Erzieher Ausbildung abbrechen, was passiert mit Aufstiegsbafög?
Guten Tag,
ich bin derzeit im 1. Ausbildungsjahr der Erzieherausbildung (in Sachsen) und besuche das erste Blockpraktikum in einer Kita.
Leider merke ich, das diese Ausbildung mir körperlich und geistig Probleme bereitet und ich diese nicht mehr fortsetzen möchte bzw. kann. Ich habe vor bald einen Orthopäden deswegen zu besichtigen. (Ich gehe derzeit davon aus, das meine leichte Skoliose innerhalb der letzten 3 Jahre "schlimmer" geworden ist, falls diese Info wichtig sein sollte.)
Derzeit erhalte ich Aufstiegsbafög und mein Kindergeld, (~800€ + 250€), und lebe von dem Geld in einer Einraumwohnung. Ich bin im November 2023 hier eingezogen und mein Mietvertrag geht mindestens ein Jahr.
Wie genau sollte ich da jetzt vorgehen? Was passiert denn genau, wenn ich jetzt die Ausbildung abbreche? Muss ich das Aufstiegsbafög bei gesundheitlichen Problemen nicht zurückzahlen? Und "wie krank" muss ich sein, damit das dann gelten würde?
Falls meine gesundheitlichen Probleme nicht "ausreichen", was passiert dann? Muss ich es dann zurückzahlen, und wenn ja wieviel und wie lange? Wäre es schlauer das Jahr erstmal durchzuhalten?
Ich komme leider deswegen nicht mehr im Internet weiter und beim Amt bekomme ich immer den Anrufbeantworter. Ich bin wirklich derzeit am Ende, da ich auch leider keine Ahnung habe was ich sonst machen soll und wie ich das meinen Eltern erklären sollte. Der Erzieher war eigentlich immer mein Traumberuf gewesen.
Ich danke euch schonmal für eure Hilfe :)
Habe ich leider vergessen zu erwähnen: Ich besuche gerade auch eine Therapie, aus Gründen die ich hier nicht gerne nennen möchte. Würde das auch als driftigen Grund für einen Abbruch zählen?
3 Antworten
Aufstiegsbafög muss nicht zurück gezahlt werden. Es gilt als Vollzuschuss. Rückgezahlt müsste es nur werden, wenn du Leistungen zu unrecht bezogen hättest.
Das was du beschreibst mit Darlehen gilt nur für das Studentenbafög
Ich habe in meinem Kommentar hier klar vom AFBG also klar von der Förderung nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gesprochen nicht vom Studentenbafög nach BAföG bzw. Bundesausbildungsförderungsgesetz. Und das AFBG also Aufstiegsfortbildungsförderunsgesetzt Gesetz sieht nun eimal im Grundsatz eine Rückforderung vor. Ich kann es leider nicht ändern und es ist auch wichtig für dich.
Zugegeben, wie du meiner Antwort an den Fragesteller und den Kommentaren dazu entnehmen kannst, bin ich ursprünglich davon ausgegangen, das es Studentenbafög ist, weil ich das AFBG nicht kannte und auf die verwirrende Bezeichnung Aufstiegsbafög hereingefallen bin.
Du findest das Gesetz unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/
Also sei so nett und sieh in §13 des hier maßgeblichen Ausbildungsfortbildungsförderungsgesetzes und die Erlassgründe. Man kann immer etwas übersehen und ich habe mir die Rechtslage nicht genau angesehen, aber für mich sieht es auf den ersten Blick so aus, als ob du in die Zahlunngspflicht kommst.
Also nenne bitte deine verlässliche Quelle
Das müsste in deinem BAFÖG-Vertrag stehen.
Versuche beim BVA deinen Sachbearbeiter zu erreichen, auch wenn es dauert. Ob du dort erfolgreich sein wirst kann ich dir nicht sagen. Da es sich nicht um Gewährung, sonder Einzug von Bafög handelt. Im Zweifel kannst du einen Vertreter verlangen oder allgemeine Auskünfte bekommen, die deinen Fall nicht betreffen. Für deinen Fall brauchst du deinen zuständigen Bearbeiter oder einen Vertreter. Du kannst das BVA auch anschreiben und um einen fernmündlicheTermin bitten. Das BVA ist äußerst kompetent und professionell.
Im normalfall wird BAFÖG iregendwann fällig. Das Datum solltest du kennen. Ich glaube das waren ca. 130 Euro und 10 Jahre. Bei Zahlungsschwierigkeiten musst du dich in jedem Fall mit dem BVA in Verbindung setzen. Dann hast du keine Probleme.
Das gesundheitliche Probleme von der Rückzahlung befreien habe ich noch nicht gehört, kann ich aber auch nicht ausschließen.
Leichte Skoliose ist unerheblich, selbst wenn es Schmerzen bereitet. Aber Rückenschule kann helfen. Das zahlt sogar mit ganz großer Wahrscheinlichkeit die Kasse. Und mit ein wenig Glück bekommst du sogar etwas mit Schwerpunkt Skoliose. Mach das auf jedenfall, das tut gut und ist hochinteressant.
Ich glaube die Frage wie krank du sein musst, brauchst du dir nicht zu stellen, da ja nur dein Zustand zählt, aber wie gesagt, ich wüsste nicht, dass Krankheit von der Rückzahlung befreit. Rückzahlen brauchst du nur im zumutbaren Umfang. Nach der Fälligkeit kommen allerdings noch geringe Zinsen einer Stundung hinzu.
Wichtig: Bevor du dich mit dem BVA in Verbindung setzt. Sieh auf die Homepage. Dort steht alles, was du wissen musst! Es macht keinen Sinn sich durchzutelefonieren und dann auf die Homepage verwiesen zu werden. Die verbleibenden echten Fragen stellst du dann am Telefon.
Wenn du abbrichst, bist du nicht verloren. Aber du musst dich der Frage der Finanzierung durch die Eltern und ab Volljärigkeit der Frage des Zusammenspiels von Eltern und Sozialamt stellen.
Es wäre also gut, wenn du mit deinen Eltern sprichst.
Um Finanzen brauchst du dir keine Sorgen zu machen, die wirst du so oder so haben.
Das mag alles sehr hart sein, aber passieren kann dir nichts. Wenn du dich nicht kümmern kannst, bitte deine besten Freunde und Verwandten um Hilfe.
Egal, wie du dich entscheidest deine Gesundheit hat Vorrang. Vielleicht hilft ja auch eine Pause. Oder ein Freiwilligendienst zur Umorientierung (dort bekommst du sogar ein Taschengeld, was nur für dich ist)
Wenn du Probleme in der Kita hast, betrachte das als ganz normal. Davon haben schon viele berichtet. Die kleinen und die Kollegen haben ganz schnell raus, was sie sich herausnehmen können. Die Problemlösung lautet einen erfahrenen Erzieher zu finden, der hilft, der muss nicht unbedingt aus der selben Kita sein. Wenn du Probleme mit dem Lernen hast, das kann man lernen, dafür gibt es Hilfen.
Das ist ein wirklich toller Beruf. Nur die Fähigkeiten und die Erfahrung, die es zu einem der schönsten Berufe macht, erwirbt man nicht so schnell und auch nicht ohne die Mühe danach zu suchen. Und lernen zu lernen ist auch machbar.
Ich wünsche dir, die Fähigkeit diese Dinge zu finden und eine schöne Ausbildung.
Nachtrag, es kann sein, dass du ohnehin ein ungerschrebenes Anschreiben brauchst um personenbezogene Auskünfte am Telefon zu bekommen.
Sorry, die zuständige Behörde scheint anders zu sein. Wohl nicht im Bereich des BMI. Es ist wohl kein Bafög, sondern Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetzt, die lustigerweise auch bafög genannt wird. Damit ist die Bundesanstalt für Wideraufbau für den Einzug zuständig und eine örtliche Behörde für den Rest. Streiche also BVA und Bafög. Na jedenfalls hast du einen Sachbearbeiter und eine Beratungsstelle. Der Rest gilt sinngemäß. Pausieren kannst du auch, dann ruht alles.
auf https://www.aufstiegs-bafoeg.de/ findest du alles was du brauchst, ganz besonders das Gesetz. Nimm dort den Link zum Bundesministerium der Justitz (gesetze im internet, oder suchdas Gesetz dort) Das ist einfacher zu lesen.
Sorry, das mit dem Bafög war verwirrend, da gelten meine Bafög Kenntnisse natürlich nicht, aber im Prinzip ist es das gleiche.
Das hätte ich auch so vermutet und gilt vermutlich für schulische Förderung. AFBG §13 spricht jedoch von einem Darlehn. Dort sind auch die Rückzahlungsbedingungen genannt. Ich hab mir das nicht alles durchgelesen, sieht aber ziemlich nach einem Dahrlehen und folglich auch Rückzahlung aus. Woher hast du die Information?