Steht es mir voll zu?

10 Antworten

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Und wieso bekommt sie noch Unterhalt für dich?

Ab 18 bist du für deinen Unterhaltsanspruch selbst verantwortlich! Zudem sind BEIDE Elternteile dir zum Barunterhalt verpflichtet, je nach Leistungsfähigkeit. Deine Mutter könnte dir max. ihren Anteil als Kost und Logis anbieten und darüber hinaus einfordern, dass du von deinem Unterhalt noch mehr Zuhause abgibst. Das ist aber etwas was du mit ihr klären musst und deinen Vater nicht interessieren braucht.

Und nun kommt das große ABER: du bist nicht in Ausbildung. Somit hast du überhaupt keinen Unterhaltsanspruch. Du kannst arbeiten gehen. Oder du suchst dir schnellstmöglich einen Ausbildungsplatz. Dann wird der Unterhaltsanspruch wieder aufleben. Und dann muss erstmal errechnet werden wer was zahlen kann und muss.

Das Kindergeld, ab Januar 250 Euro, wird komplett auf deinen Bedarf angerechnet. Eigene Ausbildungsvergütung abzgl. 100 Euro Ausbildungspauschale ebenfalls. Genau wie vorrangige Leistungen wie BAföG und BAB.

Die Frage ist also: warum bist du mit 18arbeitslos? Bist du krank, dass du nicht arbeiten kannst? Dann wäre eine Unterhaltspflicht der Eltern in der Tat zu prüfen.

Dein Vater weiß ,dass du nichts tust? Du bist verpflichtet es ihm mitzuteilen. Zahlt er ohne Verpflichtung trotzdem, dann auf dein Konto! Mag natürlich sein, dass deine Mutter es dennoch abfordert, weil du Zuhause ja Kosten verursachst. Aber erstmal geht es auf dein Konto. Informiere ihn!

Bei einer Unterhaltsberechnung kannst du zwischen 18 und 21 auch das Jugendamt bemühen. Dort steht man die mit Rat und Tat beiseite.


user92828287838 
Fragesteller
 28.12.2022, 14:24

Ich bin zurzeit stark Unfähig zu arbeiten

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Kessie1  28.12.2022, 18:11
@user92828287838
Ist ein volljähriges Kind aufgrund einer Krankheit – zum Beispiel wegen einer psychischen Erkrankung – nicht in der Lage, für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, kommt auch hier ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern infrage. Dabei sind ebenfalls die Umstände des einzelnen Falls zu prüfen.

https://fachanwalt-heuser.de/unterhalt-fuer-volljaehrige-kinder

Wie sassenach4u schon sagte: nur krank sein reicht nicht für einen Anspruch. Es mussnachgewiesen werden durch Atteste / Gutachten.

Und solltest du berechtigt sein: das Geld muss dein Vater direkt auf dein Konto zahlen! Aber erst ausrechnen lasse wer was zahlen kann und muss

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Du bist unterhaltsberechtigt, bis du dein erstes eigenes Geld verdienst. Allerdings kann der Unterhaltspflichtige von dir verlangen, TATSÄCHLICHE Bemühungen zu BELEGEN, dass du dich um einen Ausbildungsplatz bemühst. Eigenes Einkommen (dazu gehört dann auch das halbe Kindergeld wird auf deinen Anspruch angerechnet.

Natürlich müsste dein Vater auch IN DER LAGE sein, zu zahlen.

Unterhaltsvorschuss endet bit dem 18. Lebensjahr.

Einen Unterhaltsanspruch hast du als Volljährige nur, wenn du dich noch in Ausbildung befindest. Das ist offensichtlich nicht der Fall, somit sind deine Eltern auch nicht mehr unterhaltspflichtig.

Fürs Rumhängen nicht.

Nur wenn du in Ausbildung bist (Schule, Hochschule, Ausbildung) bzw. dich darum bemühst, steht dir was zu.

Nein weil deine Mutter muss dich versorgen essen kaufen und noch vieles mehr

Woher ich das weiß:Recherche