Kündigung durch 3 Abmahnungen?

5 Antworten

Man kann bereits nach einer Abmahnung gekündigt werden.

Je nach schwere des "Vergehens" ist auch eine Abmahnung überflüssig - bpsw. bei Diebstahl.

Familiengerd  16.09.2019, 12:18
Je nach schwere des "Vergehens" ist auch eine Abmahnung überflüssig

... oder auch nur 1 Abmahnung zu wenig.

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Stehtbes fest, dass man nach 3 abmahnungen gekündigt wird ?

Nein.

Wie in einem anderen Beitrag schon geschrieben, sind die Kündigungsmöglichkeiten für einen Auszubildenden kaum vorhanden.

Wenn Du dich schon im 3. Lehrjahr befindest, musst Du schon eine große Dummheit anstellen, damit man dich entlassen kann.

Das Fehlen eines Stundennachweises ist hierfür absolut nicht ausreichend.

Hier ist eine fristlose Kündigung nur dann möglich, wenn eine Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses für alle Vertragsparteien unzumutbar ist.

Theoretisch sollten 2 Abmahnungen vor einer Kündigung ausgesprochen werden, allerdings müssen sich diese immer auf einen identischen Vertragsverstoß beziehen.

Man müsste dich also 2 mal für das gleiche Vergehen abmahnen.  Weiterhin darf eine Abmahnung nicht älter, als 1 Jahr sein.

Ansonsten hier nachlesen:

https://prozubi.de/blog/2014/07/23/fristlose-kundigung-der-ausbildung

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder

Es müssen drei gleiche Abmahnungen sein. Du kannst sieben verschiedene Abmahnungen bekommen und trotzdem nicht gekündigt werden.

berlina76  16.09.2019, 11:14

Nein, es muß nicht 3x Abgemahnt werden. Ermahnung, Abmahnung, Kündigung. Das ist der Verlauf. Einzige Voraussetzung, es ist immer dasselbe "Vergehen".

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Familiengerd  16.09.2019, 12:19
@berlina76
Ermahnung, Abmahnung, Kündigung. Das ist der Verlauf.

Einen solchen Automatismus gibt es nicht!

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Familiengerd  16.09.2019, 18:26
@berlina76

Ergänzung, um genau zu sein:

Einzige Voraussetzung, es ist immer dasselbe "Vergehen".

Nicht für dasselbe Vergehen, sonder für das gleiche.

Für dasselbe Vergehen kann nicht noch einmal eine Abmahnung ausgesprochen werden, weil sie dafür ja bereits ausgesprochen worden ist - und zwei Abmahnungen für "ein und dasselbe" Vergehen gibt es nciht.

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Dass du eine Abmahnung bekommst fürs fehlen auf dem Arbeitsplatz kann ich verstehen. Dass du aber eine Abmahnung bekommst weil du den Stundenzettel verspätet abgegeben hast, zeigt mir, dass sie ein Auge auf dich geworfen haben.

Rayben97x 
Fragesteller
 16.09.2019, 14:06

ja ich mach zwar alles richtig aber wenn die mich nicht mehr haben wollen dann suchen die sich ihre gründe ich meine das fehlen am arbeitsplatz war auch unberechtigt da ich ja eig am arbeitsplatz war auf der baustelle,ich aber nur keinen gefunden habe , auch unter der nr die sie mir gegeben hatten hatte ich angerufen 😒 naja was soll man machen die sitzen halt am längeren hebel

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Eine Abmahnung und wenn sich der Abmahngrund wiederholt, fliegst du. Es müssen keine 3 Abmahnungen sein.

Du hast Abmahnungen mit verschiedenen Abmahngründen.

Familiengerd  16.09.2019, 12:16
Eine Abmahnung und wenn sich der Abmahngrund wiederholt, fliegst du.

Ganz so einfach ist das im Ausbildungsverhältnis nicht!

Und auch im Arbeitsverhältnis kommt es für die Frage, ob 2 Abmahnungen ausreichen für eine Kündigung, auf die Schwere und die Folgen der Pflichtverletzung an.

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