Mitnahmepflicht im Bus

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Auch wenn's schon was her ist, doch noch eine Antwort ...

In der "Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen" (BefBedV) heißt es dazu:

"§ 7 Zahlungsmittel

(1) Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 5 Euro zu wechseln und Eincentstücke im Betrag von mehr als 10 Cent sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen.

(2) Soweit das Fahrpersonal Geldbeträge über 5 Euro nicht wechseln kann, ist dem Fahrgast eine Quittung über den zurückbehaltenen Betrag auszustellen. Es ist Sache des Fahrgasts, das Wechselgeld unter Vorlage der Quittung bei der Verwaltung des Unternehmers abzuholen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, hat er die Fahrt abzubrechen."


Ein Busfahrer ist also nicht verpflichtet, einen 50er anzunehmen und zu wechseln - manche Verkehrsverbünde lockern in ihren Tarifbestimmungen bzw. Beförderungsbedingungen die 5-Euro-Grenze etwas, aber das höchste, was ich da mal gesehen habe, sind 20 Euro, die der Fahrer annehmen / wechseln soll.

Die Sache mit der Quittung, die theoretisch ausgestellt werden sollte, wenn der Fahrer nicht wechseln kann, ist so'ne Sache. Viele Verkehrsunternehmen machen das gar nicht, wahrscheinlich weil die Fahrgäste das auch nur ungern mitmachen würden - wer will schon dann extra wieder in die Stadt fahren (bzw. irgendwo auf die grüne Wiese, wo der Betriebshof und die Verwaltung des Unternehmers liegt), um sich das Wechselgeld wieder zu holen?

Wenn Du also nicht halbwegs passend zahlen kannst und auch das mit der Quittung nicht geht, kannst Du nicht mitfahren :-(


Die

Beförderungspflicht

(bzw. wie Du schreibst "Mitnahmepflicht") besteht nur, wenn die Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Wer die Fahrkarte nicht bezahlen kann, hält aber die Beförderungsbedingungen nicht ein, muss also auch nicht mitgenommen werden.