Kundendaten speichern?

7 Antworten

Gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO ist die Verarbeitung (auch Speicherung) zulässig für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.

Mit einer Einwilligung oder zumindest Information ist das kein Problem. Für bestimmte Anwendungen ist das sowieso Voraussetzung. Dann profitiert der Kunde ja davon, wenn er bei dir hinterlegt ist.

https://dsgvo-gesetz.de/themen/einwilligung/

Ich würde die Kunden, die bereits ihre Daten angegeben haben, darauf hinweisen, dass du die Daten speichern wirst; neue Kunden würde ich direkt im entsprechenden Formular darauf aufmerksam machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich interessiere mich schon sehr lange für Computer

Simon246810 
Fragesteller
 18.05.2022, 14:23

Reicht das so:

Die über das Kontaktformular erfassten Daten und die Kommunikation zur Beantwortung Ihrer Anfrage speichern wir mit Ihrer Zustimmung in unserem System.

und dann ein Kontrollkästchen zum ankreuzen ins Formular

Hilfreich

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KevinHP  18.05.2022, 15:37
@Simon246810

Ich würde sagen, das ist ausreichend formuliert. Mit dem Häkchen nochmal besser, weil es dann eine bewusste Zustimmung des Kunden ist. Das Kästchen darf aber im leeren Formular nicht bereits angekreuzt sein.

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Reicht das so:

Die über das Kontaktformular erfassten Daten und die Kommunikation zur Beantwortung Ihrer Anfrage speichern wir mit Ihrer Zustimmung in unserem System.

und dann ein Kontrollkästchen zum ankreuzen ins Formular

Darfst du.

Aber du musst die Kunden darüber informieren das du das machst.