Sind Strafaufgaben in der Schule noch erlaubt (Österreich)?

2 Antworten

zusatzaufgaben geben für einen schüler der sich nicht benimmt oder regelmäßig keine hausaufgaben macht, ist erlaubt, sollte aber im verhältnis sein. das sind halt legitime erziehungsmaßnahmen, obwohl es meistens einen grund hat wieso ein schüler keine hausis macht, sehen einige lehrer aber nicht.
also zusatzaufgaben im zusammenhang mit dem unterricht sind angemessen, aber der lehrer dürfte natürlich nicht verlangen dass der schüler im winter sein auto freikratzt und sowas. beleidigen sollen die eigentlich auch nicht, aber das fällt einigen ja ein bisschen schwer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin schüler wahrscheinlich
Markus199999867 
Fragesteller
 24.04.2024, 22:46

Ja das ist klar, eine Strafaufgabe von der der Lehrer selbst profitiert wäre natürlich ein Amtsmissbrauch.

Bzgl Grund: Ja irgendeinen Grund gibt es immer, es ist oft auch der Grund für schlechtes Benehmen wenn wer nicht von den Eltern erzogen wurde.

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Man nennt sie nicht Strafaufgaben sondern

"Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten"

guckst du hier bei 4h) Erziehungsmittel

Markus199999867 
Fragesteller
 25.04.2024, 14:37

Ok, weil da steht ja nciht was genau damit gemeint ist.

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Schachpapa  25.04.2024, 14:47
@Markus199999867

Oben in Abschnitt1 steht:

Mangels gesetzlicher Grundlage sind andere Maßnahmen wie etwa Strafarbeiten unzulässig. Im Rahmen der „Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten" (§ 8 Abs. 1 lit. b Schulordnung) dürfen zur Erledigung in der Schule außerhalb der Unterrichtszeit nur solche Aufträge erteilt werden, die ausschließlich in der Schule erfüllt werden können (z. B. eine versäumte chemische Übung unter Verwendung nur in der Schule vorhandener Apparate).

Ich verstehe das so, dass "Nachsitzen" in der Schule nur in Ausnahmefällen zulässig ist.

Meine persönliche Meinung:

Wenn man zu viele der kleinen Maßnahmen abschafft, wird oft auch bei Kleinigkeiten das große Besteck herausgeholt. Ich sollte vor vielen Jahren wegen eines blöden Streichs nachsitzen, habe mich an die Schülervertretung um Hilfe gewandt. Musste zwar nicht nachsitzen (war als erzieherische Maßnahme damals nicht vorgesehen), es wurde aber eine Klassenkonferenz einberufen, die mit einem formalen Verweis endete. Nachsitzen wäre das kleinere Übel gewesen.

Es ist trotzdem was aus mir geworden ;-)

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Markus199999867 
Fragesteller
 25.04.2024, 19:17
@Schachpapa

Ich würde als Lehrer extrem ungerne Strafen verteilen, und schon gar nicht wegen kleinigkeiten, sicher nicht nur weil wer die Hausübung vergessen hat.

Wenn dann nur wenn jemand wirklich überhaupt sich nicht zu benehmen weiß, also mich beleidigt z. B. oder bei wiederholten Verwarnungen immer wieder negativ auffällt.

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