Scheidung, wem gehört das Auto?

6 Antworten

Den Umständen nach ist das neue Auto Alleineigentum Deines Mannes. Dieses Eigentum besaß er bereits bei der Heirat. Du kannst deshalb weder über den Zugewinnausgleich noch über die Hausratsverteilung irgendwas abbekommen.

Wenn Du fragst, ob Du "wirklich so viel Geld verlierst", so erstaunt mich diese Frage etwas. Denn das Geld hast Du ja bereits damals verloren, als Du Deinem damaligen Lebensgefährten erlaubt hast, Dein Auto zu verkaufen und sich selbst dafür ein eigenes neues Auto zu kaufen. Was hast Du Dir damals dabei gedacht? Wolltest Du das Geld aus dem Verkauf Deines Autos Deinem damaligen Freund schenken? Oder gab es irgend eine andere Absprache? Das wäre wichtig für die Beantwortung der Frage, ob hier ausnahmsweise ein Ausgleichsanspruch für eine vorheheliche Vermögensübertragung gegeben ist.


Irgendwer111 
Fragesteller
 13.10.2019, 13:55

Ich habe das Auto nicht geschenkt.
wir haben eigentlich abgemacht dass das unser Familienwagen wird. Und es kein Deins und Meins gibt. Sondern mein Auto in Anzahlung gegeben wird für das neue Auto das uns dann gemeinsam als Familienwagen gehört. Weil wir schon wussten dass wir heiraten werden.
Können Sie mir noch eine Antwort darauf geben.

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erst mal gehört alles dem, auf den es eingetragen ist.

Dann muss "Kasse gemacht" werden, also berechnet werden, wie hoch der Zugewinn an Vermögenswerten während der Ehe war.

Also: Vermögen der Eheleute bei Eheschliessung, sowie Erbschaften und direkte Schenkungen bleiben bei der jeweiligen Person.

Vermögen bei Scheidung: incl Zinsen, Dividenden auf das Einstandsvermögen, Wertsteigerung von Immoblien ... minus Einstandsvermögen ergibt den Zugewinn.

Dieser Zugewinn muss ausgeglichen werden. Also wenn du deinen BMW in die Ehe gebracht hast, dann zählt, was er damals wert war. Wenn er 12.500 gegeben hat, dann muss man wissen, ob der das Geld während der Ehe verdient hat, oder schon ein Sparbuch in die Ehe gebracht hat.

Beispiel: Wenn dann ein Gesamtvermögen von 30000 existiert, 20000 das Auto, 10000 Vermögenswerte, dein Auto bei Eheschliessung war auch 20k wert, er hat 10000 Geld vor der Ehe gehabt, du Null ..

Dann wäre der Zugewinn Null .. dir stünden Werte von 20000 zu ihm 10000. d.h. wenn er das Auto bekommt, und du die 10000 auf dem Konto, dann müsste er dir noch 10000 auszahlen. Wenn du das Auto bekommst, behält er die 10000 auf dem Konto und jeder hat ebenfalls was er vorher hatte.


Irgendwer111 
Fragesteller
 30.09.2019, 07:39

Er ist im Moment im Kredit mit seinen damaligen Auto vor der Ehe. Gespartes haben wir gerade mal 2K und ansonsten nur das Auto. Jetzt weiß ich nicht wie das verteilt wird ich habe 12.500 gezahlt und er hat 7500 gezahlt.

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verreisterNutzer  30.09.2019, 08:14
Erstmal gehört es dem, auf den es eingetragen ist.

Das ist vollkommener Unsinn.

Ein Auto gehört erstmal dem der es gekauft hat. Also der im Kaufvertrag steht. Untereinander ist dann zu schauen, wer es zu welchem Zeitpunkt und zu welchem Anteil bezahlt hat. Alles was vor der Ehe zur Verfügung stand gehört dem der es mit in die Ehe gebracht hat, alles was ab Schließung der Ehe bezahlt wurde fällt unter den Zugewinn und wird hälftig geteilt.

In diesem Beispiel:

Die Fragestellerin hat 12.500 in den Kauf eingebracht, das sind 62,5%, die anderen 37,5% wurden scheinbar während der Ehe erwirtschaftet und gehören beiden jeweils zur Hälfte. Ergibt einen Eigentumsanteil von 78,75 % des jeweils aktuellen Fahrzeugwert

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siola55  30.09.2019, 09:21
Dieser Zugewinn muss ausgeglichen werden. Also wenn du deinen BMW in die Ehe gebracht hast, dann zählt, was er damals wert war. Wenn er 12.500 gegeben hat, dann muss man wissen, ob der das Geld während der Ehe verdient hat, oder schon ein Sparbuch in die Ehe gebracht hat.

Die 12.500€ abzgl. Wertverlust vom BMW waren doch ihr Anfangsvermögen!

Er hat doch nur 7.500€ abzgl. Wertverlust als Anfangswert beigesteuert!!!

Somit ein Zugewinn von 5.000€ abzgl. Wertverluste x+y € für die Frau ;-)

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Hallo, das Auto wurde 4 Monate vor der Ehe gekauft. Mein Mann hat dafür aber meinen BMW in Zahlung gegeben für 12.500 € und für das Auto dann 7.500 € drauf gezahlt.

Gegenfrage: Und der Mann war bis vor dem Autokauf dann als Fußgänger unterwegs, oder wie bitte???

Gruß siola55

Mir würde schon reichen wenn das Auto dann einfach jedem zur Hälfte gehört...

Also dies wird sicher nicht der Fall sein, da das Auto vor der Eheschließung gekauft wurde:

Anfangsvermögen ist das Vermögen, das er bzw. sie bei Eheschließung hatte. Endvermögen ist das Vermögen, das der Ehegatte bei Beendigung der Ehe hat. Nur auf den jeweiligen Vermögensstand der Ehegatten zu diesen Zeitpunkten kommt es an. Nicht von Bedeutung ist, wer während der Ehe was gezahlt hat.

Betreff Auto ist deshalb das Anfangsvermögen für dich 12.500€ abzgl. Wertverlust bis zur Eheschließung ein Betrag X€

und für den zukünftigen Ex das Anfangsvermögen 7.500€ abzgl. Wertverlust X€.

Beim Endvermögen betreffs Auto dann eben für dich 12.500€ abzgl. Wertverlust X+Y (Wertverlust bis Scheidung)

und für den zukünftigen Ex ein Endvermögen von 7.500€ abzgl. der Wertverluste X+Y (Werverlust bis Scheidung)

somit eine Differenz zu Gunsten von FS mit 5.000€ abzgl. den Wertverlusten X+Y.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo irgendwer111,

da wird vieles erzählt. Die Rechtsprechung gibt aber die Richtung vor.

Mit dem Zugewinn hat das jedenfalls nichts zu tun.

Es ist nicht entscheidend, wer Halter ist.

Das Fahrzeug ist, wenn es gemeinsam genutzt wurde, Hausrat und wird als Hausrat verteilt.

Näheres liest du hier:

https://www.scheidung.de/wem-gehoert-unser-auto-bei-trennung-und-scheidung.html

iurFRIEND AG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Roland Sperling  30.09.2019, 16:58

Mit dieser Antwort ist nichts gewonnen. Denn Hausrat wird primär danach verteilt, wer Eigentümer der Sache ist. Und darum - er Eigentümer ist - geht es ja gerade.

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