Freistellung Ausbildung?

Schauspieler691  16.03.2023, 09:51

Kannst Du es noch etwas genauer schreiben, also welche Ausbildung und dein Alter und geschlecht? Danke

Marie272e 
Fragesteller
 16.03.2023, 09:51

Im Einzelhandel. Franchising System, 18 und w.

6 Antworten

Ich habe in der Branche keine Ausbildung gemacht. Ich würde Dir empfehlen, mal mit deinem Klassenlehrer über Deine Situation zu sprechen. Vielleicht kann man sich ja zusammen mit der Chefin nochmal hinsetzen und Ziele und Regeln miteinander vereinbaren wie man in Zukunft miteinander umgeht. Und natürlich kannst Du parallel auch schauen ob Du einen anderen Betrieb findest. Wichtig ist glaube ich die Fehler die Du machst zu definieren und zu schauen, dass Du da anders ran gehst. Bitte tue mir einen gefallen und ziehe die Ausbildung durch und Viel Erfolg

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe schon viele unterschiedliche Sachen beruflich gemacht

Hallo,

bei Schwierigkeiten im Betrieb während der Ausbildung kann man sich an die zuständige Kammer wenden, in deinem Fall also wohl die Industrie- und Handelskammer.

Das würde ich erst mal versuchen. Sich für ein paar Monate extra eine neue Lehrstelle zu suchen wäre ja ziemlich aufwendig.

Natürlich darf man Dich freistellen oder Dir kündigen.

Suche Dir einen Ausbildungsbetrieb, bei welchem Du die Ausbildung fortsetzen möchtest und wende Dich dann an die zuständige Kammer.

Vielleicht solltest Du jedoch zuvor das Gespräch mit der Chefin suchen.

Nur als Vorschlag.


Marie272e 
Fragesteller
 16.03.2023, 09:49

Auch wenn ich nicht mehr in der probezeit bin?

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Marie272e 
Fragesteller
 16.03.2023, 09:50
@Agamemnon712

Ok geht die Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung? Danke im voraus

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Marie272e 
Fragesteller
 16.03.2023, 09:52
@Agamemnon712

Ok mangelnde Arbeitsleistung ich mache zu viele Fehler. Danke dir

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Geht es um Deutschland?

Nach deutschem Recht kann der Betrieb dich bei angeblichen oder tatsächlich mangelhaften Arbeitsleistungen nicht kündigen oder freistellen.

Der Betrieb hat auch nicht das Recht von dir eine Arbeit zu fordern, sondern du musst mitwirken, also mitarbeiten.

Der Betrieb hat die Pflicht dich auszubilden, wenn du keine guten Leistungen bringst, kann es daran liegen, dass du schlecht ausgebildet wirst.

Sollte es zu einem Kündigungsversuch durch den Betrieb kommen, kannst du dich in Deutschland an die Industrie- und Handelskammer wenden

Du bist in einer relativ starken Position, denn kaum jemand ist so schwer kündbar, wie ein Azubi. Du genießt besonderen Schutz vor dem Gesetz.

Geht eigentlich nur bei krassem Fehlverhalten wie etwa:

  • wiederholtes unentschuldigtes Fehlen oder Verlassen des Arbeitsplatzes
  • wiederholtes Fehlen im Berufsschulunterricht
  • Urlaubsüberschreitung
  • wiederholte Verweigerung der geschuldeten Arbeit
  • Störungen im Vertrauensbereich, zum Beispiel durch Diebstahl oder Unterschlagung
  • Beleidigungen oder tätlicher Angriff

Und ohne Abmahnung geht sowieso erstmal nahezu nichts, wenn Du da nicht gerade klaust oder so etwas.