Parkverbot im Bushaltestellenbereich?
Guten Abend allen netten Helferinnen und Helfern, Ich habe mit meinem Roller auf dem Bürgersteig an einer Bußhaltestelle ca. 1 Stunde geparkt, siehe Pfeil. Also keine Behinderung. Und als ich die Frau vom Ordnung Amt gefragt habe, wen bitte behindere ich hier? Sagte sie mir, parken im Bushaltestellenbereich ist verboten.
Heute kam das Ticket, 55 Euro!!!!!!!!!!!!!!
Es war kein Behinderten Parkplatz, keine schwere Behinderung??????
Lohnt es sich zum Anwalt zu gehen?
Siehe Foto.
Danke für jeden Tipp
In diesem Feld habe ich mit meinem Roller geparkt
6 Antworten
Natürlich ist das völliger Blödsinn, vor allem beim Zweirad. Aber was soll man machen, zum Anwalt zu gehen lohnt sich auf keinen Fall. :/
Die vom Ordnungsamt sind echte Nervensägen.
Ich hab ja nicht gesagt das es richtig ist dass man dort parkt, ist nur ganz normal und macht nun mal jeder
Es muss keine Behinderung vorliegen,
allein das Parken ist schon verboten und kostet 55€.
Danke für Deine Antwort, früher durften 2 Räder immer auf dem Bürgersteig, oder auf dem Gehweg parken, also 15 Euro wären Ok gewesen zum lernen. Das ist doch Ausbeutung oder?
früher durften 2 Räder immer auf dem Bürgersteig, oder auf dem Gehweg parken
Wann war das?
Das wird es heute sicherlich auch noch, aber er beschreibt es ja als "durften". 🤷
auf dem Bürgersteig Parken ist verboten.
Und es ist immer mit Behinderung weil man um dein Gefährt rumgehen muss.
Und es ist immer mit Behinderung
Das ist nicht korrekt. Bei Behinderung gibt's einen Punkt.
55€ ist der Standardsatz für Parken auf dem Gehweg bzw. im Bushaltestellenbereich ohne Behinderung. Mit Behinderung wäre es noch teurer. Das wurde vor einiger Zeit mal erhöht.
Zweiräder werden auf Gehwegen zwar oft geduldet, aber erlaubt ist es ihnen nicht, dort zu parken.
Hier ist aber wahrscheinlich auch gar nicht der Gehweg das Problem, sondern die Bushaltestelle. Die Felder scheinen den Bereich der Bushaltestelle zu markieren. Ein langer Gelenkbus, der die Haltestelle anfährt, wird möglicherweise bis ganz nach vorne fahren müssen. Und dann steigen die Fahrgäste genau dort ein, wo dein Roller steht. Das könnte schon eine Behinderung darstellen.
Aber auch ohne Behinderung sehe ich keinen Anlass, um gegen das Verwarngeld vorzugehen.
Was soll der Anwalt machen? Beweisen, dass der Roller dort nicht stand? Unwahrscheinlich.
Sieh deinen Fehler ein und stelle das Fahrzeug zukünftig ordnungsgemäß ab. :)
Immerhin gibt's beim Falschparken dieser Art noch keinen Punkt.
wann geht das mal in den Köpfen rein das Gehwege keine Parkplätze sind