Stadtwerke Ist das Guthaben oder nachzahlung.?

4 Antworten

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Ist DEIN Guthaben, da es von deinem Bürgergeld abgezogen wurde. Die Rückzahlung ist also KEIN Einkommen.

Das Jobcenter wird die Abrechnung des Versorgers anfordern.

Die tatsächlichen Kosten/Monat lagen bei ca. 171,17 € (1540.52 € : 9 Monate).

Durch die Überzahlung ist ein Guthaben von 2466,08 € entstanden, welches die Stadtwerke an den Kunden zurück überweisen will. Deshalb unten auch die Frage nach Deiner Bankverbindung.

Dieses Geld wird das Jobcenter als Einkommen werten und mit den kommenden Leistungen verrechnen, also komplett einfordern. Es sein denn, dass in der Bedarfsgemeinschaft eine Person mit eigenem Einkommen ohne Bürgergeldleistung ist. Dann wird nur die Hälfte eingefordert.

Stillschweigend das Geld behalten darfst Du nicht, das ist Sozialbetrug!

Achte aber auch mal auf den Kommentar von Anna (Peppie85).

Bild zum Beitrag

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Rechnung, Stromverbrauch, Nachzahlung)

Peppie85  20.01.2024, 06:07

So sehr ich deine fachliche Kompetenz auch schätze, aber hier irrst du leider etwas.

Wenn nachzuweisen ist, dass die Abschläge von der Leistung also vom Bürgegeld bezahlt wurden, steht die Rückzahlung dem Leistungvsbezieher zu! Dennoch empfielt es sich, entsprechende Angaben zu mchen.

Als Nachweis dafür, dass die Abschläge vom Bürgergeld bezahlt wurden reicht übrigens der Zeitraum in Verbindung mit den vom Konto abgehenden zahlungen aus.

lg, Anna

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electrician  20.01.2024, 06:46
@Peppie85

Ich habe mich auf den Satz bezogen "jobcenter zahlt jeden Monat 445.80€ an Stadtwerke". Wenn dieser Betrag allerdings von der Bürgergeldzahlung einbehalten wurde, dann habe ich natürlich Mist geschrieben. Bin ja Mensch und nicht fehlerfrei.

btw.: Ähnliches ist mir aber passiert. Wir haben 12 Monate lang unserem Vermieter einen erhöhten Abschlag für die Heizkosten bezahlt - von unserem Bürgergeld, d.h. wir haben uns dafür anderweitig einschränken müssen. Als die NKA niedriger ausfiel und wir 800 € Guthaben hatten, wurde das Bürgergeld um diesen Betrag gekürzt. Unser Erspartes war plötzlich Einkommen.

Und ich gehe davon aus, dass es beim FS und seiner Stromrechnung nicht viel anders passieren wird.

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Peppie85  20.01.2024, 07:04
@electrician

Wie gesagt, es sollte dich hier nicht herabsetzen. ich hoffe du bist mir nicht böse.

Der Strom, und hier muss man auch noch zwischen Wärmestrom und allgemeinstrom differenzieren, geht normal von der Regelleistung ab.

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electrician  20.01.2024, 07:06
@Peppie85

OMG, nöö. Ich bin Dir nicht böse.
Anna, Du bist mir doch hier die liebste... 😉😌

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Youngboy23 
Fragesteller
 20.01.2024, 11:44
@electrician

Also ich bekomme normalerweise 900€ bürgergeld für mich und meine kleine Tochter und von diese 900€ werden 445,80€ abgezogen und an Stadtwerke überwiesen mir bleiben dann von bürgergeld nur noch 454.20€ von Leistungen weil eigentlich müsste ich 900€ bekommen und ich denn Strom zahlen muss aber nein ich habe Angst gehabt das es Schulden wird habe ich auch so vereinbart.

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Klexxikonita  28.05.2024, 10:37
@electrician

Hm, komisch. Es stimmt doch eigentlich, dass Strom-Guthaben nicht als Einkommen gerechnet werden darf, deswegen bin ich gerade verblüfft.

Hätte man da nicht eigentlich Widerspruch einlegen können?

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electrician  28.05.2024, 17:05
@Klexxikonita

In Witten bzw. dem EN-Kreis kann man es versuchen, aber man rennt gegen Wände. Man kann auch nicht klagen, man muss erst zum "unabhängigen" Schiedsmann, welchen der Kreis stellt. Absurd!

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Es handelt sich um ein Guthaben.

Wie das im Benehmen mit dem Jobcenter zu handhaben ist, muss mit dem Jobcenter geklärt werden.

Es ist zu vermuten, dass dieses Guthaben beim Lieferanten zu verbleiben hat, da es sich um eine zweckgebundene Zuwendung handelt.


Youngboy23 
Fragesteller
 20.01.2024, 12:11

Also ich bekomme normalerweise 900€ bürgergeld für mich und meine kleine Tochter und von diese 900€ werden 445,80€ abgezogen und an Stadtwerke überwiesen mir bleiben dann von bürgergeld nur noch 454.20€ von Leistungen weil eigentlich müsste ich 900€ bekommen und ich denn Strom zahlen muss aber nein ich habe Angst gehabt das es Schulden wird habe ich auch so vereinbart.

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GuenterLeipzig  20.01.2024, 12:23
@Youngboy23

Nein, es sind keine Schulden.

Jedoch musst Du damit rechnen, dass sich die Kosten auf der Stromrechnung perspektivisch wegen der verkorksten Energiepolitik der Regierung erhöhen wird, auch wenn der Verbrauch gleich bleibt.

Das ist deshalb so, da die sogenannte Energiewende massive Kosten bei den Netzbetreibern im 3stelligen Milliarden-Bereich bis 2030 zur Folge hat.

Diese Kosten werden über die Netzentgelte auf den Endverbraucher umegelegt.

Die Strompreisbremse entfällt wegen dem verfassungswidrigen Haushalt der Bundesregierung, der vom Bundesverfassungsgericht moniert wurde.

Aus diesem Grunde halte ich es für eine gute Idee, diesesGuthaben nicht anzutasten, um für die nähere Zukunft vorgesorgt zu haben.

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GuenterLeipzig  20.01.2024, 13:45
@Youngboy23

Zweckgebunden ja, das heisst für die Begleichung von Energierechnungen.

Das Jobcenter sollte das abschließend beantworten.

Aber rein sachlogisch macht es keinen Sinn, dieses Guthaben anderweitig zu verwenden.

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Guthaben, so wie es dort steht. Kannste drauf lassen, oder du teilst ihnen mit auf welches Konto sie es überweisen sollen.


Youngboy23 
Fragesteller
 20.01.2024, 02:47

Aber wie ist das weil das jobcenter zahlt für mich Strom wird das Guthaben dann an jobcenter überweisen oder darf ich das Guthaben behalten.

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MrMiles  20.01.2024, 02:48
@Youngboy23

Gute Frage, das solltest du mit deinem Sachbearbeiter besprechen. Herausfinden werden sie es auf jeden Fall.

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lisaloge  20.01.2024, 04:37
@Youngboy23

Wenn das Geld vom Job entern stammt, musst Du bestehende Guthaben dort melden.

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electrician  20.01.2024, 05:11

Das Geld wurde vom Jobcenter an die Stadtwerke geleistet, somit ist die Gutschrift dessen Eigentum.

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