Sollten bei einer Körperintegritätsidentitätsstörung selbstverstümmelde Maßnahmen vorgenommen werden dürfen?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

Nein 40%
Ich bin mir nicht sicher 30%
Ja 20%
Andere Antwort... 10%

1 Antwort

Andere Antwort...

Selbstversümmelung ist nicht verboten. Also braucht man es nicht explizit zu erlauben.

Bei einer echten BID ist wohl die Amputation das Mittel der Wahl. Das Problem ist, dass die Betroffenen ewig leiden oder einen Weg finden, die Amputation zu erwirken. Durch die Gefahr der gesellschaftlichen inakzeptanz, wird das dann verschleiert, wodurch die „erfolgreichen“ aus der Krankenbehandlung ausscheiden und damit aus der Beobachtung.
Eine echte wissenschaftliche Aufarbeitung kann so also nicht erfolgen.
Praktisch ist es aber so, dass bid Betroffene manchmal in psychologischer Behandlung sind. Erreichen die ihr „Ziel“, brauchen und gehen sie dort nicht mehr hin. Daneben gibt es aber keine beschriebenen Fälle, in denen bid-Betroffene nach erfolgreicher Umsetzung psychologische Hilfe ersuchen.

Wenn man etwas sucht, das nicht sichtbar ist, muss dort suchen, wo man „nichts“ sieht.

Woher ich das weiß:Hobby