Selbstständiges Gewerbe auf “Testphase” ohne Anmeldung?

3 Antworten

Nein, das stimmt nicht.

Gemäß 14 GewO bist du verpflichtet, das Gewerbe anzuzeigen, sobald du beginnst (= erste Werbung). Testphase, Freibeträge oder Mindestmengen kennt das Gewerberecht nicht. Wenn sich deine Erwartungen nicht erfüllen, kannst du das Gewerbe ja wieder abmelden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein. Sobald du mit einer Gewinnabsicht handelst, agierst du gewerblich und hast das entsprechend anzuzeigen / anzumelden.

Eine "Probierphase" gibt es nicht, genauso wenig wie Freibeträge. Wäre ja auch unnötig, das Gewerbe kann schließlich innerhalb von 5 Minuten wieder abgemeldet werden, wenn es nicht läuft. Das ist dann deine "Probierphase" .

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter

Es gibt eine Kleingewerbe-Regelung, wenn der Jahresgewinn unter € 14000,- ist

Man kann dann auch Umsatzsteuerfrei arbeiten.

Kleingewerbe werden i.d.R von Leuten angemeldet, die testen möchten oder am Anfang in sehr kleinem Umfang arbeiten