Wenn ein Azubi nicht übernommen wird, ist er dann arbeitslos bis er was anderes gefunden hat?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn man nach abgeschlossener Ausbildung nicht übernommen wird, ist man in der Tat arbeitslos.

Wie lange es dauert, bis man dann einen Arbeitsplatz findet, liegt u.a. an einem selbst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

JMsummer 
Beitragsersteller
 06.05.2024, 10:57

Wie schnell kann das dann gehen, bis man wieder irgendwo aufgenommen wird um zu arbeiten? Wenn man such schnell meldet. Und würde es blöd kommen wenn man erstmal 3 Monate arbeitslos bleibt und dann erst irgendwo sich meldet?

DasOrakel  06.05.2024, 11:03
@JMsummer

Du solltest Dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, sobald Du weißt, daß Du nicht übernommen wirst.

Arbeitslos melden, sobald Du arbeitslos ist.

Für das wie-schnell-finde-ich-danach-einen-Arbeitsplatz gibt es keine Regeln.

Manche finden sofort etwas, während es bei anderen Wochen, Monate oder Jahre dauern kann.

JMsummer 
Beitragsersteller
 06.05.2024, 11:05
@DasOrakel

Okay vielen dank, heißt also, wenn es Jahre dauern würde, um wieder etwas in diesem Berreich der Ausbildung zu finden, und man sich auch bemüht aber einfach nix bekommt, dann wird man das Arbeitslosengeld sicher bekommen oder?

kuestenflueger  06.05.2024, 11:33
@JMsummer

jahre brauchen arbeitscheue ! jeder der etwas kann ,wird auch eine anstellung finden !

Leestiger  10.05.2024, 18:12
@JMsummer

Wie bist du denn dann krankenversichert?

Du musst dich schon bewerben, wenn du arbeiten willst;

Mitarbeiter werden das ganze Jahr über eingestellt, sogar innerhalb eines Monats. Dafür gibt es keinen festgelegten Termin. Ausbildungen fangen, durch die Schulpflicht, in der Regel mit den Halbjahren an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe gelernt, FOS, BW, studiert, Meister, TBW

Wenn Du nicht übernommen wirst, solltest Du dich umgehend arbeitssuchend und dann arbeitslos melden und wenn Du innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, steht dir erst einmal ALG - 1 von der Agentur für Arbeit zu.

Bei min. 24 Monaten mit Beiträgen innerhalb von 30 Monaten bestünde unter 50 Jahren ein max. Anspruch auf 12 Monate.

Das wären von der letzten vollen Nettovergütung 60 % ALG - 1.

Firmen stellen das ganze Jahr über ein und mit abgeschlossener Berufsausbildung sollte es in jungen Jahren nicht lange dauern, bevor man einen neuen Job hat.

Du weißt aber schon, dass du an jedem Tag des Jahres eingestellt werden kannst und nicht nur zum 1.8. oder 1.9.?

Wau, echt jetzt?

Wenn dich dein Ausbildungsbetrieb nicht übernimmt, dann musst du dich beim Jobcenter melden wenn du nicht selbst darum kümmerst ohne Unterbrechung dann wo anders anzufangen ..

Einstellungen erfolgen ganzjährig. Das hat ja nichts mit dem Ausbildungsjahr zu tun.