Betriebskostenabrechnung Guthaben anrechenbar?

2 Antworten

Die Minderung betrifft mit ziemlicher Sicherheit die Bruttokaltmiete und nicht die Heizkosten. Deshalb wird das Guthaben der Heizkosten angerechnet und das der anderen Nebenkosten nicht.

Gemäß § 22 Abs. 3 SGB II mindern Guthaben und Rückzahlungen, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, die Aufwendungen für die KdU nach dem Monat der Auszahlung. Das Guthaben wird nicht direkt nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung, sondern erst im Monat nach der Auszahlung, auf die Kdu angerechnet.


11mma 
Fragesteller
 11.05.2022, 19:05

Es geht mir darum,dass ich für die gesamte Betriebs und Heizkostenabtechnung nur 29€ vom Vermieter als Gutschrift bekommen habe.Ich bin dadurch ja doppelt bestraft.

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Dea2019  11.05.2022, 20:19
@11mma

Schreibe dem Jobcenter und reiche beide Abrechnungen ein sowie den Kontoauszug der Gutschrift.

Diese 29 € werden dir dann einmalig von der KdU abgezogen.

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