Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - BAföG?

1 Antwort

Fürs Bafög - brauchst du keinen Bescheid über die Teilhabe am Arbeitsleben, es muss nur nachgewiesen werden was für Einkommen die Eltern für besagten Zeitraum hatten, der zur Berechnung vom Bafög - relevant ist.

Wenn also nun das Sozialamt für deine Mutter zuständig ist, dann muss sie ja von da auch einen Bescheid und ggf.Leistungen erhalten und diesen gibst du dann in Kopie mit deinem Antrag ab.