Rettungssanitäter und Notfallsanitäter?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Nein 100%
Ja 0%

3 Antworten

Nein

Nein, nach §8 des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG), ist Realschule, eine gleichwertige schulische Bildung oder ein Hauptschlussabachluss mit zusätzlich einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Berufsausbildung Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zum Notfallsanitäter. Ein BVJ ist keine Berufsausbildung, von daher nein.

Davon abgesehen, hat man mit nur diesen formellen Zugangsvoraussetzungen jedoch kaum eine realistische Chance auf einen der Ausbildungsplätze. Die Praxis ist, dass die Ausbildungsplätze an Rettungssanitäter mit ein- bis zweijähriger Berufserfahrung im Rettungsdienst und Fahrerlaubnis der Klasse C1 vergeben werden. Auch der mittlere schulische Bildungsabschluss, würde zumindest bei mir in der Region nicht ausreichen, er ist formelle Voraussetzung für die Ausbildung aber wenn sich genügend bewerben, die Abiturienten sind, dann werden diese genommen, zumindest hier in der Region.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Anscheinend brauchst du einen Hauptschulabschluss und eine mindestens 2 Jährige Berufsausbildung. Ob das BVJ reicht, weiß ich nicht. Jedoch kannst du doch bestimmt dich bei einer Beratungsstelle oder ähnliches melden und da Fragen. Die Leute sollten das zu 100% wissen.


Lydia321 
Fragesteller
 06.05.2021, 00:47

Ja, OK danke😅

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Nein

Das BVJ ist keine Berufsausbildung. Auch sonst ist Hauptschule + BVJ meines Wissens nicht der Mittleren Reife gleichgestellt.

Dass jemand, der "nur" eine Mittlere Reife und sonst gar nichts hat, nur sehr marginale Chancen auf einen NFS-Ausbildungsplatz erwarten darf, ist ein anderes Thema.