Kindergeld ab wann melden?

4 Antworten

Hi Leonkuschka115,

je früher desto besser für dich: ohne "Ausbildungssuchend" gemeldet wird es für dich ganz schön aufwändig, um den Kindergeldanspruch nachzuweisen laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15, welches da lautet:

Bild zum Beitrag

https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Geld, Ausbildung und Studium, Rechte)

Falsch. Deine Eltern bekommen Kindergeld, so lange du in einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung bist.

Wenn du Vollzeit arbeitest, ruht dieser Anspruch. Die Schulbescheinigung gilt natürlich nicht mehr, wenn du die Schule verlassen hast. Das musst du auch unaufgefordert mitteilen.


siola55  06.11.2019, 14:07

... oder "Ausbildungssuchend" ist laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse: 4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz

Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Das trifft in folgenden Fällen zu:

usw.

0
emesvau  06.11.2019, 14:12
@siola55

Maximal für einen Zeitraum von 4 Monaten bei "ausbildungssuchend".

0
siola55  06.11.2019, 14:24
@emesvau

Nein - bis längstens zum 25. Lebensjahr!!!

Die 4 Monate Übergangszeit gelten nur zwischen 2 Ausbildungsabschnitten!

0

Dass Vollzeitbeschäftigung generell schädlich ist, um das Kindergeld weiter zu bekommen, hat der BFH inzwischen revidiert.

Volljährige in Vollzeit beschäftigte können durchaus noch Kindergeld beziehen.


siola55  06.11.2019, 14:30

Ja - und als "ausbildungssuchend" sogar bis längstens zum 25. Lebensjahr!

Der Kindergeldanspruch ist nämlich bereits seit 2012 einkommensunabhängig!

Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.

Näheres hier in dem Link: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

0

Servus Leonkuschka115,

das wäre Erschleichen von Leistungen und ist strafbar.

Wenn du vollzeit arbeiten gehst und keine Berufsausbildung machst, steht dir kein Kindergeld mehr zu.

Beste Grüße!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Leonkuschka115 
Fragesteller
 06.11.2019, 14:10

Wieso ich suche ja nach einer Ausbildungsstelle

1
emesvau  06.11.2019, 14:11
@Leonkuschka115

Dann solltest du das auch erwähnen. Für einen Übergangszeitraum zwischen Schule und Berufsausbildung wird Kindergeld für maximal 4 Monate gezahlt.

0
siola55  06.11.2019, 14:21
@emesvau

Leider auch wieder falsch!!! Die 4 Monate Übergangszeit gilt nur zwischen 2 Ausbildungsabschnitten:

…das Kind ist ausbildungssuchend
Auch ein Kind, das ausbildungssuchend ist und gegenwärtig in keinem Ausbildungsverhältnis steht, hat zwischen 18 und 25 Anspruch auf Kindergeld: jedoch nur, wenn es aufgrund von  Erfolglosigkeit keine Ausbildung zum ehesten Zeitpunkt antreten kann.
Vorausgesetzt wird hier, dass das Kind sich ernsthaft um eine Ausbildungsstelle bemüht hat. Die Erfolglosigkeit muss nachweisbar sein; dies kann beispielsweise durch das Vorlegen der erfolgten Bewerbungen geschehen.
Ist das Kind bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit/ beim Jobcenter als Bewerber um eine Ausbildungsstelle/für Bildungsmaßnahmen registriert, zählt dies als ausreichender Beleg.
0
siola55  06.11.2019, 14:17

Reine Panikmache von dir :-((

Wenn du vollzeit arbeiten gehst und keine Berufsausbildung machst, steht dir kein Kindergeld mehr zu...

Zum Glück falsch von dir: das Einkommen spielt bereits seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr beim Kindergeldanspruch ;-)

Hast wohl das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 noch nicht gelesen!? https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

0