Sollte das Transsexualitätsgesetz abgeschafft werden?

4 Antworten

Das TSG regelt nur(!) eine Vornamens- und Personenstandsänderung. Das hat weder medizinische Konsequenzen noch irgendwas mit den Krankenkassen zu tun (für die gibt es nämlich gesonderte Gutachten, was meiner Meinung nach auch gut so ist).

Also ja, von mir aus können wir das gerne ändern.

Ich Persönlich sehe eine lockerung durchaus für sinnvoll an. Aber eine Konkrete abschaffung jetzt nicht unbedingt für sinnvoll an.

Generell fänge ich gut das es so gemacht werden würde wie es bei Abtreibungen gelöst wurde.

Ich denke schon das es mittel geben muss die dafür sorgen das diese entscheidung eine ernstzunehmende entscheidung ist und nicht so spontan heraus gefällt werden kann.

Da Trans Intendität keine Psychische Störung/Krankheit ist sehe ich hier eine generelle kassenleistung als nicht anwendbar an. Sprich umwandlungen wären generell ersteinmal selbst zu zahlen.

Es sollte was Belastung etc. angeht nach meiner ansicht wie eine Brust vergrößerung bzw. verkleinerung bei frauen etc. behandelt werden. Sprich: Wer es von der Kasse bezahlt haben will braucht ein entsprechendes Phychologisches gutachten.

Gazadael  02.08.2021, 18:34

Beim Transsexuellengesetz geht es nicht um operative Angleichungen, sondern um die bürokratischen Änderungen, d.h. Personenstand und Vorname.

0
FouLou  02.08.2021, 18:49
@Gazadael

Oh. Da habe ich dann wohl was verwechselt. In Dem falle hat meine antwort komplett das thema verfehlt.

Hab mir das gesetz mal angeschaut. Nach meiner ansicht kann man dieses Gesetz sehr weit einschränken.

Ich würde denken das es sinnvoll ist es dahingehend noch zu begrenzen das man mit vornamenänderungen keinen schabernack treiben kann. z.b. das man nach einer änderung diesen nicht mehr einfach so ändern kann. ggf. für ne beschränkte zeit.

Beim paragraph 8 sehe ich Unterpunkt 4 also die geschlechtsangleichung noch als vorrausetzung. Aber nur für den fall des Konkreten Gegengeschlechts. Eine anpassung nach Divers sehe ich auch ohne geschlechtsumwandlung als un problematisch an. Eine nachträgliche änderung von Divers ins passende gegen geschlecht nach umwandlung sollte natürlich problemlos möglich sein.

Der punkt zeugungsunfähigkeit ist nach meiner ansicht schwachsinn. Dürfte sich aber aufgrund der ggf. erfolgten geschlehctsumwandlung erledigt haben.

Eine generelle vereinfachung sehe ich hier durchaus als sinnvoll an.

0
Gazadael  02.08.2021, 18:51
@FouLou

Große Teile des TSG wurden schon für verfassungswidrig erklärt, gerade deshalb sollte man es einfach von Grund auf überholen und vereinfachen.

0
Sollte jede:r das Geschlecht ohne Medizinisches Gutachten anpassen dürfen?

Gerne.

Aber wenn kein Gutachten, dann darf er das auch selbst bezahlen.

Wenn eine psychische Beeinträchtigung entstehnt, die allein eine Übernahme einer kosmetischen Operation durch die Krankenkasse rechtfertigt, dann wird dazu ein Gutachten verlangt. Dementsprechend würde de facto ein Gutachten dahingehend ohnehin Pflicht bleiben.

Wenn jemand sich den Körper verschandeln will und das selbst bezahlt, dann kann er es gerne machen. Das ist seine Sache. Aber eben NICHT auf Kosten des Staates.

Gazadael  02.08.2021, 18:33

Beim Transsexuellengesetz geht es nicht um operative Angleichungen, sondern um die bürokratischen Änderungen, d.h. Personenstand und Vorname.

1

Das TSG muss dringend reformiert werden. Nachdem bereits etliche Änderungen, unteranderem aus Verfassungsfeindlichkeit, am TSG vorgenommen wurden, bleibt nur noch ein zerhackter Gesetzesrumpf übrig, der den heutigen Erkenntnissen auch nicht mehr gerecht wird.

Die Transgeschlechtlickeit kann nicht von außen begutachten werden - dieser Meinung sind mittlerweile auch viele Gutachter:innen selbst, die mit den Amtsgerichten im Rahmen des TSGs tätig sind. Die Gutachten fallen ohnehin zu 99% der Fällen positiv aus, der restliche Prozent ist auch nicht ausschließlich darauf zu schieben, dass die Person „doch nicht trans ist“ und hier jemand vor einem Fehler bewahrt wurde, sondern nur die Rahmenbedingungen des Gutachtens noch nicht erfüllt. Ebenso gibt es kaum Rückwandlungen der amtlichen Änderungen. Wie du selbst schon anmerkst sind viele europäische Länder bereits diesen Schritt gegangen.

Der gesamte Prozess, insbesondere die Gutachten, ist überkompliziert, unnötig, teuer und für viele Menschen nicht niedrigschwellig genug.

Ich könnte mir alternativ sehr gut ein Aufklärungs- bzw. Beratungsgespräch vorstellen, um trans* Personen zu unterstützen, nicht um sie zu prüfen.

Zu diesem Thema empfehle ich das Gutachten „Regelungs- und Reformbedarf für transgeschlechtliche Menschen“ des BMFSFJ

PmMeYourCactus  02.08.2021, 18:34

Und als kleiner Nachtrag, da viele User anscheinend die Verbindung zu Operationen ziehen: das TSG regelt einzig und alleine die amtliche Vornamens- und Personenstandsänderung

0