Darf ein Busfahrer Jugendlichen die Beförderung verweigern, nur weil diese ganz vorsichtig an die Türe geklopft haben, damit der Fahrer die Tür öffnet?
In diesem Fall wollten die Jugendlichen nur auf sich aufmerksam machen, weil die Tür wegen kalten Wetters geschlossen war. Der Fahrer darf doch nicht GRUNDLOS von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die Mitnahme verweigern, denn er hat ja eine Beförderungspflicht?
3 Antworten
Als Busfahrer hat man eine sogenannte Beförderungspflicht, das heißt, dass Busfahrer die Fahrgäste befördern müssen, sofern sie den Fahrschein bezahlt haben und sich an die geltenden Regeln und Anweisungen des Fahrers halten. Wenn die Jugendlichen lediglich klopfen, um darauf aufmerksam zu machen, dass sie mitfahren wollen, sollte dies ausreichend sein. Der Busfahrer darf in diesem Fall die Beförderung der Jugendlichen nicht verweigern. Wenn der Busfahrer jedoch Verhaltensweisen bemerkt, die gegen die Anweisungen und Regeln im Bus verstoßen, kann er die Beförderung verweigern.
Mal nur von der Schilderung hier ausgehend, drfte er es nicht.
Mag sein, aber wir wissen nicht ob es so stimmt. Lass sie nur mal z.B. Bierflaschen in der Habd gehabt haben. Was der FS unter "Ganz vorsichtig klopfen versteht" wissen wir auch nicht. Der Fahrer hat das Hausrecht und kann die Mitnahme verweigern, wenn er Gründe dafür hat. Vielleicht hatte er die und der FS lässt sie unerwähnt? Ich will nicht behaupten daß es so war, aber riskiert ein Busfahrer eine Abmahnung weil er keinen Bock hat Jugendliche mitzunehmen nur weil sie "ganz vorsichtig" an die Tür klopften?
Mag sein, aber wir wissen nicht ob es so stimmt.
Natürlich wissen wir das nicht. Deshalb ja auch mein Vorschlag, sich mit Zeitpunkt und Nummernschild an die Verkehrsbetriebe zu wenden. Wir im Einzelfall nichts bewirken, könnte ja auch schließlich die Antwort kommen, dass der Jugendliche mit einer Bierflasche in der Hand ...
Häuft sich das,, dann ist die Antwort irgendwann nicht mehr so glaubwürdig. Soll ja auch ältere Leute geben, die an der "Jugend von heute" immer etwas auszusetzen haben. Könnte ja auch bei dem Busfahrer so sein.
Eben. Und aufgrund von "könnte könnte vielleicht mag ich kein Urteil abgeben. Allerdings hab ich da so meine Erfahrungen...
Ich habe ja auch ausdrücklich geschrieben "Mal nur von der Schilderung hier ausgehend". Alles andere ist nur Dunstkreis.
Da man ja nicht alles weiß fehlen ja viele Angaben.
Fahrer hat Pause
abfahrtszeit noch nicht erreicht …
sonst siehe restliche Antwort.
Es kann halt sein, das der Busfahrer die Tür zu hatte um abfahrbereit zu sein. Wenn er schon links geblinkt hat, aber nicht fahren konnte da noch Autos kamen, kann er die Tür zu lassen und die Mitnahme verweigern. Wenn er noch mit Warnblinker oder Rechtsblinker stand, dann hätte er die Tür aufmachen müssen.
In dem geschilderten Fall war der Busfahrer sauer, daß man ihn störte und hat den Jugendlichen einfach barsch die Beförderung verweigert.
Und eben das wissen wir nicht.