Nach der Vertragsunterschrift noch gekündigt werden bei einem Dualen Studium wegen schlechtem Abi?

4 Antworten

In der Regel ergehen entsprechende Zusagen vorbehaltlich des Erreichens der Allgemeinen Hochschulreife, ggf. auch mit einem bestimmten Schnitt. So war es bei uns zumindest.

Alternativ wäre es auch möglich dir bei nichterreichen des erforderlichen Schnittes im Rahmen der Probezeit zu kündigen, denke ich.

Schwierig. Am besten du fragst einen Anwalt oder im Discord bei Herrn Solmecke (kostenlos). Diese haben Schweigepflicht. Am besten du erwähnst nichts bei deiner neuen Arbeitsstelle von deinem Abitur, weder beim Chef, noch bei den Arbeitskollegen. Solange du dein Abitur bestanden hast, fällt es denen vielleicht auch gar nicht auf. ;) Keine schlafenden Hunde wecken und GZ zum Abi Bro. ;)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

BeviBaby  02.11.2021, 17:53
Solange du dein Abitur bestanden hast, fällt es denen vielleicht auch gar nicht auf

Allerdings werden sie von dir die Unterlagen verlangen, die das bestandene Abitur belegen, so auch die Zeugnisunterlagen. Verweigerst du dies, würde ich in der Probezeit direkt kündigen.

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Knoerf  02.11.2021, 18:13
@BeviBaby

Abitur hat er ja bestanden. Vielleicht wissen die das mit dem Schnitt nicht mehr. Das meinte ich.

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Ich verstehe nicht ganz, was Du meinst.

Du hast Dich beworben und hast im Nachhinein gesehen, dass es eine Stellenausschreibung gibt, in der ein bestimmter Abi-Schnitt gefordert wird? Das kann Dir Rille sein.

Der Vertrag ist beiderseitig unterschrieben worden, und Du musst nur am Schuljahresende Dein Abi-Zeugnis vorweisen, um Deine Hochschulreife nachzuweisen.


AmateurChemi933 
Fragesteller
 03.11.2021, 06:38

Ja genau,dachte nur das mich die Firma dann noch kündigt,wenn ich ihren gewünschten Schnitt nicht erreiche

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BiggerMama  04.11.2021, 20:14
@AmateurChemi933

Wenn sie das wollen, werden sie es sowieso tun.

Aber auch für eine Firma ist es nicht so leicht, passende Angestellte zu finden. Sie setzt in Dich eine gewisse Erwartung, sie will Dir nicht gleich kündigen. Den Aufwand könnten sie sich ja sonst sparen.

Die Probezeit musst Du bestehen. Du wirst sie dadurch bestehen, dass Du Deine Aufgaben erfüllst, Du musst sie nicht übererfüllen.

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Von Experte grtgrt bestätigt

Ja kann man, bzw. gilt dann als Voraussetzung nachträglich nicht erfüllt (muss dafür nicht im Vertrag stehen, notfalls am ersten Tag in Probezeit gekündigt).

Ob der Betrieb das dann macht, steht aber auf einem anderen Blatt