Schreibt man berufsferne Arbeiten auch ins Berichtsheft?
Also wenn ich als KFZ-Lehrling im ersten Lehrjahr zum Beispiel den ganzen Tag schleifen muss? Also Lack abschleifen und abkleben?
3 Antworten
In ein Berichtsheft gehören alle Arbeiten die generell zu dem jeweiligen Berufsbild gehören. Wenn du also etwas als KfZ-Lehrling hast Schleifen müssen ist das eben so. Blöd wäre wenn du die Hauswand vom Chef gestrichen hättest. Das kannst du dann natürlich nicht unbedingt ins Berichtheft Schreiben.
Ins Berichtsheft gehören alle Tätigkeiten, die du ausgeführt hast.
Es ist in jedem Fall besser, alle vom Zeitaufwand nennenswerte Arbeiten einzutragen. Stell dir doch mal vor, du wirst drei Jahre lang nur zum Hallen fegen oder Hauspost austragen eingesetzt uns fällst am Ende durch die Prüfung, weil du von dem Stoff nie was gehört hast? Dann ist das Berichtsheft die Grundlage für deine Schadensersatzansprüche gegen den Ausbilder.
Lackiertätigkeiten gehören zwar nicht direkt zum Beruf des Kfz-Mechatroniker, aber es sind trotzdem nicht berufsfremde Tätigkeiten. Arbeiten an der Karosserie und Reparatur von Umfallschäden gehört mit zur Aufgaben eines Kfzler. Dazu gehört auch das Abschleifen vom Lack.
Na ja, wenn es für die Ausbildung nicht relevant ist, dann würde ich es nicht schreiben.
Ich bringe z. B. auch mal die Post zur Post und schreibe dies nicht in mein Berichtsheft😏