Steuererklärung als Azubi?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sehr geehrte Fragestellerin!

Aus Ihrer Fragestellung konnte ich entnehmen, dass Sie 950 € brutto im Monat als Auszubildende verdienen. Davon wurden höchstwahrscheinlich Beiträge für die Sozialversicherung einbehalten, aber keine Lohnsteuern.

Bei Arbeitnehmern werden pauschal Werbungskosten aus nicht selbständiger Arbeit in Höhe von 1.230 € pro Veranlagungsjahr berücksichtigt, sofern die tatsächlichen Werbungskosten nicht höher liegen.

Anschaffungskosten für ein ausschließlich beruflich genutztes iPad gehören auch zu den Werbungskosten aus nicht selbständiger Arbeit.

Sie verdienen unterhalb des einkommensteuerlichen Grundfreibetrags. Lohnsteuern wurden höchstwahrscheinlich nicht an das Finanzamt gezahlt. Unter diesen Bedingungen ergibt sich eine Einkommensteuer-Erstattung in Höhe von 0 €.

Ihre gezahlten Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung haben keine weiteren einkommensteuerlichen Auswirkungen.

Als Auszubildende können Sie Ihre Einkommensteuererklärung in Papierform oder elektronisch mit Elster(-Zertifikatsdatei) an das Finanzamt übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)

www.online-steuerberatung.com

Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen. Sollten Sie verbindlichen Rat benötigen, können Sie von mir ein Preisangebot einholen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

NabiLele 
Fragesteller
 12.05.2024, 00:02

Danke für Ihre Antwort!

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Heißt als ich würde was zurück bekommen richtig ?

Nein. Du kannst nur maximal zu viel erhaltene Steuer zurück bekommen. Im Jahr 2024 fällt erst ab 1.358 € brutto überhaupt Steuer an mit Steuerklasse 1.

So und ich habe mir ein Ipad geholt für die Berufsschule, da wir viel digital arbeiten. Wird das ebenfalls als ,,Werbekosten'' angerechnet?

Ja zu 50%, BFH-Urteil vom 19.02.2004 - VI R 135/01 -, BFHE 205, 220, BStBl. II 2004, 958. Das bringt dir aber nichts, da du überhaupt keine Lohnsteuer bezahlst.

Letztes Anliegen. Ich habe von Mai2023 - Februar 2024 meiner Krankenkasse Beiträge für Sozialversicherung zurückgezahlt. Jetzt bekam ich ein Brief wo steht das die geleisteten Beiträge an das Finanzamt übermittelt wurde und auch zurückerstattet werden kann.

SV Beiträge werden niemals mit der Steuererklärung erstattet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung
Also ich habe hier jetzt keine passende Antwort gelesen, da bei mir ein Sonderfall gibt.

Nö nichts Sonderfall

Ich bin jetzt Azubi im ersten Jahr und verdiene ca. 750€ aber auf meinem Vertrag stehen ca. 200 mehr drauf.

Somit fällt keine LSt ab, sehr wohl jedoch SV Beiträge

Das bedeutet mir wird einiges abgezogen.

Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung.....

Heißt als ich würde was zurück bekommen richtig ?

Nein da dies alles keine Steuern sind.

So und ich habe mir ein Ipad geholt für die Berufsschule, da wir viel digital arbeiten. Wird das ebenfalls als ,,Werbekosten'' angerechnet?

Das könnte man als Werbungskosten ansetzen, bringt dir nur nichts.

Ich habe von Mai2023 - Februar 2024 meiner Krankenkasse Beiträge für Sozialversicherung zurückgezahlt. Jetzt bekam ich ein Brief wo steht das die geleisteten Beiträge an das Finanzamt übermittelt wurde und auch zurückerstattet werden kann.

Es werden durch das FA keine Beiträge oder Werbungskosten erstattet, es wird etwaige zu viel gezahlte Steuer erstattet.

Nur zahlst du keine, somit kann auch nichts erstattet werden.

Ich würd jetzt gerne eine Steuererklärung machen, aber online oder in den Apps kann ich vieles nicht konkret eingeben, somit wird mir 0€ angezeigt. Ich weis nicht wo ich das ansonsten noch machen soll? Auf Papier ? Dankeschön im Voraus für die Hilfe

Weil keine Steuer erstattet werden kann da keine LSt abgeführt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

NabiLele 
Fragesteller
 11.05.2024, 23:33

Wieso bekam ich denn ein Brief von der Krankenkasse das ich die geleisteten Zahlungen ab der Ausbildung in der Steuererklärung zurückerstattet bekommen kann?

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anTTraXX  11.05.2024, 23:48
@NabiLele

Ich denke du solltest das schreiben erneut lesen.

Das FA erstattet keine Beiträge

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petrapetra64  12.05.2024, 05:25
@anTTraXX

Vielleicht hies es, du kannst die Beträge teilweise absetzen. Bringt nur halt keinen Vorteil, enn man keine Steuer zahlt.

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Wo ist hier der Sonderfall?

Zu verdienst zu wenig, um Steuern zahlen zu müssen. Was dir abgezogen wird, sind Sozialversicherungen, Krankenversicherung, Rente etc.

Das gibt es nicht zurück. Deine Anschaffungen anzusetzen bringt auch nichts da du keine Steuer gezahlt hast.

Somit ist die Berechnung 0 € Erstattung auch vollkommen korrekt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung