Darf ich trotzdem mitfahren, wenn der Busfahrer nicht wechseln kann?

13 Antworten

Der Busfahrer ist keine Wechselstube und unter Umständen steht auch an der Kabine das man möglichst Kleingeld bereit halten sollte. Bei einem 10,00 Schein wird er nichts sagen, aber 50,00, oder mehr muss er nicht wechseln. http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20090506023235AAw4Jk9 Hier wurde auch mal so eine Frage gestellt, wo du evtl. antworten bekommst.

eigentlich müsste er es wechseln können,aber bist ja nicht alleine im bus,kannst ja andere fragen ob sie dir 50€ in kleiner wechseln können damit du das ticket kaufen kannst,aber mit der rechtslage in so einem fall kenn ich mich nicht aus,ich weiß aber das du einen busfahrer auf schadensersatz anklagen darfst wenn er dich nicht mitfahren lässt weil du essen sicher in deiner tasche verstaut hast und es eigentlich während der busfahrt nicht anrühren willst,is nem kumpel von mir passiert,20 min ist der dodo nicht losgefahren bis mein freund nachgegeben hat,er musste den döner den er sicher in seinem rucksack verstaut hat wegschmeißen,er hat den busfahrer auf schadensersatz angeklagt und recht bekommen xDD


SiViHa72  07.02.2014, 10:32

Naja.. scheinbar war der Döner aber erstmal nicht in der Tasche verstaut und wer da blöd war sei mal dahingestellt. Und dann noch kleiner Rechthaber,d er wegen dem Entgeld von nem Döner klagt. Toll, unsere Gerichte haben sonst ja auch nix zu tun.

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TiMeJ34nD1T  07.02.2014, 10:43
@SiViHa72

naja hat der busfahrer halt gesehen wie mein kumpel vor dem einsteigen den döner in die tasche gepackt hat,und mit sachen gerichte haben ja auch sonst nichts zu tun,ich sag nur die pilotiker die sagen das es nichtmehr bürgersteig heißen darf etc...

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Ja, er darf die Mitfahrt verweigern. Manche Busfahrer haben auch nicht immer so viel Wechselgeld dabei. Genauso ein Fall habe ich in einem Bus in Münster beobachten dürfen: Eine Dame wollte mit einem 50er zahlen, wurde aber nicht mitgenommen. Sie hat daraufhin gefragt, ob er sie wirklich nun stehen lässt und was sie nun machen solle. Er meinte, vielleicht hat sie im nächsten Bus ja mehr Glück, ansonsten ist laufen angesagt. Aber manchmal finden sich liebe Fahrgäste, die in der schnelle dann wechseln können. Bei meinem Erlebnis war dieses nicht so und die Dame wurde wieder zur Haltestelle verwiesen.

Therotisch hat man Anrecht auf Beförderung. Aber man ist auch gehalten, mit einem dem Betrag angemessenene Schein zu zahlen. Wieviel Wechselgeld soll der Fahrer denn dabei haben?

Beim Bäcker zahl ich 1 Brötchen ja auch nicht mit 50€

Rein rechtlich gesehen hat der ''Kunde'' eine recht auf die angebotene Leistung. Der Servicetragende ist dazu verpflichtet diese Leistung zu vollbringen. Aber in diesem Falle, hättest Du die 50 Euro abtreten können und vom Fahrer irgendeinen Bescheid erhalten als Nachweis dass Du ihm wirklich die 50 Euro gegeben hast und diese später von der Firma zurückfordern.

Aber ehrlich gesagt wäre ich in dieser Situation auch gelaufen ;)

Gruß Willi