Nach der Vertragsunterschrift noch gekündigt werden bei einem Dualen Studium wegen schlechtem Abi?
Wenn man einen Vertrag für ein Duales Studium unterschrieben hat und dort nichts wegen einer bestimmten Abi Note steht,aber in der Stellenausschreibung 2,5 als Durchschnitt gefordert ist und man jetzt im Abi schlechter ist,kann man dann noch gekündigt werden?
4 Antworten
In der Regel ergehen entsprechende Zusagen vorbehaltlich des Erreichens der Allgemeinen Hochschulreife, ggf. auch mit einem bestimmten Schnitt. So war es bei uns zumindest.
Alternativ wäre es auch möglich dir bei nichterreichen des erforderlichen Schnittes im Rahmen der Probezeit zu kündigen, denke ich.
Schwierig. Am besten du fragst einen Anwalt oder im Discord bei Herrn Solmecke (kostenlos). Diese haben Schweigepflicht. Am besten du erwähnst nichts bei deiner neuen Arbeitsstelle von deinem Abitur, weder beim Chef, noch bei den Arbeitskollegen. Solange du dein Abitur bestanden hast, fällt es denen vielleicht auch gar nicht auf. ;) Keine schlafenden Hunde wecken und GZ zum Abi Bro. ;)
Ich verstehe nicht ganz, was Du meinst.
Du hast Dich beworben und hast im Nachhinein gesehen, dass es eine Stellenausschreibung gibt, in der ein bestimmter Abi-Schnitt gefordert wird? Das kann Dir Rille sein.
Der Vertrag ist beiderseitig unterschrieben worden, und Du musst nur am Schuljahresende Dein Abi-Zeugnis vorweisen, um Deine Hochschulreife nachzuweisen.
Ja genau,dachte nur das mich die Firma dann noch kündigt,wenn ich ihren gewünschten Schnitt nicht erreiche
Wenn sie das wollen, werden sie es sowieso tun.
Aber auch für eine Firma ist es nicht so leicht, passende Angestellte zu finden. Sie setzt in Dich eine gewisse Erwartung, sie will Dir nicht gleich kündigen. Den Aufwand könnten sie sich ja sonst sparen.
Die Probezeit musst Du bestehen. Du wirst sie dadurch bestehen, dass Du Deine Aufgaben erfüllst, Du musst sie nicht übererfüllen.
Ja kann man, bzw. gilt dann als Voraussetzung nachträglich nicht erfüllt (muss dafür nicht im Vertrag stehen, notfalls am ersten Tag in Probezeit gekündigt).
Ob der Betrieb das dann macht, steht aber auf einem anderen Blatt
Allerdings werden sie von dir die Unterlagen verlangen, die das bestandene Abitur belegen, so auch die Zeugnisunterlagen. Verweigerst du dies, würde ich in der Probezeit direkt kündigen.