Elternteil bekommt Hartz IV und Sohn will Gewerbe anmelden?

7 Antworten

Du kannst freilich ein Gewerbe anmelden. Es besteht ein Leistungsanspruch für dich, den deine Eltern bekommen.

Angenommen du machst über 1200.--€ monatlich an Umsatz, dann fällst du aus der Bedarfsgemeinschaft heraus. Der Leistungsanspruch für dich entfällt.

Deine Eltern bekommen aber nach wie vor die vollen Leistungen.

Du musst dich dann allerdings an den Mietkosten, Strom, Verpflegung ect. anteilig beteiligen.

Ob es sich lohnt, bei einem so geringen Umsatz ein Gewerbe anzumelden, halte ich für nicht empfehlenswert.

Es gibt hier auch einige Betrugsmöglichkeiten, welche manche auch machen. Da hat eine Familie z. B. volljährige Kinder die alle, inclusive der Eltern Hartz IV beziehen.

Da meldet jeder ein Gewerbe für unterschiedliche Tätigkeiten an. Der Umsatz wird dann so niedrig gehalten, dass der Leistungsanspruch auf Hartz IV nicht entfällt.

D. h. gegen Quittung wird nur das abgerechnet, was den Leistungsanspruch nicht gefährdet. Alles andere läuft über Barzahlung ohne Belege ab. Das ist ein bekanntes Muster von dem einige Gebrauch machen. Die Bareinnahmen sind nicht überprüfbar. Das soll keine Empfehlung meinerseits sein, betrügerisch zu handeln, eher eine Warnung. Über diese Betrugsmasche kam in TV ein Bericht, sonst wüsste ich davon nichts.

Den Ämtern sind diese Tricks auch bekannt.

Was Du an Brutto verdienst ist erst einmal nur zur Berechnung deines Freibetrags auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll relevant.

Würdest Du angenommen auf monatlich min. 1200 € Brutto kommen, dann stünden dir die derzeit max. 300 € Freibetrag zu.

Diese würden dann vom Nettoeinkommen theoretisch abgezogen, also von dem, was nach Abzügen bzw. Abgaben von Sozialabgaben und ggf. Steuern und notwendigen nachweisbaren beruflichen Aufwendungen an bereinigtem Netto vom Brutto bleiben.

Angenommen Du würdest auf min. 1200 € Brutto kommen, hättest aber an reinem Gewinn dann nur 800 € Netto, dann würden diese 300 € Freibetrag davon in Abzug gebracht.

Dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen läge dann z.B. bei max. 500 € im Monat.

Diese würden dann auf deinen Leistungsanspruch angerechnet, den deine Eltern dann für dich nicht mehr bekommen würden und Du deinen Eltern dann entsprechend deine Anteile für die Warmmiete, normalen Haushaltsstrom usw. selber zahlen müsstest.

Dazu dann ggf.noch ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung, wenn Du das nicht selber übernehmen möchtest.

Was ist denn wenn ich beispielsweise 1000€ verdiene?

Dann fallen Sie aus der Bedarfsgemeinschaft bekommen Sie kein Harz 4. Sie müssen dann natürlich ihren Anteil an den Wohnkosten tragen.

Ihre Eltern können aber weiterhin Harz 4 beziehen.

sind dann ca. 15% + die 90% Abzüge fürs Jobcenter, stimmt das?

Das Jobcenter zieht grundsätzlich nichts vom Gehalt ab, sondern von den Harz 4 Leistungen. Wenn auf Sie rechnerisch kein Bedarf mehr entfällt, fallen Sie wie gesagt aus der Bedarfsgemeinschaft.

Woher ich das weiß:Recherche

Mich123160 
Fragesteller
 13.03.2022, 19:58

Ok, also kurz gesagt macht ein Gewerbe in meinem Fall kein Sinn? Da die Hartz 4 Leistungen entfallen und ich diese dann zahlen muss?

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sassenach4u  13.03.2022, 20:05
@Mich123160

Nein, du zahlst keine ALG II- Leistungen, du bekommst sie eben nicht mehr, weil du dich selbst unterhalten kannst mit 1000,-- Euro/ Monat.

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Wenn ihr eine WG macht, statt eine BG, dann wird deiner Mutter dein Anteil an den Kosten der Unterkunft abgezogen. Du bezahlst quasi dein Mietanteil etc. Lebst von deinem Geld.

Von deinen 1000€ kannst aber nicht leben, musst Krankenkasse selbst zahlen. Also müsstest du aufstocken. Und da endest dann wieder da wo du jetzt enden würdest mit BG.

Aber wenn die 1000€ nur der Anfang sind und es mehr wird, dann kannst dich, wenn du genug verdienst um nicht mehr vom Staat unterstützt werden zu müssen, vom Jobcenter ganz abnabeln.

Also kommt drauf an was du daraus machen willst. Soll es wachsen, dann geh den Schritt.

Die Anrechnung Deines Einkommens erfolgt nicht auf das ALG 2 Deiner Eltern, sondern auf Deines.

Bei 1.000 € Einkommen entfällst Du ggf. der Bedarfsgemeinschaft.

Der Freibetrag auf Dein Erwerbseinkommen und Steuern, Abgaben, etc. sind unterscheidliche Dinge.

Selbständigkeit und ALG 2 sind eine blöde Kombination, von der ich abraten würde.