Muss der Mieter bei Einzug den „Boden“ selber zahlen, wenn dieser nicht vorhanden ist?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich finde das OK so. Ich hatte mal eine Mietwohnung, die mit billigstem Bodenbelag ausgelegt war. Logischerweise hatte der Abnutzungsspuren beim Auszug, und ich mußte einen unverhältnismäßigen Betrag dafür abdrücken. Da ich keine Zeit für's Streiten hatte, habe ich halt bezahlt.

Besser ist es doch, man bezahlt den Boden am Anfang selbst, hat einen Belag nach eigener Wahl und keine Diskussion beim Auszug. Ist der Boden dann noch in sehr gutem Zustand, kann man mit dem Nachmieter über eine Zahlung reden.

Gerade der Bodenbelag ist oft ein Streitpunkt, weil sich gewisse Gebrauchsspuren nd Beschädigungen im täglichen Leben gar nicht vermeiden lassen.

Und wie habt ihr euch entschieden?

Einen Bodenbelag kann der Vermieter verlegen, muss er aber nicht.

Nach mehreren Jahren ist der Bodenbelag ohnehin wertlos und sollte je nach Abnutzung erneuert werden, egal wer ihn bezahlt hat

Musst mal hochrechnen, was für Dich preislich günstiger ist.

Ich hätte mich von Anfang an selbst um den Bodenbelag und die Verlegung gekümmert.

Jetzt in Deinem Fall weißt Du nicht, was der Vermieter Dir an Kosten aufdrückt.

Von Experte bwhoch2 bestätigt

Wo steht das eine Wohnung ohne Bodenbelag nicht in rechtmäßigem/gebrauchsfähigen Zustand ist?