Mietrecht Wohnungsübergabe Auszug?

5 Antworten

Mieter müssen oft weder reno­vieren noch zahlen

Du schreibst:

hier steht nichts von Übergabe in weiß o.ä., aber auch nicht dass die Wohnung unrenoviert war oder wir die Whg renoviert übergeben müssen.

Miet­vertrag.

Enthält Ihr Miet­vertrag keine Klauseln zu „Schön­heits­reparaturen“, können Sie ausziehen, ohne zu reno­vieren. Es gilt das Bürgerliche Gesetz­buch. Das sieht den Vermieter in der Pflicht. Die Instandhaltung ist seine Sache, so lange nichts anderes vereinbart ist.

Ausführliche Informationen zur Rechtslage findest du hier:

https://www.test.de/Schoenheitsreparaturen-Millionen-Mieter-muessen-nicht-zahlen-4830271-0/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn es kein Übergabeprotokoll der Wohnung mit Mietbeginn gibt, ist die Beweislage der besenreinen Rückgabe der Wohnung nach Mietende miserabel, es sei denn,es gibt Zeugen und/oder Fotos der Übernahme.

Der Makler kann zwar die Wohnung vorzeigen aber keinen Mietvertrag schließen, denn er ist nicht Eigentümer oder Hausverwalter mit Vermietungsauftrag.

Schönheitsreparaturen sind vermutlich nicht vereinbart worden.

Unabhängig davon sind beider Rückgabe der Wohnung nach Mietende grelle und/oder dunkle Wandfarbgebungen unzulässig. Das gilt auch für besenreine Rückgabe.

Ein grober Fehler war es ganz bestimmt, dass ihr die Wohnung in besagtem Zustand übernommen habt.

Habt ihr denn den damaligen Zustand mit Fotos dokumentiert? was steht im Mietvertrag?

Wenn der Makler sich nicht an seine Zusage erinnert, habt ihr schlechte Karten, da im Mietvertrag nichts von "unrenoviert übernommen" zu lesen ist.

Gerhart  17.09.2021, 21:50

Der Makler ist nicht der Eigentümer/Vermieter und hat daher nichts zu sagen.

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GutenTag2003  17.09.2021, 22:11
@Gerhart

Schon mal was von Zeugen gehört ? Möglicherweise gab es solche Absprachen mit dem Vermieter/Makler die an Mietinteressenten weitergegeben werden sollen.

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Gerhart  18.09.2021, 10:25
@GutenTag2003

ich bin hier kein heuriger Hase. Absprachen sind Schall und Rauch, wenn es einen schriftlichen Mietvertrag gegeben hat. Da nützt auch kein 21 Zeugen. Soviel zum HörenSagen....

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GutenTag2003  18.09.2021, 10:28
@Gerhart

Ich halte es da mehr mit der Wahrheit. Klar sind schriftliche Vereinbarungen besser geeignet um Beweis anzutreten.

Das habe ich auch nicht bestritten. Aber, gibt es nichts schriftliches gilt auch Mündliches. Ob es es letztendlich ausreicht, das ist eine andere Frage.

Betrüger reden und handeln anders.

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Gerhart  18.09.2021, 10:36
@GutenTag2003

Der FS erklärte einen schriftlichen Mietverrtrag zu haben. Da muss also nicht weiter diskutiert werden

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Gerhart  18.09.2021, 11:29
@GutenTag2003

Dann nimm deine Finger von den Tasten oder schwafele weiter hier herum, Ende des Verkehrs.

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GutenTag2003  18.09.2021, 12:04
@Gerhart
oder schwafele weiter hier herum

Geschwafel überlasse ich Dir, Du kannst es.

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der Vermieter ist der Besitzer der wohnung.

was steht den im Mietvertrag?

Gerhart  17.09.2021, 21:53

Der Eigentümer der Wohnung kann auch gleichzeitig der Vermieter sein. Mieter sind Besitzer der Wohnung. Dunkle Farben an den Wänden müssen bei Auszug immer beseitigt werden. Das muss nicht im Mietvertrag stehen.

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