Rechtliche Folgen bei Verkauf von nicht Straßentauglichem Fahrzeug?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich würde im Kaufvertrag dann auch festhalten das dieses Fahrzeug nicht Verkehrstauglich ist und diese 2 Mängel auflisten.

Tu das, liste jeden (!) Mangel auf und schließ die Sachmängelhaftung/ Gewährleistung wirksam aus.

Am besten verwendest Du dafür einen Muster-Kaufvertrag von mobile.de oder vom ADAC, in den Du alle (!) bekannten Mängel einträgst.

Dazu Datum und Uhrzeit der Übergabe des abgemeldeten (!) Autos; und ab der Übergabe ist der Käufer alleine für das verantwortlich, was er dann tut.

Kann ich rechtlich belangt werden wenn ich ein Verkehrsuntüchtiges Fahrzeug verkaufe

Vielleicht. Im konkreten Fall nicht.

der Käufer im Wissen darüber trotzdem das Fahrzeug wegfährt anstatt es abschleppen zu lassen?

Das wäre sein Problem, außer du hast dazu einen wichtigen Tatbeitrag geleistet, also wissentlich dafür gesorgt, dass es so passiert.

Nein, selbst wenn du das nicht reinschreiben würdest. Nachdem du das verkauft hast ist es sein eigentun also kannst du nicht dafür belangt werden wenn der Käufer eine Straftat begeht


Vando  31.01.2024, 18:59
selbst wenn du das nicht reinschreiben würdest.

Davon würde ich nicht ausgehen. Wenn das Fzg. den Eindruck macht den üblichen Zuständen zu entsprechen, könnte man da leicht einen Strick drauß machen.

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Ich bin der gleichen Meinung wie " Rasentraktor007 " . Obwohl ich ein fahren des Autos durch Zurückbehalten des Zündschlüssels verhindern würde , bis das sichtbare abschleppen durch ein dafür geeignetes Abschleppfahrzeug gegeben ist . Dies kann man vor dem Kauf zur Bedingung machen , auch wenn der Verkauf daran vielleicht scheitert . Sicher ist sicher , bevor man sich nachher Vorwürfe macht . Anmerkung : Ich könnte demnächst das gleiche Szenarium bekommen , mit dem Vorteil , TÜF und Fahrtauglichkeit sind noch ! gegeben .

Nein, das ist allein Sache des Käufers...