Kostenvoranschlag an die Polizei?
Mir ist letzte Woche eine Frau ans Auto gefahren. Es gibt anscheinend auch eine Zeugin. Ich war selbst nicht dabei weil sie an mein parkendes Auto gefahren ist. Dies wurde der Polizei gemeldet. Die Polizei will jetzt einen Kostenvoranschlag für den Schaden haben. Das war zuvor noch nie der Fall. Warum genau braucht die Polizei ebenfalls den Kostenvoranschlag?
7 Antworten
Die wollen wissen wie hoch der Schaden ist, da bei Fahrerflucht - was wenn ich das richtig verstehe war ja eine Fahrerflucht hier - die Strafe gemildert / ganz davon abgesehen werden kann wenn der Schaden gering genug ist und der Täter sich binnen 24 Std. selbst bei der Polizei gemeldet hat.
Quelle:
https://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
Ist zumindest unüblich.
Bis auf die Tatsache, dass sie in ihrem Bericht eine Schätzung der Schadenshöhe tätigen - die weder realistisch, noch professionell, schonmal gar nicht verlässlich und nicht selten meilenweit daneben ist - haben sie mit der Schadensregulierung nichts zu tun.
Gruß S.
Mir ist letzte Woche eine Frau ans Auto gefahren
Womit? Hatte die Rollschuhe, Rollator, Fahrrad oder einen LKW?
Je nach Schadenshöhe wäre es Fahrerflucht und es müsste ermittelt werden. Sind das hingegen Kratzer, die sich für 10€ mal eben mit einem Lackstift entfernen lassen, wird da nicht weiter ermittelt.
Je nach Schadenshöhe wäre es Fahrerflucht
Das ist nunmal sowas von falsch, falscher geht es nicht.
Beides ist Fahrerfluch. Aber erst ab 500€ wird gegen unbekannt ermittelt.
Das weiß ich. Es war ja nur ein Beispiel anhand der Antwort von HansHans355.
"Fahrerfluch" ist gut :) Ich verfluche auch Leute die mein Auto beschädigen und dann flüchten.
Ach komm schon,war ein lustiger Verschreiber.Gerade ich würde hier niemals den Oberlehrer spielen.Grammatik,Satzeichen und was es sonst noch zu beanstanden gibt überlasse ich den Klugschei..ern.
Das ist ein normaler Vorgang um die einigermaßen genaue Schadenshöhe in deren Anzeige beziffern zu können. Das hat zum Beispiel Einfluss auf den späteren Verlauf bzw. Bearbeitung. Und ohne Schadenshöhe kann sich hinterher niemand genau vorstellen um was es geht wenn nichts angegeben ist. Also ob es um einen Bagatellunfall geht oder ein erheblicher Sachschaden und oder evtl. Personenschaden entstanden ist. Ebenso wollen sie ja in der Regel auch Wissen was sonst noch für Schäden von u.U. beteiligten Dritten vorhanden waren, wie etwa bei Flurschäden, ob jemand ein Schild, Zaun, Pfosten oder sonst was umgemäht hat.
Also wenn ich einem einen Kratzer in die Tür haue und verschwinde ist es keine (weil nicht teuer) rausche ich aber einem meinetwegen den kompletten Spiegel ab (das ist schon teurer) ist es eine?