Mofa Schild wechseln, wann?

3 Antworten

Die Gültigkeit des (alten, noch aktuellen) Versicherungskennzeichens endet in der Nacht auf den ersten März.

Das bedeutet, dass man bereits am 01. März um 00.00 Uhr das neue Kennzeichen montiert haben muss, wenn man mit dem Fahrzeug fahren will.

Es ist keine handwerkliche Herausforderung das Kennzeichen zu montieren - entweder nach der letzten Fahrt am letzten Tag des Monats Februar oder vor der ersten Fahrt am 01. März.

Die Farbe des Kennzeichens ändert sich von Jahr zu Jahr und deshalb ist es kein Problem festzustellen, ob der Verkehrsteilnehmer mit gültigem Kennzeichen fährt oder nicht....

Diese Kennzeichen gibt es schon lange vor dem ersten März, man kann sie also schon rechtzeitig besorgen, auch wenn sie erst ab dem ersten März gültig sind.

Wenn man es dann aus irgendwelchen Gründen nicht schafft, das neue Kennzeichen termingerecht zu montieren, kann man jedoch mit Kennzeichen und Versicherungsschein nachweisen, dass das Fahrzeug versichert ist.....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"

1.März!

Genau wechseln, wir sind nicht bei Kaffern oder Hottentotten sondern in Deutschland!

Oder kaufst du dir auch eine Monatskarte für März und denkst dann an du könntest schon im Februar damit im Bus fahren?

Oder mit der Monatskarte vom Februar 1 oder 2 Tage im März? Wie kommt man auf solche kranken Gedanken?

Alles kein Spaß, machst du das falsch zahlst du kräftig!

Deshalb ist das ja auch farbmässig so auffâllig und wechselt von Schwarz auf Blau!

Du musst es auch nicht Mitternacht wechseln, außer du willst um 0:01 Uhr damit irgendwo hin..

Jeder logisch denkende baut halt am 29. Abends nach der letzten Fahrt das Schild um..

Oder eben am 01.März bevor er losfährt .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Über 40 Jahre und hunderttausende Kilometer Fahrerfahrung..
notting  25.02.2024, 17:43
Oder mit der Monatskarte vom Februar 1 oder 2 Tage im März? Wie kommt man auf solche kranken Gedanken?

"bus monatskarte gültigkeit" 1. Ergebnis: https://www.kvv.de/fahrkarten/allgemeine-informationen/gueltigkeitsdauer.html

Monatskarte
[...] Die Karten gelten bis zum gleichen Tag des Folgemonats 24 Uhr (einschließlich). Ist dies ein Sonn- oder Feiertag gilt die Monatskarte bis zum nächstfolgenden Werktag 24 Uhr.
Jahreskarte
Die Jahreskarte gilt 12 Monate und erster Werktag des Folgemonats bis 24 Uhr. Der Beginn der Gültigkeit kann zu jedem Monatsersten frei gewählt werden.

Z. B. bei der CH-Vignette (zum wieder zu Dingen zu kommen, die man für gewisse Fahrzeuge jährlich kaufen muss) hat man auch immer eine gewisse Übergangsfrist.

Bei

Über 40 Jahre und hunderttausende Kilometer Fahrerfahrung..

sollte man sowas wie o.g. eigentl. schon gehört haben bzw. nicht auf die Idee kommen sowas als "kranken Gedanken" zu bezeichnen...

Du hast zwar recht, dass es bei dieser Rollerversicherung keine Übergangsfrist gibt also man peniblest bürokratisch sein muss. Aber zumindest 1 Tag Übergangsfrist hätte IMHO nicht geschadet.

notting

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Leestiger  25.02.2024, 18:10
@notting
https://www.kvv.de/fahrkarten/allgemeine-informationen/gueltigkeitsdauer.html

Auszug:...Der Tag des Beginns kann frei gewählt werden...

Und da kann man dann auch 1 oder 2 Tage vor dem gewählten Tag des Beginns auch schon mit gefahren werden??

Aber zumindest 1 Tag Übergangsfrist hätte IMHO nicht geschadet.

Nein, warum sollte es? -das Kalenderjahr fängt ja auch am 01.Januar an und endet am 31.12.-Oder wärs dir da auch "IMHO" der 1. oder 2. Januar als Jahresende lieber?

Und zu

Über 40 Jahre und hunderttausende Kilometer Fahrerfahrung..

Ich würde nie auf die Idee kommen sowas 1 oder 2 Tage länger als angegeben fahren zu wollen, nur weil meine "Opinion" das gerne hätte..

5 Tage gültig!

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notting  25.02.2024, 18:17
@Leestiger
Und da kann man dann auch 1 oder 2 Tage vor dem gewählten Tag des Beginns auch schon mit gefahren werden??

Lies nochmal genau was ich aus deinem Posting zitiert habe.

notting

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Leestiger  25.02.2024, 18:26
@notting

Also kann man nicht, genau so wenig wie man 1-3Tage vorher schon mit dem blauen Kennzeichen herumfahren kann.

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notting  25.02.2024, 18:29
@Leestiger

Du hast es wohl immernoch nicht geschafft das zu lesen, was ich von dir zitiert hatte. Es ging um die Stelle, dass das alte etwas länger gilt als explizit draufsteht und das gibt's eben bei ÖPNV-Zeitkarten, anders als du behauptet hast.

notting

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Leestiger  25.02.2024, 18:57
@notting

Na dann antworte ich auch mal auf das Ende der Tickets, da du mir unterstellst es wäre "grundsätzlich" anders als von mir behauptet:

Das hier ist ÖPNV?

https://www.swtue.de/oepnv/tickets/deutschlandticket-fuer-uebersicht.html

Und was liest man?

..Das Abo ist für einen Kalendermonat von 0:00 Uhr des ersten Kalendertages bis 24:00 Uhr des letzten Kalendertages des gewählten Kalendermonats gültig...

Jetzt durch?

Oder noch einen vom ÖPNV gefällig:

https://www.cottbusverkehr.de/tickets-tarife/zeitkarten/

..Die 7-Tage-Karte 8-Uhr-Karte gilt für alle Cottbuser*innen montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 03:00 Uhr des Folgetages sowie samstags, sonn- und feiertags von 00:00 Uhr bis 03:00 Uhr des Folgetages. Am letzten Gültigkeitstag gilt sie bis 24:00 Uhr.

Durch jetzt, gibst du jetzt Ruhe?

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HfPol110  25.02.2024, 18:18

Gibt aber nur ein geringes Verwarngeld, wenn das überhaupt irgendjemanden interessiert.

lg

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Leestiger  25.02.2024, 18:40
@HfPol110

Also nicht zulässig, das war die Frage -nicht ob billig oder teuer .

Oder denkst du und möchtest vermitteln dass man sich einen Dreck um Vorschriften kümmern sollte, wenn nur geringe Strafen drohen?

Echt jetzt?'Scheiss auf alles was nur 5,10 oder 20€ Verwarngeld kostet?

Leute wie du sind daran schuld dass bsw. parken in zweiter Reihe oder Radweg nicht mehr 15-20€ sondern nun 55-70 € kostet weil das wohl nicht mehr abschreckend war..

Echt jetzt, darauf soll man scheißen, weil nur 10€?

https://www.weg.li/charges/827100-sie-nahmen-das-fahrzeug-in-betrieb-dessen-versicherungskennzeichen-nicht-den-vorschriften-entsprach

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HfPol110  25.02.2024, 19:09
@Leestiger

Nein, ich finde auch, man sollte es zum 01.03 tauschen.

Ich bin nur darauf eingegangen, dass du meinstest, er müsse kräftig zahlen.

Ich finde 5,10 oder 20 Euro sind jetzt kein besonders hohes Bußgeld.

Zum Rest habe ich ja nichts gesagt.

lg

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Hauptsache versichert. Du müsstest schon an einen sehr strengen Polizisten geraten, der deshalb ein Verwarngeld erhebt. (würde ich ablehnen und dem Bußgeld widersprechen!)