Steuer frage, Kosten absetzen?

2 Antworten

Was könntest du so absetzen?

  • Werbungskosten
  • Sonderausgaben
  • außergewöhnliche Belastungen
  • Und denn gibt es noch Steuerermäßigungen

Werbungskosten:

Werbungskosten sind Aufwendung die du zum Erhalt, Erlangen oder zur Sicherung deiner Einkünfte tätigst. Typische Werbungskosten sind neben Arbeitsmittel (typische Berufskleidung, Schreibmaterial etc) und Fortbildungskosten eben auch Fahrten zur Arbeit, diese werden mit der sog. Entfernungspauschale angesetzt, oder aber Auswärtstätigkeiten (über 8h von deiner 1. Tätigkeitstätte UND deiner Wohnung abwesend).

Grundsätzlich kann man sagen: Sämtliche Aufwendungen die du für deinen Job tätigst stellen grundsätzlich Werbungskosten dar. Ein Abzugsfähigkeit musst du im Zweifel aber glaubhaft machen.

Sonderausgaben:

  • Beiträge für die Altersvorsorge
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Beiträge zu weiteren Versicherungen
  • Unterhalt für geschiedenen EhepartnerIn
  • gezahlte Kirchensteuer
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge
  • Kosten für die erste Ausbildung (sofern keine betriebliche Ausbildung)
  • Kinderbetreuungskosten

außergewöhnliche Belastungen:

Hier wird es in der Tat etwas "tricky, denn das EStG definiert außergewöhnliche Belastungen so:

"Aufwendungen erwachsen dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann".

Wer also aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen gezwungen ist, für besondere Umstände zu bezahlen, kann die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Es gibt keine allgemeingültige Liste für sämtliche außergewöhnlichen Belastungen, es ist im Grunde immer vom Einzelfall abhängig.

Hier mal ein paar "klassische" Beispiele

  • Krankheitskosten sofern die Aufwendungen medizinisch notwendig sind
  • Pflegekosten und Pflegeheimkosten für die eigenen Eltern
  • Unterhaltskosten für Angehörige
  • Beerdigungskosten
  • Augenoperationen, die eine Fehlsichtigkeit korrigieren
  • Kosten für künstliche Befruchtungen
  • Wohnungsumbau aufgrund einer Behinderung
  • Wiederbeschaffungskosten nach einem unabwendbares Ereignis (Feuer, Flut)

Steuerermäßigungen gem §35a EStG:

Hier gibt es Möglichkeiten um 20% der Lohnkosten steuerlich geltend zu machen. Wichtig ist das die Tätigkeiten im Haushalt von dir ausgeführt werden.

  • haushaltsnahe Dienstleistungen durch einen bei mir angestellten Minijobber
  • haushaltsnahe Dienstleistungen der nicht Minijobber ist
  • Handwerkerleistungen
Junke 
Fragesteller
 23.02.2023, 17:34

Super genau das wollte ich wissen, was ich konkret anschreiben lassen kann , kann ich ja googeln , war mir nicht sicher ob 20 ich oder das FA selber aus dem gesamten herauszieht

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Helefant  24.02.2023, 00:12
@Junke

Du musst den vollen Betrag angeben, so wie er auch in der Steuererklärung abgefragt wird. Die 20 % rechnet dann das Finanzamt aus.

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Handykosten / Internet usw. nur dann wenn du selbstständig bist oder auf Nachfrage Nachweise liefern kannst, dass du auch von daheim arbeitest. Nur so nebenbei ;)

Du schreibst dann beispielsweise gleich den Betrag der 20% rein, nicht den kompletten.

Helefant  24.02.2023, 00:13

Für's Handy gibt's keine 20 %. Solange es um die Einkommensteuer geht, sind Ausgaben grundsätzlich in voller Höhe anzugeben. Rechnen kann das Finanzamt dann selber.

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