Privater Verkauf neben Gewerbe und Hauptjob, Finanzamt?
Hallo
ich habe einen ganz normalen Hauptjob wo ich ca. 30000€ Brutto im Jahr verdiene. Zeitgleich führe ich ein Gewerbe im Online-Handel wo ich ebenfalls ca. 30-40000€ im Jahr verdiene.
Nun möchte ich privat etwas an eine Freundin verkaufen. Ich gebe Ihr meine Nintendo Switch und ein altes Handy für 160€. Das Geld möchte Sie mir überweisen, da wir weiter weg voneinander wohnen. Muss ich bei der Steuererklärung oder der Prüfung vom Finanzamt irgendwie nachweisen woher das Geld kommt?
Hast du zwei Konten: ein Privatkonto und ein Geschäftskonto?
In welcher Form machst du für das Gewerbe die Buchhaltung?
Ich habe ein Privatkonto und ein Geschäftskonto, allerdings trenne ich erst alles seit letztem Monat, vorab war alles etwas durcheinander, der Steuerberater ist da aber schon dran.
4 Antworten
Nun möchte ich privat etwas an eine Freundin verkaufen. Ich gebe Ihr meine Nintendo Switch und ein altes Handy für 160€.
Ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) liegt vor, wenn Folgendes erfüllt ist:
- Haltedauer zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als 1 Jahr
- Veräußerungsgewinn (Veräußerungspreis abzgl. Anschaffungskosten grob gesagt) mind. 600 €; ab 2024 mind. 1.000 €.
- Kein Gegenstand des täglichen Gebrauchs
Die verkauften Gegenstände an deine Freundin wirst du ja mind. schon ein Jahr besessen haben und allein deshalb schon wird das nicht besteuert. Und es sind auch beides Gegenstände des tägl. Gebrauchs.
Muss ich bei der Steuererklärung oder der Prüfung vom Finanzamt irgendwie nachweisen woher das Geld kommt?
Nein. Diesen Vorgang brauchst du ja auch gar nicht in deiner Steuererklärung anzugeben (Ist ja nicht steuerbar).
Anmerkung nebenbei: Wäre das aber Teil deines Gewerbes (hier aber nicht), dann wäre es schon anzugeben, unabhängig von den oben genannten Voraussetzungen.
Verkäufe von Sachen aus dem Privatvermögen sind nur dann steuerbar und steuerpflichtig, wenn der Verkauf nach weniger als einem Jahr erfolgte. § 23 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz.
Nein da es sich um einen privaten Verkauf handelt
Alle Einnahmen/Zahlungseingänge auf dem Geschäftskonto werden als Erlös gebucht.
Deshalb private Geldangelegenheiten immer nur über ein Priatgirokonto abwickeln.