Arbeitgeber verweigert Spesenzahlung?
Ich bin Azubi und zur Zeit an einem Standort eingesetzt, der vertraglich nicht in meinem Ausbildungsvertrag vereinbart wurde. Laut der internen Reisekostenrichtlinie hat man als Azubi bzw. als normaler Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Verpflegungspauschale von 12 Euro pro Arbeitstag, wenn man eben inklusive der Fahrzeiten mehr als 8h am Tag unterwegs ist.
AG verweigert ohne Begründung Spesenauszahlung. Ich habe auf die Möglichkeit hingewiesen, nicht gezahlte Verpflegungspauschale steuerlich als Verpflegungsmehraufwand in meiner Steuererklärung geltend zu machen. Hierfür bräuchte ich aber eine Bescheinigung, dass eben genau dieser Spesen nicht gezahlt wurde. Auch die Bescheinigung wird verweigert.
Was kann ich nun Unternehmen, ich halte das für nicht gerechtfertigt. Gesetzlich scheint es keine Pflicht zu sein, jedoch stellt ja die Betriebsvereinbarung den AN besser und dann darf doch nicht einfach nur weil es sich um einen Azubi handelt, davon abgewichen werden????
3 Antworten
Wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt, gibt es auch einen Betriebsrat.
Wende dich an diesen.
Habt ihr einen Betriebsrat? Falls ja wäre das dein erster Anlaufpunkt. Falls nicht, tritt in die Gewerkschaft ein, warte drei Monate bis die Arbeitsrechtsschutz greift und verklage deinen Arbeitgeber. Falls du es wirklich drauf ankommen lassen willst.
Die Verpflegungspauschale muss nicht gezahlt werden.
In vielen Betrieben wird sie gezahlt, einige Tarifverträge sehen das ebenfalls vor.
Eine Bescheinigung brauchst Du nicht. Wenn Verpflegungspauschalen gezahlt werden, steht das auf Deiner Jahressteuerabrechnung. Wenn da nichts drauf steht, kannst Du sie geltend machen. Du solltest aber sauber dokumentieren, für welche Tage Du das tust.
Und wenn es über die Betriebsvereinbarung geregelt ist???
Was genau ist geregelt?
Beinhaltet das auch den Einsatz in anderen Filialen? Manchmal wird das nämlich ausgeschlossen.
Lies Dir die Richtlinie einfach noch mal durch.
Nene.. beinhaltet es nicht.Es geht um einen Einsatz, der vorübergehend an einer niederlassung erfolgt ,die vertraglich nicht im av steht. Dann besteht dieser Anspruch
Dann solltest Du mal mit Deinem Chef bzw. der Personalabteilung sprechen. Vielleicht ist da einfach nur etwas falsch kommuniziert worden.
Ja wir haben einen betriebsrat