Darf ein Busfahrer Jugendlichen die Beförderung verweigern, nur weil diese ganz vorsichtig an die Türe geklopft haben, damit der Fahrer die Tür öffnet?

3 Antworten

Als Busfahrer hat man eine sogenannte Beförderungspflicht, das heißt, dass Busfahrer die Fahrgäste befördern müssen, sofern sie den Fahrschein bezahlt haben und sich an die geltenden Regeln und Anweisungen des Fahrers halten. Wenn die Jugendlichen lediglich klopfen, um darauf aufmerksam zu machen, dass sie mitfahren wollen, sollte dies ausreichend sein. Der Busfahrer darf in diesem Fall die Beförderung der Jugendlichen nicht verweigern. Wenn der Busfahrer jedoch Verhaltensweisen bemerkt, die gegen die Anweisungen und Regeln im Bus verstoßen, kann er die Beförderung verweigern.


Wolle650 
Fragesteller
 12.03.2023, 22:55

O.k., danke schön für die Aufklärung.

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apfelbus  12.03.2023, 22:55
Wenn der Busfahrer jedoch Verhaltensweisen bemerkt, die gegen die Anweisungen und Regeln im Bus verstoßen, kann er die Beförderung verweigern.

Und eben das wissen wir nicht.

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Kwalliteht  12.03.2023, 22:56
@apfelbus

Mal nur von der Schilderung hier ausgehend, drfte er es nicht.

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apfelbus  12.03.2023, 23:00
@Kwalliteht

Mag sein, aber wir wissen nicht ob es so stimmt. Lass sie nur mal z.B. Bierflaschen in der Habd gehabt haben. Was der FS unter "Ganz vorsichtig klopfen versteht" wissen wir auch nicht. Der Fahrer hat das Hausrecht und kann die Mitnahme verweigern, wenn er Gründe dafür hat. Vielleicht hatte er die und der FS lässt sie unerwähnt? Ich will nicht behaupten daß es so war, aber riskiert ein Busfahrer eine Abmahnung weil er keinen Bock hat Jugendliche mitzunehmen nur weil sie "ganz vorsichtig" an die Tür klopften?

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Wolle650 
Fragesteller
 12.03.2023, 23:06
@apfelbus

Genauso war es. Der Fahrer war sauer, daß er extra die Tür öffnen mußte und hat das an den Jugendlichen ausgelassen. Wenn ich nochmal so etwas mitbekäme, würde ich den Vorfall mit Zeugen an die Verkehrsbetriebe melden.

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Kwalliteht  12.03.2023, 23:08
@apfelbus
Mag sein, aber wir wissen nicht ob es so stimmt.

Natürlich wissen wir das nicht. Deshalb ja auch mein Vorschlag, sich mit Zeitpunkt und Nummernschild an die Verkehrsbetriebe zu wenden. Wir im Einzelfall nichts bewirken, könnte ja auch schließlich die Antwort kommen, dass der Jugendliche mit einer Bierflasche in der Hand ...
Häuft sich das,, dann ist die Antwort irgendwann nicht mehr so glaubwürdig. Soll ja auch ältere Leute geben, die an der "Jugend von heute" immer etwas auszusetzen haben. Könnte ja auch bei dem Busfahrer so sein.

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apfelbus  12.03.2023, 23:20
@Kwalliteht

Eben. Und aufgrund von "könnte könnte vielleicht mag ich kein Urteil abgeben. Allerdings hab ich da so meine Erfahrungen...

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Kwalliteht  12.03.2023, 23:21
@apfelbus

Ich habe ja auch ausdrücklich geschrieben "Mal nur von der Schilderung hier ausgehend". Alles andere ist nur Dunstkreis.

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Da man ja nicht alles weiß fehlen ja viele Angaben.

Fahrer hat Pause

abfahrtszeit noch nicht erreicht …

sonst siehe restliche Antwort.

Es kann halt sein, das der Busfahrer die Tür zu hatte um abfahrbereit zu sein. Wenn er schon links geblinkt hat, aber nicht fahren konnte da noch Autos kamen, kann er die Tür zu lassen und die Mitnahme verweigern. Wenn er noch mit Warnblinker oder Rechtsblinker stand, dann hätte er die Tür aufmachen müssen.


Wolle650 
Fragesteller
 12.03.2023, 23:00

In dem geschilderten Fall war der Busfahrer sauer, daß man ihn störte und hat den Jugendlichen einfach barsch die Beförderung verweigert.

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