Sollte die Beschimpfung von Religionen strafbar sein?

Das Ergebnis basiert auf 47 Abstimmungen

Nein, das schränkt die Meinungsfreiheit zu sehr ein. 62%
Ja, man sollte Religionen nicht beleidigen. 38%

21 Antworten

Ich sage es mal so: ich bin kein Freund allzu vieler Verbote (daher mag ich auch weder ein "Genderverbot" noch ein Verbot von Cannabis). Dieses Verbot habe ich auch nicht gemacht, es wurde offenbar mal so beschlossen.

Ich verstehe aber die Intention dahinter. Sicher ist nicht damit gemeint, dass man mal einen Witz über Muslime oder über Buddhisten macht, sondern eher etwas, was für eine Art Aufruhr sorgen kann, daher steht da auch "die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören."

Klar kann man nun sagen, dass das nicht sehr präzise formuliert ist.
Jedoch taucht diese Formulierung nicht nur an dieser Stelle auf, sondern auch in §126 StGB. Da geht es nicht um Religion, sondern darum, dass auch eine Androhung (ohne Ausführung) einer Straftat geeignet sein kann, "den öffentlichen Frieden zu stören".

Da ich aber auch die Nachteile der Sache verstehe, enthalte ich mich mal der Stimme.

"Der Begriff „Störung des öffentlichen Friedens“ bezieht sich auf eine Situation, in der die öffentliche Ordnung und Sicherheit gestört wird. Dabei kann es sich um verschiedene Formen der Störung handeln, wie zum Beispiel das Verbreiten von Gerüchten oder das Anschlagen von Plakaten, die zur Gewalt aufrufen. In der Regel geht es darum, dass durch das Verhalten eines oder mehrerer Personen die öffentliche Sicherheit und Ordnung und und dadurch ein erheblicher Schaden für die Gesellschaft entsteht"

Störung des öffentlichen Friedens nach § 126 StGB - Was droht? (die-anwalts-kanzlei.de)

Ohne das nun 1:1 mit heute vergleichen zu wollen, aber ein Beispiel (mit den Plakaten) fiele mir ein: im Dritten Reich hing man Plakate auf, auf denen stand, dass Juden gerne mal deutsche Frauen vergewaltigen würden. Das war nicht mal ein direkter Gewaltaufruf, aber damit wurde Hass gegen eine Religion (und eine Abstammung) geschürt. Verleumdung + Sippenhaft, bzw. Aufrufe dazu, das ist natürlich schlecht.

Was ich persönlich nie machen würde, wäre z.B. auch eine Verbrennung eines religiösen Buchs (egal ob Koran oder sonst ein Buch dieser Art). Auch wenn es erlaubt sein sollte: das ist eine Sache, die nicht zur Konfliktlösung beiträgt (sondern im Gegensatz zur Eskalation).

Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch eine gute Idee.

Ja, man sollte Religionen nicht beleidigen.

Ausnahmen für radikale Islamisten denen die Demokratie zum Kotzen finden. Ein Kalif an der Spitze der Ihnen sagt wo die Reise hingeht.Als ich den "Vogel" da herumschreien sah in Hamburg erinnerte Er mich stark an Hitlers Herumgeschreie.

Ja, man sollte Religionen nicht beleidigen.

Und wer Beschimpfungen und Meinungsäußerungen nicht unterscheiden kann,

sollte vlt. erst mal an sich selber arbeiten.

Nein, das schränkt die Meinungsfreiheit zu sehr ein.

Hier geht es nicht um einfache Beschimpfungen oder Beleidigungen, sondern ausschließlich um Beschimpfungen die geeignet sind den öffentlichen Frieden stören zu können.

Es geht also weniger um die Religionen, sondern um den öffentlichen Frieden. Dieser ist das Hauptaugenmerk dieser Gesetze.

Und zu verbieten diesen zu stören, ist absolut in Ordnung.

Aber alles was als Beleidigung aufgefasst werden könnte, zu verbieten, ist Zensur und nichts sonst. Und wo Zensur ist, ist völlige Kontrolle nicht fern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Recherchen und Forschungen
Philippus1990 
Fragesteller
 06.05.2024, 20:50
Es geht also weniger um die Religionen, sondern um den öffentlichen Frieden. 

"Öffentlicher Friede" ist ein absoluter Gummibegriff.

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Andrastor  06.05.2024, 20:55
@Philippus1990

Mag sein. Aber solange kein Richter davon überzeugt werden kann, dass der öffentliche Friede gestört worden ist, sind alle Beleidigungen diesbezüglich erlaubt.

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stescope  06.05.2024, 21:06
@Philippus1990

Das soll er ja auch sein, denn er zielt darauf ab, ein mögliches Vergehen präventiv im Gedankengut des Ausübenden zu verhindern, indem ihm ein Verbot vorgelegt wird, dass er auf seine Intention reflektieren kann.

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Philippus1990 
Fragesteller
 06.05.2024, 22:20
@stescope

Weil der Durchschnittsbürger ja bekanntlich den Begriff des "öffentlichen Friedens" kennt und sich an ihm orientiert.

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stescope  06.05.2024, 22:38
@Philippus1990

Da der öffentliche Friede herrscht, ist der Beweis erbracht, dass der Durchschnittsbürger genau das tut.

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Pfefferprinz  08.05.2024, 22:27

Daß du dich vor Zensur fürchtest, ist mir klar.

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Andrastor  08.05.2024, 22:39
@Pfefferprinz

Jeder sollte sich vor Zensur fürchten. Und Religionen betreiben Zensur institutionell.

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Andrastor  08.05.2024, 22:54
@Pfefferprinz

Wäre schön, wenn du mal etwas darüber nachdenken würdest was ich sage, anstatt meine Beiträge sofort mit negativen Eigenschaften zu assoziieren.

Und denk mal so nebenbei auch darüber nach, dass die katholische Kirche einen Index über "verbotene Bücher", die ihrer Meinung nach Glaube und Gesellschaft schädigen würden, hat und zum Beispiel "Mein Kampf" nicht darauf ist.

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Andrastor  08.05.2024, 23:03
@Pfefferprinz

Es ist für den Großteil der Welt ein Aberglaube. Und es ist tatsächlich einer. Ein Glaube an einen unsichtbaren, außerirdischen kosmischen Zauberer an den man telepathische Bitten richten könnte, ist nichts anderes als ein infantiler Aberglaube.

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Andrastor  08.05.2024, 23:09
@Pfefferprinz

Wurde dein Gott auf der Erde geboren? Nein? Dann ist er außerirdisch.

Vollbringt dein Gott seine besonderen Taten durch eine nicht näher definierte Macht die es ihm erlaubt die Regeln von Logik und Wissenschaft zu brechen und/oder neu zu definieren? Das ist Magie und wer Magie verwendet, ist ein Magier oder Zauberer.

Fazit: Du glaubst an einen außerirdischen Zauberer. Quod erat demonstrandum.

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Pfefferprinz  08.05.2024, 23:10
@Andrastor

Aha, du ziehst dein Fazit schon, bevor ich deine Fragen beantwortet habe.

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Andrastor  08.05.2024, 23:18
@Pfefferprinz

Da du sie trotz allem nicht gegenteilig beantwortest, sehe ich mein Fazit damit als bestätigt an.

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Pfefferprinz  08.05.2024, 23:22
@Andrastor

So einfach machst du es dir also. Ich mache es mir jetzt auch einfach. Du hast eine vorgefertigte Meinung, die du dir sowieso nicht nehmen läßt. Wozu soll ich also meine Zeit und meine Energie verschwenden?

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Andrastor  08.05.2024, 23:26
@Pfefferprinz

Du machst es dir einfach und, wie immer falsch. Ich gebe hier nicht meine Meinung wieder, sondern die Tatsachen.

Beweise die Existenz deines Gottes, bzw. die Richtigkeit deines Aberglaubens wissenschaftlich haltbar und ich werden ihn als korrekt annehmen.

Du verschwendest hier bereits seit 10 Beiträgen deine Energie mit völlig inhaltslosen und intelligenzlosen Beiträgen die nur darauf abzielen mich zu denunzieren. Infantiler geht es nicht.

Zudem bestätigst du die Richtigkeit meiner vorherigen Aussagen erneut, da du wieder nichts dazu sagst, außer, dass du nichts dazu sagen willst. Dein Schweigen spricht Bände, was man von deinen Beiträgen nicht sagen kann.

Du ödest mich inzwischen mal wieder nur noch an.
Sollte von dir also zur Abwechslung nicht mal ein zumindest halbwegs intelligenter oder ansatzweise unterhaltsamer Beitrag kommen, hast du hier keine weitere Reaktion mehr von mir zu erwarten.

Wenn du das nächste Mal den Drang verspürst dich zu meinen Antworten zu äußern, sei bitte so gut und überlege dich vorher zumindest unterhaltsame Inhalte.

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Pfefferprinz  08.05.2024, 23:34
@Andrastor
Beweise die Existenz deines Gottes,

Du weißt ganz genau, daß das nicht möglich ist. Da schweige ich lieber.

Ich werde aber weiterhin nicht zu deinem respektlosen Verhalten schweigen und dich gelegentlich darauf hinweisen. Du könntest doch einfach das Forum "Religion" ignorieren. Das erspart dir und mir Ärger.

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Du solltest den Tatbestand mal genau lesen:

"... in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören."

Da geht es also gar nicht um freie Meinungsäußerung.

Die wird übrigens auch in anderen Fällen durch Straftatbestände eingeschränkt, zum Beispiel bei den §§ 90 StGB und 130 StGB, um mal ein paar andere Beispiele zu nennen.

Philippus1990 
Fragesteller
 06.05.2024, 20:50
Da geht es also gar nicht um freie Meinungsäußerung.

Ach so.

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