Neuer Arbeiter zahlt Geld plötzlich am 15.?

5 Antworten

Mein Chef hat dieses Jahr die Firma verkauft und wir sind mit einer anderen Firma quasi fusioniert.

Es wird sich hier um einen Betriebsübergang nach § 613a BGB handeln. Das bedeutet, dass der neue AG in alle Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse eintritt.

Diese Bestimmungen gelten für ein Jahr und der neue Inhaber darf in dieser Zeit nichts zum Nachteil der Arbeitnehmer ändern.

Wenn das Gehalt bisher spätestens am 1. gezahlt wurde und das so im Arbeitsvertrag steht, muss der neue AG sich auch daran halten

Habe auch ein Dokument unterschrieben in welchem steht dass mein alter Ausbildungsvertrag bestehen bleibt.

Handelt es sich bei Dir um einen Ausbildungsvertrag? Bist Du Azubi?

Gibt es eine Möglichkeit durchzudrücken dass ich mein Geld weiterhin zum 1. bekomme?

In diesem Fall musst Du nichts "durchdrücken", Du kannst Dich auf die Rechtslage berufen. Der späteste Zahlungstermin bei Azubis ist gesetzlich festgelegt.

Im § 18 Berufsbildungsgesetz "Bemessung und Fälligkeit der Vergütung" steht im Abs. 2:

"Ausbildende haben die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen".

Beim Verkauf eines Unternehmens verhält es sich ähnlich wie beim Wechsel des Eigentümers einer Mietwohnung - die bisherigen Arbeitsverträge bleiben vollständig erhalten, die Mitarbeitenden werden zu den vereinbarten Konditionen vom neuen Eigentümer 1:1 übernommen.

Es steht Arbeitgebern natürlich dabei trotzdem frei, den Arbeitnehmern neue Arbeitsverträge anzubieten. Diese sind aber wiederum NICHT dazu verpflichtet, diese auch anzunehmen! Wenn sie es nicht tun, bleibt es einfach bei ihrem bisherigen Vertrag.

Somit stellen sich in deinem Fall zwei Fragen:

1.) Was genau stand in dem "Dokument", was du unterzeichnet hast? War das eine Änderung zu deinem Ausbildungsvertrag? Wurde dort das Zahldatum fürs Gehalt geändert?

2.) Was steht zur Fälligkeit deines Gehalts insgesamt in deinem Vertrag? Also, wenn das Dokument keine Änderung war, was wurde dann wiederum zur Fälligkeit vereinbart? Wenn dort nichts explizit anders vereinbart war, ist dein Gehalt vermutlich weiterhin auch zum Monatsersten des Folgemonats fällig.

Was übrigens immer geht, ist die Auszahlung eines Vorschusses, der dann mit der eigentlichen, späteren Gehaltszahlung verrechnet wird. Das wäre vor allem eine akute Lösung für deine Situation. Rede darüber mit deinem Chef!

Und wenn es bei der Zahlung zum 15. bleibt, dann solltest du dich vor allem darum kümmern, so viele fixe Zahlungen wie möglich auch auf dieses Datum bzw. den 16. zu verschieben. Hierzu musst du dann aber natürlich mit all deinen Vertragspartnern (also z. B. Vermieter) Kontakt aufnehmen und dort Fragen, ob so eine Verschiebung des Zahltermins möglich wäre.

Das wurde bei meinem Arbeitgeber auch mal umgestellt, nur umgekehrt. Vom 15. auf den 1.

Es hat damals niemanden interessiert, wie man die zwei Wochen überbrückt. Es wurde dann gesagt, man soll auf seine Ersparnisse zurückgreifen oder sich Geld leihen.

Das wird schwer werden. Der neue Arbeitgeber hat so mehr Zeit für die Lohnabrechnung. Ich würde lieber mal mit der Bank meines Vertrauens darüber reden, es ist ja nur ein Problem bis sich die Sache wieder normalisiert hat.

Verstehe ich das richtig, dass Du in Ausbildung bist? Wenn ja, muss die Vergütung weiterhin am Monatsende gezahlt werden.

Siehe hierzu § 18 BBiG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder