Stabtaschenlampe Selbstverteidigung?


12.09.2023, 22:03

Was wäre mit so einer ?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein.

§42a WaffG


NoName290 
Fragesteller
 12.09.2023, 22:01

Was wäre wenn es einfach eine Taschenlampe mit langen Griff wäre? Und keine Anscheinswaffen oder so, wäre es immernoch eine Hieb oder Stoßwaffe ? (Siehe Ergänzung)

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NoName290 
Fragesteller
 12.09.2023, 22:09
@ES1956

Habe nicht das b) gelesen, Verzeihung, was wäre denn eine Taschenlampe die man zur Selbstverteidigung nutzen könnte ?

Gäbe es eine die man führen darf und einen längeren Griff hat?

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ES1956  12.09.2023, 22:13
@NoName290

bevor wir jetzt alle Stablampen einzeln durchnehmen lies meinen Kommentar oben:

Es kommt auf die Zweckbestimmung an.
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NoName290 
Fragesteller
 12.09.2023, 22:16
@ES1956

Verzeihung für das Missverständnis, ich habe mich nicht gescheit ausgedrückt, wäre eine Stablampe bei der als Zweck beim Kauf steht das es nur zur Beleuchtung geeignet ist, man sie aber auch zur Selbstverteidigung nutzen kann durch das Material (selbst wenn es nicht der Zweck ist). Darf man diese dann führen und zur Verteidigung nutzen?

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ES1956  12.09.2023, 22:18
@NoName290

Bei Notwehr darfst du dich mit ALLEM verteidigen was du in die Finger bekommst.

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NoName290 
Fragesteller
 12.09.2023, 22:19
@ES1956

Darf ich die Stablampe dann auch führen wenn sie auf die Beschreibung von meinem vorherigen Kommentar zutrifft?

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ES1956  12.09.2023, 22:25
@NoName290

führen darfst du jede Lampe die nicht als Waffe eingestuft ist.

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NoName290 
Fragesteller
 12.09.2023, 22:28
@ES1956

Ok, danke ihnen vielmals für ihre Zeit und Hilfe! Nur eine letzte Frage noch wenn man etwas führen darf, kann ich es dann auch in mein Auto oder Motorrad legen und durch Polizeikontrollen fahren ohne einen Zweck dafür zu haben (wie bei bestimmten Messerarten) ?

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ES1956  12.09.2023, 22:30
@NoName290

Der Zweck einer Lampe ist zu leuchten. Kann man im Fahrzeug immer brauchen, Panne, Unfall, ...

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NoName290 
Fragesteller
 12.09.2023, 22:31
@ES1956

Verstanden und danke für ihre Zeit.

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Von Experte ES1956 bestätigt

Wenn sie als Taschenlampe hergestellt und verkauft wird, unterliegt sie keinerlei waffenrechtlichen Beschränkungen.

Wenn Herstellungs- oder Verkaufszweck der Einsatz gegen Menschen ist, ist sie ggf. als Waffe einzustufen, siehe Antwort von ES1956.

Zum Thema "Selbstverteidigung" meine Standardantwort: https://www.gutefrage.net/frage/notwehr-mit-schraubenzieher#answer-513033274

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche