.

Offiziell heißt die Einkommensteuererklärung Einkommensteuererklärung.

Einen Lohnsteuerjahresausgleich kann der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen machen.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__42b.html

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Ich vermute mal, du hast keine weiteren Einkünfte.

Dann gilt für dich:

§ 46 EStG - Einzelnorm

Dort sind die Fälle aufgeführt, die eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.

Da du wahrscheinlich zu keiner dieser Personengruppe gehörst, kannst du eine abgeben. Das kann sich schon ohne Angaben von Kosten lohnen. Mit einem Steuerprogramm kannst du das feststellen.

Im Mussfall ist die Erklärung 19 bis zum 31.07.20 abzugeben. Im Kann-Fall hast du vier Jahre Zeit.

Ich habe Erklärungen auch schon vor dem Jahresende, also hier Mitte 2019 die Erklärung 2019 abgegeben.

Aber das kann nur jemand, der die Unterlagen zusammen hat.

https://taxfix.de/steuertipps/fristen-zur-abgabe-der-steuererklaerung/

Fristen - bzw. nicht jeder / wer muss ! eine Steuererklärung abgeben

https://www.steuerring.de/steuererklaerung-hilfe-news/news/wer-muss-eine-steuererklaerung-abgeben.html

Es kommt halt darauf an, ob Du steuermindernde Werbungskosten oder Sonderausgaben hast und wie hoch diese sind.

Suchbegriff : Steuererklärung was kann ich absetzen

https://www.steuern.de/arbeitnehmer-steuerlich-absetzbar.html

Eine freiwillige Steuererklärung für das Kalenderjahr 2019 kannst Du bis zum 31.12.2023, frühestens jedoch kannst Du sie per Anfang Januar 2020 einreichen.

Wenn du noch in der Ausbildung bist für gewöhnlich nicht, da fällt meist keine Lohnsteuer an.

Sollte auf deiner Lohnabrechnung Lohnsteuer einbehalten worden sein könntest du eventuell, je nach Höhe der Werbungskosten, etwas Geld zurück bekommen. Vielleicht reicht da dann auch schon die Pausche in Höhe von 1.000,00€


PatrickLassan  29.10.2019, 13:00

Der Pauschbetrag wird bereits bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt.

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PatrickLassan  29.10.2019, 19:37
@JaBu84

Das ist einer der Gründe, dass man als Lediger bei Steuerklasse 1 erst ab rund 1.050 € monatlich Lohnsteuer zahlt.

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Die Steuererklärung ist nach ABSCHLUSS des Jahres zu erstellen. ERFORDERLICH und vorgeschrieben ist sie, wenn du verschiedene Einkunftsarten hast. Und natürlich, wenn du gewerblich tätig bist.