Lack- und Glasschaden an PKW auf Tiefgaragenstellplatz?
Ich habe auf der Motorhaube und in der Frontscheibe mehrere kleine Schäden die durch einen Laubbläser verursacht wurden. Der Stellplatz ist unterhalb einer Belüftung und wenn draußen der Dreck mit demLaubbläser gepustet wird, wird einiges davon durch die Belüftung auf die Motohaube und die Windschtzscheibe befördert. Es handelt sich um einen gemieteten Sellplatz in der Tiefgarage die zur Wohnanlage gehört in der ich eine Mietwohnung habe. Wer haftet für den Schaden?
Gruß
Gabi
2 Antworten
Wenn du den Zusammenhang beweisen kannst, haftet der Bläser.
Allerdings dürfte das schwierig sein. Laub und Staub, das lose durch eine Öffnung fällt, beschädigt den LAck nicht.
Danke, leider ist der Sachverhalt das der Laubbläser zur Reinigung der Wege benutzt wird und somit Dreck und Steinchen mit Schwung durch die Öffnung auf den PKW geschleudert werden, sonst würde es Lack und Glas nicht beschädigen. Es ist wie es ist und ich werde wohl auf dem Schaden sitzen bleiben.
Der Autohändler fürchte ich, weil das gute Stück nicht den Lack bekommen hat, den es benötigt.
Und Scheibe ist kein Problem, passiert bei jeder Fahrt im Regen, dass die Dinger nicht mehr so wollen, wie einige es erwarten.
Hallo schleudermaxe
Sehr witzig, aber wenig hilfreich. Irgendwie erschließt sich mir der Sinn Deiner Antwort nicht!!!