Muss man Inkasso Gebühren zahlen?

MrSlowhand129  10.01.2022, 11:58

Wohnt deine Freundin noch in der Wohnung ?

Kapoo97 
Fragesteller
 10.01.2022, 12:02

Nein das schon paar Jahre her und die wohnt auch nicht mehr dort

Jurafuchs  10.01.2022, 11:58

wie sollen wir den Fall bitte mit den paar Infos bewerten?

Kapoo97 
Fragesteller
 10.01.2022, 12:02

Ja was für Infos noch ? Hab doch das wichtigste angegeben

MrSlowhand129  10.01.2022, 12:04

Nö…warum sind so hohe Gebühren angefallen ? Ignoriert ? Und wenn wofür? Wenn ihr Sachen gemeinsam gekauft habt und deine Ex zahlt nicht, dann kommen sie zu dir.

Kapoo97 
Fragesteller
 10.01.2022, 12:06

Gemietet. Ja ich denke das die Gebühren gekommen sind weil einige Jahren nix passiert ist. Ignoriert.

5 Antworten

Nein, man muss keine Inkassogebühren bezahlen.
Ob das jedoch Sinnvoll ist, ist eine andere Sache.

. Hab mal nach ein Vergleich gefragt und bekommen, da sind einfach fast 5 tausend Euro Inkasso Gebühren 🙄

Inkassogebühen von 5.000 € ??? kaum möglich.
Also um 5k an Gebühren zu erreichen, müsste man einen Schuldbetrag i.H.v. ca. 600.000 € erreicht haben, bei einer 1.3 Gebühr. Da aber eine 1.3 Gebühr unzulässig ist, es sei den es ist ein hoher berechtigter Aufwand, der nachweispflichtig wäre, glaub ich kaum dass das also so korrekt ist.

och eine Summe von aufgerundet 3000 Euro. Muss da nicht die Hälfte meine ex auch bei tragen oder wieso kommen die immer zu mir ?

Bitte beantworte folgende Frage:

SEIT WANN FORDERT DAS INKASSO ? (wann kam das 1. Schreiben)

Wenn Ihr einen gemeinsamen Mietvertrag hattet, dann seid Ihr beide dafür haftbar und müsst beide jeweils 50 % bezahlen.

Aber der Vermieter hat auch die Möglichkeit von der Person eher zu fordern, bei der eine höhere Chance der Zahlung möglich wäre.

Je nachdem wann das Inkasso sich das 1. mal bei dir gemeldet hat, bewegen wir uns im Bereich der Inkassogebühren zwischen: 79,92 € bis 219,80 €
Das entspricht einer 0.3 Gebühr bis 0.9 Gebühr.

und meine ex die Hälfte zahlen muss, dann müsste ich 1500 Euro zahlen, das wäre korrekt.

Dann müsstest du zwischen 45,72 € bis 134,30 € zahlen.

Kann ich auch bei 1500 Euro eine Ratenzahlung von 50 Euro beantragen ?

Kannst du, ist aber erstmal von abzuraten.
Eine Ratenzahlungsvereinbarung wird dich mehr kosten, ist ein Schuldeingeständnis und bevor überhaupt die HF bezahlt wird, würde das Inkasso deine Zahlungen erstmal mit den Fixkosten berechnen. Du bezahlst also erstmal die ersten Monate nur Fixkosten, keine HF.

Bitte beantworte folgende Fragen:
  • Seit wann fordert das Inkasso (1. Schreiben vom Inkasso)
  • Wie setzt sich die Forderung zusammen (Posten für Posten)
  • Wie heißt das Inkasso? (Inkasso Dohr ?)
  • In welchem Namen fordert das Inkasso? Der exakte Wortlaut des Schreibens ist wichtig.

Wurde die Forderung Abgetreten (verkauft) oder im Auftrag an dich herangetreten?

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.

Kapoo97 
Fragesteller
 10.01.2022, 12:21

Okay vielen lieben Dank für die ausführliche Beantwortung 👍 ich werde sobald ich Zuhause bin ein Foto von der Forderung machen, wenn das hier möglich ist :) vielen Dank nochmal

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Comp4ny  10.01.2022, 12:54
@Kapoo97

Alles klar.
Ich denke das wird das ganze etwas mehr Licht ins Dunkle bringen.

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5.000 Euro Inkassogebuehren erscheinen hier natuerlich sehr, sehr hoch und aeusserst unwahrscheinlich. Das musst du pruefen lassen.

Hinsichtlich der Grundforderung (wahrscheinlich Mietschulden) kommt es darauf an, wer Mieter der Wohnung war. Wenn ihr beide gemeinsam, kann sich der Vermieter aussuchen, von wem er sich das Geld holt.

In dem Fall hast du zwar wahrscheinlich einen Erstattungsanspruch gegenueber deiner ehemaligen Mitmieterin, das braucht den Vermieter aber nicht zu interessieren. Der kann den Gesamtbetrag von dir verlangen und auch gerichtlich erstreiten.


Kapoo97 
Fragesteller
 10.01.2022, 12:30

Wie ist das wenn man nicht genug verdient ? Ab wann muss man zahlen ? Kann ein p Konto schützen ?

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DerCaveman  10.01.2022, 14:07
@Kapoo97

Dann brauchst du schon eine Insolvenz. Ohne die wirst du die Schulden nie los ... und sie werden immer hoeher.

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Kapoo97 
Fragesteller
 10.01.2022, 14:42
@DerCaveman

Ja ich denke das ich eh immer nur 1500 Euro verdienen werde und nie zahlen kann. Dann ist Insolvenz wohl der einzige Weg 👍

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Ich habe mit meiner Ex vor Jahren eine gemeinsame Wohnung gehabt

Gemeinsam - das wollen wir mal im Hinterkopf behalten, kommt später und wird wichtig.

und bei der Trennung hab ich mich nicht richtig bei der Immobilie abgemeldet.

Also jemand von euch hat das versäumt, auch das wird wichtig.

Jetzt kommt jedes Jahr ein Brief vom Inkasso

Jedes Jahr? Also einige Jahre bereits? Also viele Jahre, auch das ist wichtig.

ist das nur noch eine Summe von aufgerundet 3000 Euro.

Also 2000 Euro Inkassokosten.

Also..... das Ding läuft seit Jahren und dadurch fallen auch immer weitere Gebühren an. Das läppert sich mit der Zeit enorm, zumal ja auch die älteren Kosten mit Zinsen berechnet werden. Nach ein paar Jahren sind da 4 stellige Kosten nicht unüblich.

Muss da nicht die Hälfte meine ex auch bei tragen oder wieso kommen die immer zu mir ?

Da kommen wir wieder zum Wort Gemeinsam.

Ihr beide seid jeweils Gesamtschuldner. Jeder von Euch steht für die gesamte Summe gerade.

Wenn man zu mehreren einen Vertrag unterzeichnet, werden die Ansprüche nicht geteilt, sondern jeder der Unterzeichnet, steht für die gesamte Summe gerade.

Das bedeutet:

Wenn man das von einem holen kann, muss der alles zahlen.

Kann man bei ihr nachweislich nichts holen, aber bei Dir etwas, holt man es komplett bei Dir. Das ist so völlig rechtmäßig.

Ob und wie ihr beiden das untereinander verrechnet, muss niemand dabei kümmern.

Wenn die Inkasso Gebühren weg fallen und meine ex die Hälfte zahlen muss, dann müsste ich 1500 Euro zahlen, das wäre korrekt.

Ne, leider leider..... die Inkassogebühren fallen nicht weg. Ihr habt das Jahre unerledigt gelassen, jetzt ist das teuer. Solche Sachen sollte man sogleich erledigen. Und Deine Ex muss nicht die Hälfte zahlen, sondern jeder von euch alles.

Wenn ich das so kommuniziere mit dem Inkasso, würde das etwas bringen ?

Nein. Natürlich nicht. Die Schuldnerregelungen sind anders und die Inkasso arbeitet nicht umsonst, die wollen für ihre Arbeit Geld - und zwar soviel, dass die da auch noch was verdienen dran.

Soll ich da lieber Geld für ein Anwalt investieren ?

Das kannste Dir sparen. Investiere das Geld lieber in die Abzahlung.

Kann ich auch bei 1500 Euro eine Ratenzahlung von 50 Euro beantragen ?

Du kannst höflich fragen, ob und wenn ja man von Dir vielleicht netter Weise eine Ratenzahlung akzeptieren würde. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch drauf, die Gegenseite kann das auch ablehnen und alles voll durchziehen wollen.

Und 50 Euro wird denen sicherlich zu wenig sein, das deckt ja nicht einmal die Zinsen der Gesamtforderung. Auf diese Weise kommen die nie zu ihrem Geld und Du zahlst auf ewig 50 Euro im Monat.

Man wird vielleicht eine Ratenzahlung akzeptieren, innerhalb welcher Du die Gesamtforderung (wir erinnern uns, jeder von euch ist Gesamtschuldner) komplett abbezahlen könntest.

Also 5000 durch 12 Monate, macht etwas über 400 Euro, plus Zinsen und Bearbeitung (irgendwer muss ja schauen, ob Du auch immer pünktlich bezahlst, der macht das nicht kostenlos), also sowas um 450 Euro als Rate wird man sicherlich akzeptieren. der vielleicht auch 230 für 2 Jahre, weniger sicher nicht.

Und führe Dir vor Augen, wenn Du dann, so man eine Ratenzahlung akzeptiert, auch nur eine Rate versäumst, auch nur um einen Tag, dann wird man sofort und umgehend wieder alles auf einmal von Dir wollen.


Kapoo97 
Fragesteller
 10.01.2022, 12:28

Okay danke für die Info 👍 hmm ich verdiene nur 1500 Euro muss auch noch Unterhalt zahlen, ich weiß gar nicht was ich noch vom Leben haben soll, wenn ich alles abbezahlen muss 😐

Könnte nicht ein P Konto helfen oder sagen sie trzd ich muss zahlen weil ich noch genug für mich selber habe ?

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feinerle  10.01.2022, 12:44
@Kapoo97

Die Pfändungsfreigrenze liegt für alleinstehende Personen bei 1.252,64 Euro.

Alles drüber kann gepfändet werden.

muss auch noch Unterhalt zahlen

Für einen Schuldner mit Unterhaltspflicht gegenüber einer Person liegt die Pfänungsfreigrenze bei 1.729,99 Euro.

Das bedeutet, Du hast mit 1500 Euro Einkommen sowieso weniger als die Pfänungsfreigrenze, die können Dir gar nichts pfänden.

Und genau so kommuniziert Du das bei der Inkasso auch. Du wirst hierbei sicherlich die Unterhaltspflicht gegenüber einer Person belegen müssen, dann wissen die, bei Dir ist letztlich nichts zu holen.

Man wird Dich natürlich auf fragen, ob Du Vermögenswerte besitzt, was Du auch nicht haben wirst.

Dann weiß die Inkasso zumindest, dass bei Dir mal nichts zu holen sein wird. Vielleicht reicht das, dass man Dich erstmal in Ruhe lässt.

Aber alle Jahr wieder wird man dennoch kommen und wissen wollen, was jetzt Sache ist. Zudem werden die Schulden in dieser Zeit durch den Zins und zusätzliche Gebühren immer höher werden.

Eventuell wirst Du jedoch -wenn da nochwas anderes ist - in die Privatinsolvenz müssen.

So gehst Du vor:

Lass Dir von einem Rechtsanwalt oder Schuldnerberater helfen. Im Schuldneratlas (Statistisches Bundesamt) findest Du sicherlich einen Berater in Deiner Nähe.

Gemeinsam mit dem Berater verschaffst Du Dir mal einen Überblick über Deine Schulden (das hier wird nicht das einzigste sein???) und gemeinsam versucht man eine Einigung mit den Gläubigern zu erreichen.

Das geschieht mit einem sogenannten Schuldenbereinigungsplan.

Wenn das alles nichts bringt - aber erst dann - Beantrage eine Privat­insolvenz.

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Kapoo97 
Fragesteller
 10.01.2022, 13:20
@feinerle

Okay vielen dank, dass werde ich tun 👍

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Kapoo97 
Fragesteller
 10.01.2022, 13:27
@Kapoo97

Hätte noch eine kleine Frage wegen Unterhalt ? Wenn das Kind auch nicht bei der Mutter lebt sondern bei Oma und Opa, muss ich da auch komplett Unterhalt zahlen oder teilt sich das auch ?

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feinerle  10.01.2022, 16:37
@Kapoo97

Der väterliche Unterhalt ist für das Kind, völlig egal wo dieses Kind lebt. Oma, Tante, Heim, Mutter..... Der bleibt immer gleich.

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Kapoo97 
Fragesteller
 10.01.2022, 17:16
@feinerle

Also muss ich komplett Unterhalt zahlen und meine ex auch noch mal komplett 🤔 das aber viel

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feinerle  10.01.2022, 18:03
@Kapoo97
das aber viel

Und es reicht noch nichtmal fürs Kind.

Ein Kind großzuziehen bis zum Ende eines vermeitlichen Abiturs kostet so um die 140 000 Euro.

Also muss ich komplett Unterhalt zahlen und meine ex auch noch mal komplett

Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, hat den Naturalunterhalt in Form von Betreuung und Versorgung zu leisten, der andere Elternteil muss den sogenannten Barunterhalt, also Zahlung einer regelmäßigen Geldleistung an das unterhaltsberechtigte Kind überweisen.

Deine Ex zahlt da nichts - sie bekommt ihren Teil, also den Naturalunterhalt in Form der betreuung und Versorgung von ihren Eltern, Oma und Opa wie Du schriebst, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geschenkt. Vielleicht zahlt sie auch einen gewissen Teil davon, man wird wohl nicht rausbekommen, wie hoch das jeweils ist. Es spielt aber auch gar keine Rolle, das ist rechtens so.

Würde das Kind bei Dir leben - oder bei Deinen Eltern, müsste sie andersrum zahlen. So jedoch zahlt sich nichts.

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Kapoo97 
Fragesteller
 10.01.2022, 18:09
@feinerle

Das finde ich aber unfair, ich muss Unterhalt zahlen und sie nicht obwohl sie doch unser Kind ihren Eltern abgegeben hat und das Sorgerecht haben die auch, also kann sie einfach Arbeiten und Karriere machen ohne Unterhalt zu zahlen, wo ist da die Gleichberechtigung ?

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feinerle  10.01.2022, 18:25
@Kapoo97

So viel arbeiten oder Karriere machen ist da anscheinend auch nicht auf der anderen Seite, weil ja sonst die Inkasso bei ihr eintreiben würden. Demnach ist da auch nichts zu holen.

Und ja, fair ist anders, nur hat Recht und fair sehr oft miteinander nicht sehr viel zu tun.

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Wie sind denn die Gebühren überhaupt entstanden? Was hast du nicht abgemeldet?

wenn ihr gemeinsam eine Wohnung hattet, hattet ihr auch gemeinsam


Kapoo97 
Fragesteller
 10.01.2022, 12:04

Muss ich nochmal gucken wie die Gebühren entstanden sind und hab mich nicht bei der Wohnung abgemeldet richtig

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Lysandra13  10.01.2022, 12:05
@Kapoo97

Wenn der Mietvertrag gekündigt wurde, hast du dich abgemeldet

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Lysandra13  10.01.2022, 12:07
@Kapoo97

du bist also ohne zu kündigen einfach aus der Wohnung ausgezogen? Und dein Freund? Hat der gekündigt

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Kapoo97 
Fragesteller
 10.01.2022, 12:09
@Jurafuchs

Das und Räumungsklage weil sie irgendwie nichts mehr da gemacht hat aber ich war halt immernoch da gemeldet

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Die Forderung wurde an ein Inkassounternehmen verkauft, dementsprechend bist du nun Schuldner beim Inkassounternehmen.

Die schlagen natürlich ihre Dienstleistung auf, dementsprechend ja du musst das Inkasso bezahlen.

Muss da nicht die Hälfte meine ex auch bei tragen oder wieso kommen die immer zu mir ?

Warum sollte sie? War sie im Vertrag? Wenn ja wenn sie sich ordnungsgemäß abgemeldet hat, ist sie raus.

Die kommen zu dir weil du im Vertrag stehst.


Kapoo97 
Fragesteller
 10.01.2022, 12:10

Nein sie steht auch im Vertrag

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DerCaveman  10.01.2022, 12:15
@Kapoo97

Dann haftet ihr gemeinschaftlich. Das heisst, der Vermieter kann sich aussuchen, von wem er den Gesamtbetrag einfordert. Wie ihr das dann untereinander aufteilt, kann dem Vermieter egal sein.

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Kapoo97 
Fragesteller
 10.01.2022, 12:22
@DerCaveman

Das ja eine Immobilie Colonia und kein Vermieter 🤔 ich wäre ja bereit zu zahlen aber ganz sicher nicht für meine ex

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geheim007b  10.01.2022, 12:20

woher willst du das wissen? FALLS es dem Inkassobüro verkauft wurde dürfen keine Inkassokosten mehr berechnet werden.

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