Motorroller 125ccm mit Dach ?

4 Antworten

Nein. Die BMW C1 darf man nur mit A1 (natürlich auch A2 oder A) führen, nicht wenn nur Klasse B vorhanden ist.

Die C1 ist ein Fahrzeug der Klasse A1. Somit nicht mit Klasse B zu führen. Siehe Definition der Klasse B:

Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Grund ist die Definition der Fahrzeuge: A1, A2, A -> einspurig. Klasse B -> schließt einspurige Fahrzeuge aus. 

Mehrspurige Fahrzeuge wie z.B. Trikes waren im alten B enthalten. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Habe regelmäßig damit zu tun. ;)
clemensw  05.09.2017, 10:49

Bis 1.4.1980 waren auch 125ccm-Leichtkrafträder in Klasse 3 enthalten (das war der graue "Lappen")

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Gaskutscher  05.09.2017, 11:16
@clemensw

Nein. Es waren damals einspurige Fahrzeuge bis 80 ccm inkludiert.  ;)

Danach kam der 1b als Klasse. Siehe hier:

https://www.600ccm.info/pages/x_fish/images/131130_24.jpg

Durch die Anpassungen/Novelllierungen -> 1 b ist jetzt A1 - auch gültig bei allen, welche bisher den 1 b hatten (bzw. den 3er vor dem Stichtag 1980).

Ob mit oder ohne Dach/Gurt spielt daher bei einer Klasse 3, welche vor dem 01.04.1980 erteilt wurde daher keine Frage. 

Die C1 darf dann so oder so als Fahrzeug der Klasse A1 geführt werden. Denn: Wer den 3er vor dem Stichtag 1980 gemacht hat darf sowieso alles fahren was unter den A1 fällt - egal ob mit oder ohne Dach.
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Die Frage vom Fragesteller war explizit nach "mit Dach und Gurt einspurige Klasse B". Das ist mit einem "Nein" zu beantworten.

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Mit einem Dach hat das meines Wissens überhaupt nichts zu tun. Wenn, dann reden wir über die mit 3 Rädern (oder auch mittlerweile 4) oder alten Führerscheinen, die die 125 ccm fahren durften. Der alte C1 von BMW https://de.wikipedia.org/wiki/BMW_C1 hatte 125 ccm und durfte mit älteren FS der  Klasse 3 und 4 – vor 1. April 1980 gefahren werden.

Aber das durften alle 125er, ob mit oder ohne Dach.

siehe http://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2014/fpx-2014-05/id-2014-05-247-dreiraedriger-roller-mp3-reicht-kl-b-noch-immer-aus.html

Die FeV sagt: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html Wobei es in den vielen Jahren zu vielen Änderungen gekommen ist, da mag es evtl. Ausnahmen gegeben haben. Aber nach wie vor kommt das Dach im obigen § nicht vor. Es geht immer irgendwie um Anzahl der Räder, Hubraum, Leistung, Geschwindigkeit und Gewicht.

Dach und/oder Rückhaltesystem entledigen dich der Helmpflicht: https://www.bussgeldkatalog.org/helmpflicht-motorrad/

"Überdachter Motorroller mit Sicherheitsgurt" - da gibt es mWn nur ein Fahrzeug, auf das die Beschreibung passt:

BMW C1: https://de.m.wikipedia.org/wiki/BMW_C1

Darf aber nur mit dem Autoführerschein Klasse 3 vor dem 1.4.1980 gefahren werden. Bei späterer Erteilung ist Klasse 1a / A1 oder höher erforderlich.

SirKermit  05.09.2017, 10:54

Ergänzung: Diese Regelung betrifft alle 125er, Dach oder nicht.

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stimmt nicht...es sei denn du hast den Führerschein B vor 1981 gemacht...

Die Rollers mit den 2 Rädern vorne die kannst mit B fahren...