Betriebswechsel in der Ausbildungszeit im 3. Lehrjahr?

2 Antworten

Theoretisch müsstest Du vorab mit dem Betrieb klären, ob diese einem Aufhebungsvertrag zustimmen würden. Wenn ja, kannst Du dich woanders umschauen.

Wenn der neue Vertrag und der Aufhebungsvertrag unterzeichnet ist, dann kannst Du dich zurücklehnen. Das ganze Bürokratische erledigt dann der Betrieb.

Ansonsten bist Du als Azubi praktisch unkündbar. Das wäre nur dann möglich, wenn die Fortsetzung nach Abwägung aller Parteien unzumutbar ist.

In der Regel ist das nur der Fall, wenn Du dein Unternehmen beklaust, oder gewalttätig gegenüber Kollegen/Vorgesetzten wirst.

Die Tatsache, dass Du einen Stundennachweis zu spät abgegeben hast, ist weder ein Abmahnungs-, noch ein Kündigungsgrund.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder

Rayben97x 
Fragesteller
 16.09.2019, 09:30

also ist somit seine abmahnung unwirksam ?

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Lass das lieber sein. Viel Verwaltungsaufwand für ein unsicheres Ergebnis...


Rayben97x 
Fragesteller
 16.09.2019, 07:59

Warum denn unsicheres ergebnis ? Wenn ich einen Betrieb finde der einwilligt müsste ich das nur meiner Firma vorlegen oder nicht ?

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ErsterSchnee  16.09.2019, 08:03
@Rayben97x

Nein, natürlich nicht. Der Ausbildungsvertrag ist ja auch bei der IHK (oder ähnlichem) eingetragen. Die müssen auch zustimmen und das umtragen. Dann hast du in der neuen Firma ja auch eine Probezeit - und wenn du dich da so benimmst wie in der jetzigen Firma, fliegst du kurz vor der Prüfung wieder raus.

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