Quad drosseln?

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Ein Quad unterscheidet sich in diesem Fall nur durch die Zahl der Räder von einem Moped oder Motorrad. Der Gesetzgeber gestattet dir mit 17 eben nur das Fahren von Kraftfahrzeugen mit maximal 50 ccm und einer maximalen Geschindigkeit von derzeit 45 km/h. Eine Drosselung würde die Kubikzahl ja erhalten und nur die abgegeben Leistung drosseln und das bringt dir nichts. Es gibt allerdings für eine ganze Reihe Fahrzeuge dieser Art Austauschmotoren (die natürlich extra kosten). Baust du einen solchen ein und bringst es zum TÜV zur Abnahme könnte das schon gehen. Aber Hand auf´s Herz: das wäre, rein finanziell betrachtet, schon irgendwie ... grenzwertig. Zu deiner letzten Frage: ein Quad daß du fahren darfst darf 45 km/h fahren, nicht schneller (jedenfalls nicht in Deutschland). Das ist zwar vollkommener Blödsinn weil dadurch ein zügiges Mitschwimmen im Verkehr für dich unmöglich wird und das birgt erhebliche Risken in sich. Aber sei´s drum. So ist halt das Gesetz. Und wie schnell diese Dinger wirklich fahren könnten willst du wissen? Im Wettbewerbsbereich fahren 50 ccm Maschinen mit bis zu 200 Stundenkilometern und mehr. dadurch sinkt aber die Lebenserwartung des Motors und aller beweglichen Teile und auf einem Klein-Quad mit 200 Sachen durch die Gegend zu donnern ist keine sehr gute Idee. Weder der Rahmen noch die Bremsen sind für das maximal Mögliche ausgelegt, mal ganz abgesehen von der recht hohen Sitzpostion weit über den Rädern, was einen enorm hohen Schwerpunkt ergibt. Schon mit 50 km/h ist ein Quad in engen Kurven ein rollender Schleudersitz...

So wie Du es Dir überlegt hast, funktioniert es leider nicht: Du hast den Führerschein Klasse BF17 (nicht B17).

Damit darfst Du mehrspurige Fahrzeuge (Autos) nur mit Begleitperson fahren. Also geht damit schon mal kein Quad.

Die Klasse BF17 beinhaltet auch die Klasse M, L und S.

Klasse M gilt nur für 2- und dreirädrige Fahrzeuge. Kein Quad!

Klasse L gilt für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h. Also auch nicht für Quads.

Klasse S gilt für Leichtkraftfahrzeuge, also "vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm³ beträgt oder mit einem anderen Verbrennungsmotor oder Elektromotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt".

Und nachdem Du bei der Drosselung nur die Leistung, nicht aber den Hubraum verändern kannst (außer Du baust einen komplett neuen Motor ein), greift Klasse S also auch nicht.

Mann kann kein 125ccm Motor auf 50ccm drosseln.