Muss man Schülerbafög bei Abbruch Ausbildung zurückzahlen?
Ein Kumpel von mir möchte seine Ausbildung zum Kinderpfleger abbrechen. Er bezieht Schülerbafög.
Muss er es zurückzahlen?
4 Antworten
Das muss nicht zurück gezahlt werden, es sei denn es kommt zu einer Überzahlung, für einen Zeitraum wo die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt waren.
Also wenn es nach dem Abbruch zu weiteren Zahlungen kommt, die müssten dann erstattet werden.
Schülerbafög muß auch bei Abbruch nicht zurück gezahlt werden. Für "überzahlte" Zeiträume schon. D.h. abbrechen und den Abbruch mitteilen.
Im Gegensatz zum Studienbafög, musst du Schülerbafög generell nicht zurückzahlen, soweit ich weiß. Frage aber am besten beim zuständigen Amt nach und nicht hier. :)
Wer Bafög beantragt hat, muss immer zurückzahlen. Das ist wie Kredit für Studenten
Schülerbafög muss nicht zurück gezahlt werden, zumindest für den Zeitraum nicht, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt waren.