Ja. Nach dem Gesetz ist jeder verpflichtet, als Zeuge vor Gericht zu erscheinen. Dieser Pflicht kann sich keiner entziehen. Es ist völlig unerheblich, ob jemand nichts oder nur wenig zu dem streitgegenständlichen Sachverhalt aussagen kann. Falls ein Zeuge tatsächlich nichts zu der Angelegenheit aussagen kann, kann man sich an das Gericht wenden. Nach Schilderung des Sachverhaltes kann das Gericht jemanden erneut abladen. Unerheblich ist zudem, ob jemand bereits vorab bei der Polizei oder bei einem anderen Gericht über den gleichen Sachverhalt ausgesagt hat.

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Nein eine ausgeführte Banküberweisung kann man nicht rückgängig machen. So was geht nur bei Abbuchungen.

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Ich finde Zwangsimpfung gut (gegen Impfunf. bescheinigug)

Hoffentlich kommt das für die Coronaimpfe auch so. Nur mit etwas höherer Strafe da.

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