Mietrecht Wohnungsübergabe Auszug?
Moin Moin,
ich bin zum 1.2 mit Freunden in eine WG gezogen, wir stehen alle als gleichberechtigte Personen im Mietvertrag.
Wir haben die Wohnung damals als unrenoviert übernommen, in einigen Zimmern waren die Tapeten Lila, Pink, Grau und Schriftzüge und Sternchen geklebt. Die Wohnung stand vor uns leer.
Ich ziehe dort zum 01.10 aus in was eigenes und die WG wird aufgelöst. Die Nachmieter stehen auch schon fest, heute habe ich erfahren dass die Nachmieter die Farbtöne in der Whg nicht übernehmen wollen.
Als wir damals die Whg besichtigt haben, meinte der Makler das die Wohnung als unrenoviert gilt und wir uns die Whg streichen können wie wir möchten, wenn wir mal ausziehen sollten können wir die Farben dran lassen und müssen nicht weiß streichen.
Und genau das ist jetzt der Punkt, als wir eingezogen sind haben wir erstmal die ganze Wohnung weiß gestrichen und alle Mängel behoben, neue Fußleisten gelegt etc.
Jetzt kurz vor der Wohnungsübergabe kam der Vermieter auf mich zu und meinte ich bzw wir müssten die Wände in der Küche streichen. Diese sind jetzt Anthrazit und Grün. Er meinte das sind zu dunkle Farben und wir als Mieter müssen die Whg in mindestens hellen Tönen übergeben. Ich hab nochmal einen Blick in den Mietvertrag geworfen, hier steht nichts von Übergabe in weiß o.ä., aber auch nicht dass die Wohnung unrenoviert war oder wir die Whg renoviert übergeben müssen.
Auf dem Übergabeprotokoll stehen nur die Zählerstände und "alles i.O."
Ich bin nicht im Mieterschutzbund, habe aber eine Rechtschutzversicherung.
Wie muss ich mich jetzt Verhalten wenn wir die Whg übergeben?
Darf der Vermieter die Kaution dann einbehalten bzw einfach dafür verwenden?
5 Antworten
Du schreibst:
hier steht nichts von Übergabe in weiß o.ä., aber auch nicht dass die Wohnung unrenoviert war oder wir die Whg renoviert übergeben müssen.
Mietvertrag.
Enthält Ihr Mietvertrag keine Klauseln zu „Schönheitsreparaturen“, können Sie ausziehen, ohne zu renovieren. Es gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. Das sieht den Vermieter in der Pflicht. Die Instandhaltung ist seine Sache, so lange nichts anderes vereinbart ist.
Ausführliche Informationen zur Rechtslage findest du hier:
https://www.test.de/Schoenheitsreparaturen-Millionen-Mieter-muessen-nicht-zahlen-4830271-0/
Wenn es kein Übergabeprotokoll der Wohnung mit Mietbeginn gibt, ist die Beweislage der besenreinen Rückgabe der Wohnung nach Mietende miserabel, es sei denn,es gibt Zeugen und/oder Fotos der Übernahme.
Der Makler kann zwar die Wohnung vorzeigen aber keinen Mietvertrag schließen, denn er ist nicht Eigentümer oder Hausverwalter mit Vermietungsauftrag.
Schönheitsreparaturen sind vermutlich nicht vereinbart worden.
Unabhängig davon sind beider Rückgabe der Wohnung nach Mietende grelle und/oder dunkle Wandfarbgebungen unzulässig. Das gilt auch für besenreine Rückgabe.
Ein grober Fehler war es ganz bestimmt, dass ihr die Wohnung in besagtem Zustand übernommen habt.
Habt ihr denn den damaligen Zustand mit Fotos dokumentiert? was steht im Mietvertrag?
Wenn der Makler sich nicht an seine Zusage erinnert, habt ihr schlechte Karten, da im Mietvertrag nichts von "unrenoviert übernommen" zu lesen ist.
Schon mal was von Zeugen gehört ? Möglicherweise gab es solche Absprachen mit dem Vermieter/Makler die an Mietinteressenten weitergegeben werden sollen.
ich bin hier kein heuriger Hase. Absprachen sind Schall und Rauch, wenn es einen schriftlichen Mietvertrag gegeben hat. Da nützt auch kein 21 Zeugen. Soviel zum HörenSagen....
Ich halte es da mehr mit der Wahrheit. Klar sind schriftliche Vereinbarungen besser geeignet um Beweis anzutreten.
Das habe ich auch nicht bestritten. Aber, gibt es nichts schriftliches gilt auch Mündliches. Ob es es letztendlich ausreicht, das ist eine andere Frage.
Betrüger reden und handeln anders.
Der FS erklärte einen schriftlichen Mietverrtrag zu haben. Da muss also nicht weiter diskutiert werden
Dann nimm deine Finger von den Tasten oder schwafele weiter hier herum, Ende des Verkehrs.
der Vermieter ist der Besitzer der wohnung.
was steht den im Mietvertrag?
Der Eigentümer der Wohnung kann auch gleichzeitig der Vermieter sein. Mieter sind Besitzer der Wohnung. Dunkle Farben an den Wänden müssen bei Auszug immer beseitigt werden. Das muss nicht im Mietvertrag stehen.
Der Makler ist nicht der Eigentümer/Vermieter und hat daher nichts zu sagen.