Kündigung auf ärztlichen Rat: erfährt mein Arbeitgeber davon?

5 Antworten

Solange Du bei der Agentur für Arbeit nicht angibst, dass z.B. Gründe für Deinen gesundheitlichen Zustand im Unternehmen liegen und Grund für Deine Kündigung wären, dürfte es keinen Anlass zur Nachfrage geben.

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Am ehesten würde Dein Arbeitgeber von Dir erfahren, warum Du kündigst :)

Die Agentur für Arbeit kommuniziert diesbezüglich nicht zwingend mit dem Arbeitgeber.

Überdies garantiert eine Kündigung "auf ärztlichen Rat" hin nicht die Umgehung einer Sperrzeit.

Du musst der Arbeitsagentur deinen Kündigungsgrund mitteilen. Umgekehrt bekommt der Arbeitgeber natürlich einen Fragebogen und gibt SEINE Stellungnahme ab.

Was spricht denn dagegen, dir ZUERST eine neue Stelle zu suchen und DANN fristgerecht zu kündigen?

Bame97 
Fragesteller
 21.04.2023, 16:16

Hallo, danke für die Antwort.

Ich möchte nicht, dass mein Arbeitgeber weiß, dass es aufgrund der beeinträchtigten Psychischen Gesundheit zustande kam.

Also wird der Arbeitgeber in die Einschätzung auf jeden Fall miteinbezogen?

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DerHans  21.04.2023, 17:27
@Bame97

Er erfährt selbstverständlich KEINE Diagnose. Da steht dann höchstens "aus gesundheitlichen Gründen"

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Natürlich erfährt dein Arbeitgeber, wenn du bei ihm kündigst.

Den Grund für deine Kündigung musst du jedoch nicht nennen.

Ob bloßer ärztlicher Rat ausreicht, um eine Sperre beim ALG1 zu umgehen, bezweifle ich.

Ein Attest sollte es zumindest sein, aber auch da vermute ich, dass eine amtsärztliche Stelle dies bestätigen muss.

Hä? Du kündigst doch bei deinem Arbeitgeber.

Bame97 
Fragesteller
 21.04.2023, 16:12

Ich möchte nicht, dass mein Arbeitgeber was von meiner Krankheit erfährt. Deshalb. Dass ich kündige ist ja klar und transparent. Aber der Grund soll für den Arbeitgeber nicht bekannt werden

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DerHans  21.04.2023, 16:15
@Bame97

Natürlich erfährt der AG keine Diagnose. Aber wenn du anschließend dort nicht mehr arbeitest, könnte dir das doch egal sein.

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