Inkasso Gebühren rechtmäßig in der Höhe?

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Sofern die Forderung berechtigt ist, berechnet sich das ganze wie folgt:

  • HF okay, sofern berechtigt
  • Mahnspesen, wofür ? Mahnspesen sind nur dann berechtigt, wenn vom Gläubiger mind. 2 Forderungen (Post) bei dir angekommen sind. Maximal 3 € pro Mahnung (1. Mahnung muss kostenlos sein)
  • Adressermittlung nur dann zulässig, wenn du umgezogen bist oder die Adresse nicht bekannt war. Maximal 10,00 €.
  • Inkassokosten - 24,50 € (0.5 RVG) bei der 1. Schriftlichen Mahnung. Ab der 2. (0.7 RVG), sprich 44,10 €
  • Telekommunikationspauschale maximal 4,90 (0.5), ab der 2. Forderung (0.9) 8,82 €

Ist die Forderung vor dem 01.10. bei dir eingegangen (per Post), dann fallen hier maximal 15,00 € Inkassogebühr + 3,00 € Auslagen an

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.

HawkeyPP 
Fragesteller
 04.12.2021, 15:03

Werden 1-Cent Überweisungen die auf die Forderungen hinweisen als Mahnungen gezählt?

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HawkeyPP 
Fragesteller
 04.12.2021, 16:20

Ob die Forderung vor dem 1.10. bei mir eingegangen ist hängt davon ab ob eine 1-Cent Überweisung mit einer Aufforderung zu zahlen als Forderung gilt.

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Comp4ny  04.12.2021, 16:41
@HawkeyPP

Zunächst ist die 1-Cent-Überweisung eine Ermittlung, ob das Konto noch existiert. Kommt der 1-Cent zurück, weiß das Inkasso, dass eine Kontopfändung aussichtslos ist, da das Konto zb. erloschen ist. /// ein alter Inkassotrick.

Es sind viele offene Fragen zu klären:

  • Welches Inkasso fordert?
  • Wer ist ist der Hauptgläubiger?
  • Seit wann besteht die Schuld?
  • Laufen bereits Mahn- oder Vollstreckungsverfahren?
  • WAS beinhaltet der Verwendungszweck der Überweisung vom Inkasso?

Streng genommen dient eine Banküberweisung nicht als "rechtsgültige Mitteilung" darüber, dass eine Forderung besteht. Denn, eine Forderung, muss immer eine komplette Kostenaufstellung beinhalten die jeden Posten im Detail benennt, für was man bezahlen soll.

Außerdem muss einer Forderung ebenfalls eine Vollmacht vom Gläubiger vorliegen. So die Theorie. In der Praxis kann man Zeit gewinnen, indem man genau das anfordert.

Mahngebühren, darf der Gläubiger erheben, nicht das Inkasso als eigenständiger Posten. Solltest du nie Mahnung (mind. 2) vom Gläubiger erhalten haben, so sind auch keine Mahngebühren zu bezahlen.

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HawkeyPP 
Fragesteller
 04.12.2021, 17:04
@Comp4ny
  1. CCS Inkasso
  2. Ein Biomarkt
  3. August ungefähr
  4. Vollstreckungsverfahren nicht, und Mahnverfahren, ja, da ich ja nun die erste schriftliche Mahnung erhalten habe, oder auf was wolltest du hinaus? Falls die Frage war ob andere Mahn-und Vollstreckungsverfahren laufen, dann nein.
  5. Ein Hinweis das die Forderung besteht von dem Gläubiger

Es ging um eine Zahlung über Karte und leider war das Konto nicht gedeckt, was leider zu spät bemerkt wurde. Ich sollte vielleicht erwähnen das der Inkasso Service dann selbstständig den fordernden Betrag über mein Konto abgebucht hat. Daraufhin habe ich den Betrag zurückholen lassen.

Für was sind übrigens die Post- und Telekommunikationspauschalen? Ich dachte dies fällt für die Kosten der Mahnung an, sprich Papier, Portokosten usw.. Telekommunikation hat überhaupt nicht stattgefunden mit mir.

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Comp4ny  04.12.2021, 19:28
@HawkeyPP

CCS Inkasso? 😍😍😍
Ja dann SUPER NACHRICHTEN. Ingenico / PayOne fordert von dir.

In diesem Fall: >> KEINE INKASSOGEBÜHREN !!!
Da alle samt ein Konzern sind und die CCS als Konzerninkasso tätig ist.

Somit sind nur noch folgende Posten fällig:

  • Hauptforderung
  • Adressermittlung

Die restlichen Gebühren kannst du ignorieren, sofern keine anderen Posten gefordert wurden.

Falls die Frage war ob andere Mahn-und Vollstreckungsverfahren laufen, dann nein.

Genau das ist entscheidend.
Ein Mahnverfahren was du meinst, ist zu beneinen. Man muss unterscheiden zwischen Mahnverfahren (Außergerichtlich) und Mahnverfahren (Gerichtlich (Gelber Brief)). In beiden Fallen läuft bei dir also nichts.

Das Mahnverfahren (außergerichtlich) ist vom Gläubiger zu führen. CCS fordert also erfundenen Mahngebühren, um die Kosten zu verdoppeln. RECHTSWIDRIG.

 Ich sollte vielleicht erwähnen das der Inkasso Service dann selbstständig den fordernden Betrag über mein Konto abgebucht hat. Daraufhin habe ich den Betrag zurückholen lassen.

Richtige Entscheidung (siehe oben).

Für was sind übrigens die Post- und Telekommunikationspauschalen? Ich dachte dies fällt für die Kosten der Mahnung an, sprich Papier, Portokosten usw.. Telekommunikation hat überhaupt nicht stattgefunden mit mir.

Korrekt heißt es "Telekomunikation- und Auslagenpauschale". Viele sagen dazu nur noch Auslagen oder Auslagenpauschale, die man im Rahmen der RVG verlangen kann, bis zu einem Höchstwert von 20,00 €. Allerdings pro Erhöhung des RVG-Wertes (0.3, 0.5, 0.6 usw.), zusätzlich ca. 1 €.

In dieser Fallen dann Porto und Papier zb.

--- Empfehlung deiner nächsten Vorgehensweise:

Wertes Konzerninkasso,
hiermit widerspreche ich Ihrer Forderung selbstverständlich vollumfänglich, da Sie mit den eigenen Unternehmen PayOne / Ingenico, ein Konzern sind. Die Rechtsprechung besagt hier ganz klar, dass im Konzernverbundene Unternehmen keine Rechtsdienstleistung o.ä. erbringen, daher jegliche Forderung von Inkassogebühren als Reingewinn für den Mutterkonzern sind.
Entsprechende rechtskräftige Urteile, sollten Ihnen bekannt sein.
Ihrer Forderung ist daher selbstverständlich vollumfänglich zu widersprechen.
Folgende Posten erkenne ich daher an:
Hauptforderung - 24,66 Euro
Adressermittlung - 10,00 Euro
Die Posten (Mahnspesen) sind selbstverständlich zurückzuweisen, da ich keinerlei Mahnungen vom Gläubiger erhalten habe. Die Adressermittlung ist mit maximal 10,00 Euro gerechtfertigt, was Sie als Schufa-Mitglied ebenfalls wissen. Urteile hierzu brauche ich nicht zu zitieren, die Rechtsprechung ist hier eindeutig.
Wie immer sind Sie in der Nachweispflicht wenn Sie höhere Gebühren verlangen wollen. Bitte unterlassen Sie es, im Falle der Übermittlung von Nachweisen, etwaige Blanko-Nachweise mir zukommen zu lassen, was in Ihrem Konzern üblich ist.
Ich werde den offenen Rückstand i.H.v. 34,66 Euro in kürze zweckgebunden an Sie überweisen. Ich erwarte dann eine entsprechende Bestätigung der Erledigung der Sache.
Mit freundlichen Grüßen
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HawkeyPP 
Fragesteller
 04.12.2021, 20:18
@Comp4ny

Vielen Dank für die ausführliche Hilfe, sehr informativ.

Vielleicht sollte ich noch erwähnen das bei Geschäftsgebühr dies dazu geschrieben wurde: ''entsprechend Nr. 2300 Abs. II VV RVG nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung mit dem Gläubiger und §§ 280, 286 BGB

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HawkeyPP 
Fragesteller
 04.12.2021, 20:21
@Comp4ny

Ansonsten wurden noch Bankrücklastschriftskosten in Höhe von 11,70 € gefordert. Aber ich nehme mal an, dass ich diese auch nicht zahlen muss aus deinen genannten Gründen? Und auch weil die ohnehin ohne meine Erlaubnis eine Lastschrift getätigt haben?

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HawkeyPP 
Fragesteller
 04.12.2021, 20:31
@HawkeyPP

Oder zählt hier etwa die Rücklastschrift dazu die stattgefunden hat als mein Konto nicht gedeckt war?

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Comp4ny  04.12.2021, 20:52
@HawkeyPP

So einfach wie die das machen, ist es nicht.
Was CCS mit dem Gläubiger abgemacht hat, genau genommen nämlich gar nichts, weil CCS nicht der Zahlungsabwickler ist, sondern PayOne / Ingenico, heißt also der Vertrag besteht wenn dann nur zwischen denen und dem Biomarkt, können die vereinbarten Kosten, nicht von dir gefordert werden. Denn solche Verträge, die du aber ggf. nie zu Gesicht bekommen wirst, weisen meist einen Prozentualen oder Pauschalbetrag auf.

CCS will von dir Inkassogebühren haben, die ihnen aus genannten Gründen nicht zustehen.

Ansonsten wurden noch Bankrücklastschriftskosten in Höhe von 11,70 € gefordert. Aber ich nehme mal an, dass ich diese auch nicht zahlen muss aus deinen genannten Gründen? Und auch weil die ohnehin ohne meine Erlaubnis eine Lastschrift getätigt haben?

Warum benennst du die nicht in der Forderungsaufstellung? Sowas ist wichtig !
Den entsprechend muss der Widerspruch auch angepasst werden, dass man auch gegen diese Widerspricht, weil dir kein Nachweis von deiner Bank vorliegt dass diese CCS die in Rechnung gestellt hat, muss CCS beweisen, muss man diese nicht bezahlen.

Bezahlen musst du die Rücklastkosten die erstmalig angefallen sind, als der Biomarkt bzw. PayOne / Ingenico von dir abbuchen wollte.

Aber bezahlen musst du nicht, die unaufgeforderte Lastschrift zu der du kein SEPA Mandat erteilt hast. Denn die erneuten Kosten muss CCS dann tragen.

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HawkeyPP 
Fragesteller
 05.12.2021, 16:52
@Comp4ny

Die Bankrücklastschriftskosten hatte ich leider vergessen. Aber ansonsten fehlt jetzt wirklich nichts mehr an Posten.

Was CCS mit dem Gläubiger abgemacht hat, genau genommen nämlich gar nichts, weil CCS nicht der Zahlungsabwickler ist, sondern PayOne / Ingenico, heißt also der Vertrag besteht wenn dann nur zwischen denen und dem Biomarkt, können die vereinbarten Kosten, nicht von dir gefordert werden.

Und es macht dann auch kein Unterschied, dass CCS Inkasso ''Im Auftrag'' von PayOne handelt, wie im Schreiben erwähnt wird? Also kann CCS Inkasso

Ich werde das mal so machen wie in deinem Beispiel und schauen wie die Reaktion aussieht. Vielen Dank für die Hilfe.

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HawkeyPP 
Fragesteller
 05.12.2021, 16:58
@HawkeyPP

Oh, da fehlt was. Also kann CCS Inkasso nicht wirklich im im Auftrag von PayOne handeln, da sie im Prinzip der selbe Konzern sind und im eigenen Auftrag aktiv sind?

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Comp4ny  05.12.2021, 17:11
@HawkeyPP

PayOne / Ingenico und CCS Inkasso sind ein Konzern.
Den hier kollidiert § 2 Abs. 3 Nr. 6 RDG.

Selbst Wikipedia sagt ganz klar: nicht erstattungsfähig !

Und selber § Abs. 1 besagt hier auch ganz klar, dass nur FREMDE Angelegenheiten geltend gemacht werden kann. Und genau das liegt hier nicht vor.

Also kann CCS Inkasso nicht wirklich im im Auftrag von PayOne handeln, da sie im Prinzip der selbe Konzern sind und im eigenen Auftrag aktiv sind?

Doch natürlich, allerdings eben keine Inkassogebühren dem Schuldner auferlegen.
Vor jedem Gericht würden sie damit verlieren, wenn man gegen die Klagen würde.

Wenn CCS jetzt zb. für ... OTTO oder Bonprix eine Forderung eintreiben würde, dann dürften sie dem Schuldner auch Gebühren berechnen und verlangen. Problem hier, wenn man zb. Schulden bei OTTO oder Bonprix hat, kommt das EOS Inkasso. Und du ahnst es schon: EOS ist teil der OTTO Gruppe. Wieder ein Konzern.

Wenn also ein Schuldner bei OTTO schulden hat, muss man keine Inkassogebühren bezahlen, wenn die Forderung dann von EOS kommt.

 und schauen wie die Reaktion aussieht. Vielen Dank für die Hilfe.

Folgende Reaktion wird von CCS kommen: *KLICK MICH*

Meine Links zur DropBox sind auch noch aktuell.
Der 3-Seitige Brief ist quasi 99% bla bla, viel Behauptung sie dürfen usw.
Ist aber Rechtlicher Unsinn was die schreiben.

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HawkeyPP 
Fragesteller
 15.12.2021, 18:52
@Comp4ny

Hallo, CCS Inkasso hat nun geantwortet. Einiges hat Ähnlichkeiten mit deiner verlinkten Antwort aber manches ist anders. Ich fasse es mal kurz zusammen:

Zuerst einmal wurde behauptet, dass ich den Beleg bei der Zahlung unterschrieben hätte. An sowas kann ich mich nicht wirklich erinnern.

Die erste fehlgeschlagene Abbuchung der Forderung bei der Kartenzahlung habe ich ja anerkannt. CCS begründet die weiteren Abbuchungsversuche, ohne die Erteilung eines Mandats durch mich, mit der ''Schadensminderungspflicht''. Dazu haben Sie mir auch die angeblichen ''Belege'' für die Rücklastschrift meiner Bank geschickt. Dies ist aber kein richtiger Beleg sondern nur die Inhalte des Verwendungszweck und der geforderten Posten die in der 1-Cent Überweisung erwähnt wurden und auch selbst angegebene Rücklastschriftkosten enthalten hatten. Dazu die Überschrift ''Lastschriftrückgaben durch Bank so und so''.

Der Posten der Adressermittlung die 17,34 € betrug wurde durch die Beauftragung einer Creditreform, Hagen Berkey und Riegel KG, begründet. Dazu hat CCS die Rechnung von Hagen Berkey und Riegel KG dazugelegt, welche CCS ''vereinbarungsgemäß'' 17,34 € pro Anfrage in Rechnung stellt. Also ein fixer Betrag unabhängig davon was das Kreditinstitut der Creditreform in Rechnung gestellt hat. Jedoch finde ich das dies den Anschein nach ein ''Blanko-Nachweis'' ist, so wie du es erwähnt hattest, da kein Datum, Personenbezug zu mir oder sonstige Details zu erkennen sind.

CCS Inkasso möchte außerdem Verzugskosten geltend machen die nach der ersten fehlgeschlagenen Abbuchung entstanden sind, welches aber nicht als einzelner Posten aufgelistet wurde also dementsprechend wohl zu den Inkassokosten zählen soll. Dazu schreiben Sie auch das PAYONE deshalb Inkassokosten entstanden sind, weil die Abbuchungsversuche fehlschlugen. Das klingt für mich nicht nach einer legitimen Begründung da wir bereits wissen, die ''Inkassokosten'' als Gewinn von PAYONE gelten das durch das hauseigene Inkasso erwirtschaftet werden.

Bezüglich der Konzernverbundenheit wurde so argumentiert:

''Ob es sich bei dem eingeschalteten Inkassounternehmen um eine konzernverbundene Gesellschaft handelt oder nicht, ist für die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten irrelevant.''

Danach wurde eine ''Definition'' von Konzerninkasso erläutert und wann eine Beherrschung durch eine Schwestergesellschaft(PAYONE) vorliegt, durch ''etwa das Halten sämtlicher Geschäftsanteile oder auf andere Weise''. Dann wird argumentiert, dass diese Voraussetzungen nicht vorliegen sollen und das die beiden Unternehmen zwar dem selben Konzernverbund angehören aber PAYONE weder mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss auf CCS Inkasso haben soll.

Ich würde gerne deine Meinung dazu hören bevor ich antworte.

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HawkeyPP 
Fragesteller
 15.12.2021, 18:59
@HawkeyPP

Anscheinend soll auch der Bezug von CCS zu PAYONE durch das LG Düsseldorf erstinstanzlich anerkannt worden sein.

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Comp4ny  15.12.2021, 19:11
@HawkeyPP
Zuerst einmal wurde behauptet, dass ich den Beleg bei der Zahlung unterschrieben hätte. An sowas kann ich mich nicht wirklich erinnern.

Standardaussage.
Ich habe damals Kontaktlos bezahlt, ich warte noch heute auf den unterschrieben Beleg.

CCS begründet die weiteren Abbuchungsversuche, ohne die Erteilung eines Mandats durch mich, mit der ''Schadensminderungspflicht''. 

Die Schadenminderungspflicht besagt, dass man Kosten so gering wie nur möglich halten MUSS. Wenn CCS unerlaubte Abbuchungen macht, diese ebenfalls fehlschlagen weil zb. kein Geld auf dem Konto oder man manuell zurückzieht, erzeugt eben neue Kosten (Rücklastgebühren). Diese darf CCS aber NICHT in Rechnung stellen. = Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht.

CCS Inkasso möchte außerdem Verzugskosten geltend machen die nach der ersten fehlgeschlagenen Abbuchung entstanden sind, welches aber nicht als einzelner Posten aufgelistet wurde also dementsprechend wohl zu den Inkassokosten zählen soll.

Kostenverschleierung? Einmalige Bankgebühren durch die 1. Fehlbuchung sind okay, sofern EINDEUTIG personenbezogen mit Datum und offiziell von der Bank ausgestellt, diese in tatsächlicher Form belegen.

Jedoch finde ich das dies den Anschein nach ein ''Blanko-Nachweis'' ist, so wie du es erwähnt hattest, da kein Datum, Personenbezug zu mir oder sonstige Details zu erkennen sind.

Genau das ist es nämlich !
Somit ist dieser Nachweis irrelevant UND dennoch maximal 10,00 €, da CCS ein Schufamitglied ist.

 Das klingt für mich nicht nach einer legitimen Begründung da wir bereits wissen, die ''Inkassokosten'' als Gewinn von PAYONE gelten das durch das hauseigene Inkasso erwirtschaftet werden.

Korrekt.

''Ob es sich bei dem eingeschalteten Inkassounternehmen um eine konzernverbundene Gesellschaft handelt oder nicht, ist für die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten irrelevant.''

Herrlich diese Aussage :)
Rechtlich aber totaler Unsinn. 1:1 der selbe Text wie bei mir und vielen anderen.

[...] aber PAYONE weder mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss auf CCS Inkasso haben soll.

Ja diese ganze Bla bla Geschichte ist ebenfalls ein vorgefertigter Textbaustein, findest auch meinen Schreiben die ich verlinkt habe, wieder.

Definition "Mittelbar" = nicht direkt
Definition "Unmittelbar" = direkt

PayOne / Ingenico (Ingenico ist mit PayOne fusioniert) ist jedoch unmittelbar mit CCS durch die Konzernverbundenheit.

Anscheinend soll auch der Bezug von CCS zu PAYONE durch das LG Düsseldorf erstinstanzlich anerkannt worden sein.

Wenig verwunderlich. Wie sollte das LG auch anders argumentieren?
Hast dazu ein Urteil o.ä. ? Das kannst du

---- EINE MUSTER-ANTWORT FOLGT ---

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Comp4ny  15.12.2021, 19:17
@HawkeyPP

Auf Grundlage meines Schreibens auf diesen schönen Brief den du bekommen hast, der ja quasi fast identisch ist:

Wertes Konzerninkasso,
In Ihrem Schreiben vom [DATUM] bestätigen Sie, dass Sie und die PayOne GmbH zum selben Konzern gehören, es aber laut Ihrer Aussage in einer konzerngebundenen Gesellschaft die Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten irrelevant sei, noch entgegen oder sich begrenzen würden. Nun dieses sehen deutsche Gerichte & Gesetze deutlich anders.
Sie begründen außerdem verbotenerweise über die RVG/RDG Gebühren in Rechnungen zu stellen bei einer konzerninternen Forderung & erfüllen noch nicht einmal § 2 RDG da Sie keine Rechtsdienstleistung erbringen oder erbringen können, da Sie zum selben Konzern mit der PayOne GmbH gehören. Ich möchte Ihre Kompetenz nicht anzweifeln Gesetzestexte klar & deutlich zu verstehen,
daher in einer einfacheren Zusammenfassung des §2 RDG:
„Es ist keine Rechtsdienstleistung, wenn eine Firma eine andere Firma beauftragt, die mit ihr verbunden ist . Keine Rechtsdienstleistung bedeutet: Es dürfen keine Inkassokosten nach RVG berechnet und eingefordert werden.”
Die Bedingungen des §2 RDG müssen erfüllt sein um überhaupt über RVG/RDG abrechnen zu dürfen, was in Ihrem Fall jedoch nicht der Fall sein kann. Einzig die genannten Posten [NUMMERN EINFÜGEN] sind in Ordnung & werden entsprechend am [DATUM] überwiesen und somit ist die Forderung vollständig ausgeglichen.
Ich möchte Sie auch gerne auf das Urteil vom OLG Düsseldorf – Az. 14c O 169/15 hinweisen.
Dieses Urteil sollte Ihnen bekannt sein.
Ich werde außerdem in Erwägung ziehen Beschwerde gegen Sie & die PayOne GmbH beim zuständigen Aufsichtsgericht einzureichen, sowie den „InkassoWatch” über diesen Fall informieren & ggf. Klage erheben lassen sowie die Verbraucherschutzzentrale einschalten, wenn Sie von Ihrer rechtswidrigen Praxis & Erhebung irgendwelcher Phantasiegebühren im Rahmen eines Konzerninkassos weiter festhalten.
Mit freundlichen Grüßen

Es gibt noch einen Schufa-Text, musst du schauen ob der auch bei dir drin steht, den du dann in dem Muster mit einbauen könntest:

Sie erwähnen außerdem gemäß §31 BDSG mir einen negativen Schufa-Eintrag verpassen zu wollen.
Damit dies überhaupt möglich ist, müssen sämtliche Anforderungen unter genannten Paragraphen erfüllt sein. Hier kollidiert aber §31 Abs. 2 Nr. 4 (D) BDSG mit Ihrer unwirksamen Forderung.
Des Weiteren erfüllt Ihre 2. Mahnung nun lediglich den Beginn der Voraussetzung für §31 Abs. 2
Nr. 4 - (C) des BDSG, jedoch erfüllt die Weitergabe dieser Forderung nicht die Voraussetzung an die Schufa da sämtliche nach §31 BDSG geregelten Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Eine zwanghafte negative Eintragung in die SCHUFA wäre rechtswidrig.
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HawkeyPP 
Fragesteller
 15.12.2021, 20:01
@Comp4ny

Vielen dank nochmals.

Eine Drohung mit einem Schufa Eintrag war nicht dabei und ansonsten hat sich wohl meine Annahme bestätigt, dass es wohl überwiegend eine Standard Antwort darstellt, die durch allgemeinen rechtlichen Floskeln einschüchtern bzw. überzeugen soll, welche aber tatsächlich im direkten Bezug zum Sachverhalt nicht zutreffen.

Das angegebene Urteil: Az.: 14c O 169/15

Bis zu welchem Punkt ist es eigentlich sinnvoll zu diskutieren? Die machen nämlich den Eindruck als ob sie sowieso nicht schriftlich beigeben werden. Ab wann ist es sinnvoller nur noch zu widersprechen? Und wie weit gehen die in der Regel eigentlich? Gerichtliches Mahnverfahren?

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Comp4ny  15.12.2021, 22:43
@HawkeyPP

Das Urteil habe ich tatsächlich oben auch stehen :)

Bis zu welchem Punkt ist es eigentlich sinnvoll zu diskutieren? Die machen nämlich den Eindruck als ob sie sowieso nicht schriftlich beigeben werden. Ab wann ist es sinnvoller nur noch zu widersprechen? Und wie weit gehen die in der Regel eigentlich? Gerichtliches Mahnverfahren?

Gar nicht groß Diskutieren. Die werden halt immer das Gegenteil argumentieren, auch wenn sie damit im Unrecht sind.

Man Widerspricht 1-2 mal, macht seinen Standpunkt klar und danach kann man sich das eig. sparen. Ich habe glaube ich sogar 5 Schreiben an die Geschickt, wo sie auseinander genommen habe, danach kam seit Januar 2020 nichts mehr.

Ich habe damals auch nur die HF + Bankkosten (2,21€) + Adressermittlung (10,00 €) bezahlt. Mehr stand denen eh nicht zu. Die wollten noch andere Gelder haben, habe ich aber bewusst ignoriert, es fehlten die Nachweise (Blanko´s eben).

Gerichtliches Mahnverfahren machen die nicht, wenn man seinen Standpunkt klar macht. Kann sein dass sie es versuchen, aber nach einem Widerspruch an das Gericht, ist die Sache dann wieder im Normalfall erledigt.
Sollten die es wagen, würde ich ne Strafanzeige wegen gewerblichen Betruges gleich hinterher hängen.

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HawkeyPP 
Fragesteller
 16.12.2021, 00:30
@Comp4ny
Das Urteil habe ich tatsächlich oben auch stehen :)

Ach, habe ich wohl übersehen dass es das gleiche Urteil ist. Wahrscheinlich weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass die das gleiche Urteil zitieren, aber dieses Urteil wohl eher negativ für die sein sollte? Wieso zitieren die es dann? Die einzige Erklärung die mir einfallen würde ist, dass sie den einzigen Abschnitt vom Urteil rausgefiltert haben in der sie halbwegs Zuspruch bekommen haben aber der überwiegende Rest komplett negativ ist und dementsprechend CCS eigentlich insgesamt als Verlierer dasteht.

Man Widerspricht 1-2 mal, macht seinen Standpunkt klar und danach kann man sich das eig. sparen

Alles klar, das war auch mein Plan. Einmal widerspreche ich noch ausführlich mit deiner niedergeschriebenen Hilfestellung und dann reicht es denke ich mal.

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Comp4ny  16.12.2021, 00:51
@HawkeyPP
Die einzige Erklärung die mir einfallen würde ist, dass sie den einzigen Abschnitt vom Urteil rausgefiltert haben in der sie halbwegs Zuspruch bekommen haben aber der überwiegende Rest komplett negativ ist und dementsprechend CCS eigentlich insgesamt als Verlierer dasteht.

Inkasso´s packen gerne Urteile etc. mit in ihrer Schreiben, weil die meisten Schuldner diese nicht lesen und so denken sollen "Oh, es gibt Urteile für das Inkasso, dann muss das ja richtig sein". Oder sie verschönigen eben solche Urteile.

Aber die Rechtsprechung ist da eindeutig.

Alles klar, das war auch mein Plan. Einmal widerspreche ich noch ausführlich mit deiner niedergeschriebenen Hilfestellung und dann reicht es denke ich mal.

Bin mal auf das nächste Schreiben von denen gespannt.

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HawkeyPP 
Fragesteller
 12.01.2022, 15:42
@Comp4ny

Also: CCS Inkasso hat sich nach dem letzten Schreiben nicht mehr gemeldet. Nun kam aber ein Schreiben vom Bayerischen Inkasso Dienst im Auftrag von PayOne aufgrund der gleichen Forderung. Diese wollen nun noch 49,08 Euro als ''Übergebene Forderung''. Inkassokosten und Post- und Telekommunikationspauschale sind als 0,00 Euro angegeben. Lediglich Zinsen in Höhe von 0,05 Euro wurden noch angerechnet. Ansonsten beziehen sich die restlichen 49,03 Euro nur auf den Posten ''Übergebene Forderung''. Scheint ein Versuch zu sein die Forderung nicht mehr aufgrund der Konzernverbundenheit ablehnen zu können.

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Comp4ny  12.01.2022, 16:07
@HawkeyPP
Nun kam aber ein Schreiben vom Bayerischen Inkasso Dienst im Auftrag von PayOne aufgrund der gleichen Forderung.

Ach :) ja die sind verpartnert.
Sie wollen so die Konzernverbundenheit nachträglich umgehen.

Diese wollen nun noch 49,08 Euro als ''Übergebene Forderung''. Inkassokosten und Post- und Telekommunikationspauschale sind als 0,00 Euro angegeben. Lediglich Zinsen in Höhe von 0,05 Euro wurden noch angerechnet.

=) die Zinsen sind in Ordnung, auf die hätte CCS auch ein Anrecht gehabt.
Aber der Rest ... naja... die musst du natürlich nicht bezahlen. Hier wird 1. eine Kostenverschleierung und 2. eine Kostenverdopplung durchgeführt.

In der "übergebenen Forderungen", was wie erwähnt keine rechtswirksame Bezeichnung wäre und nicht erkennbar ist woraus dieser besteht, befindet sich nach meiner Rechnung:

  • die unberechtigte Inkassogebühr
  • die überhöhte Adressermittlung
  • sowie die Auslagenpauschale (nur etwas verringert)

Kommen wir auf 49,74 € der Ursprungsforderung.

 Scheint ein Versuch zu sein die Forderung nicht mehr aufgrund der Konzernverbundenheit ablehnen zu können.

Korrekt.
Es ist zwar nun keine Konzernangehörigkeit, genau genommen der Versuch der Verschleierung, aber die Art wie hier vorgegangen wird, ist sowieso verboten. Die Forderung bestand ja so oder so nicht. Somit sind diese Gebühren reine Phantasie. Bis auf die Adressermittlung, die mit maximal 10,00 € abgegolten wäre.

Hast du bereits bezahlt? Wenn ja, was?

Folgendes kannst denen zb. schreiben.

Wertes Masseninkasso,
mit Freude darf ich Ihnen mitteilen, dass ich nach Erhalt Ihres Schreibens eine Strafanzeige bei der Polizei wegen gewerblichen Betruges erstattet habe. Eine Beschwerde bei Ihrem zuständigen Aufsichtsgericht, befindet sich gerade in Vorbereitung.
Der Versuch über ein nun nachträglich eingeschaltetes Dritt-Inkasso, nachdem die Rechtswirksamkeit des CCS Inkasso´s (PayOne / Ingenico) mit ihrer Phantasiegebühren zurecht bestritt bestritten wurde, eben jene leicht abgeänderte Phantasiegebühren nun über Ihnen einzutreiben, brachte mich nun zu dem strafrechtlichen Schritt Strafanzeige ua. gegen Sie zu erstatten.
Selbstverständlich widerspreche ich hiermit Ihrer Forderung vollumfänglich.
Mit meiner Zahlung vom XX unter dem Aktenzeichen XX in Höhe von XX, ist die Forderung bereits vollständig beglichen.
Ich weise daraufhin, dass ich selbstverständlich jedem Mahn- und Vollstreckungsbescheid widersprechen werden, jeglicher Versuch zu horrenden Rechtsmitteln zu Ihren Lasten zurückzuführen sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
NAME

Anschließend gehst auf deine Polizeiwache deines Wohnortest, dort nutzt du die "ONLINE WACHE", und erstattest Strafanzeige gegen den Bayerischen Inkasso Dienst, PayOne und noch CCS.

Kannst du alles in eine Anzeige packen.
Begründe dann auch warum und weshalb, in diesem Fall hat PayOne ihr Konzernverbundenes Inkasso beauftragt gegen dich rechtsunwirksame Gebühren zu verlangen was gemäß § 2 RDG verboten ist. Nachdem das zu keinem Erfolg bei dir führte, nun der BID sich bei dir meldet mit eben jener Forderung, damit alle Beteiligten sich unrechtmäßig bereichern können.

Das schickst dann Online ab.
Als Tatzeitpunkt nimmst du das 1. Schreiben was du je bekommen hast in der Sache.

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HawkeyPP 
Fragesteller
 12.01.2022, 16:34
@Comp4ny

Das einzige was ich bisher gezahlt hatte waren die akzeptierten Posten (Erste Rücklastschrift, Adressermittlung und Hauptforderung) von CCS Inkasso mit angepasster Kostenhöhe, sprich die 39,66 Euro die ich überwiesen hatte. Bei der Forderung hier habe ich natürlich nichts bezahlt.

Das mit der Anzeige werde ich denke ich mal so machen. Kann ja nicht sein was für Methoden die hier anwenden und dessen genau bewusst sind. Kann sich aber durch die Anzeige eventuell ein Nachteil für mich ergeben?

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Comp4ny  12.01.2022, 17:00
@HawkeyPP

Nein selbstverständlich können dadurch keine Nachteile für dich entstehen. Jeder Bürger hat das Recht eine Strafanzeige zu erstellen.

Was hier betrieben wird ist leider traurige Praxis aber rechtswidrig

Und dann erkennst du einfach nur das was du schon überwiesen hast und wann fertig, in die Passagen im text

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wenn die adressermittlung nicht notwendig war ist sie nicht zu zahlen, allerdings stellt sich die frage warum das inkassobüro das mit der 1ct überweisung gemacht hat. 27€ gehen in ordnung

Ist so. Du hättest ja zahlen können. Du hast das Unternehmen Zeit und Geld gekostet.


HawkeyPP 
Fragesteller
 03.12.2021, 20:02

So einfach ist das nicht, und ''ist so'' ist keine Begründung. Die Frage ist wie viel Geld, also die genaue Höhe.

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