Roller mit 17 fahren?

2 Antworten

Die Begleitpersonauflage gilt nur für Klasse B und BE, §48a Abs 2 FeV:

(2) Die Fahrerlaubnis ist für die Fahrerlaubnisklassen B und BE mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a erreicht hat.

Ein 50er-Roller fällt hingegen unter Klasse AM.

jo Darfst jetzt auch fahrzeuge die unter die AM Kategorie fallen fahren